Milchersatz am 23.06.2009 um 15:08 Uhr
Innerhalb welcher Zeit kann man im Schuhgeschäft Jello eine gekaufte Ware zurückgeben? LG, Milchersatz
Also mit Kassenzettel und wenn die Schuhe noch nicht getragen wurden, hast du ein Widerrufsrecht von mindestens 2 Wochen gem. § 355 und kannst ohne Grund die Schuhe zurückgeben. Nach Ablauf der 2 Wochen kannst du viell. die schuhe umtauschen, wenn du einen Grund hast. Ohne Kassenzettel sieht es schlecht aus dann brauchst du einen zeugen für den Kauf.

Es gibt in Geschäften im Gegensatz zum Versandhandel (Fernabsatz) kein allgemeines Rückgaberecht.
Viele Händler bieten dieses zwar freiwillig an, da es sich aber eben um eine freiwillige Leistung handelt, gibt es auch keine allgemeinen Regeln dafür. Da hilft nur nett im Geschäft nachfragen...

Ohne Mängel gar nicht, warum auch?
Milchersatz am 23. Juni 2009 15:09 Wenn sie einem nicht passen. Man bekommt Geld zurück.
bitmap am 23. Juni 2009 15:12 Das musst du im Geschäft erfragen, da das die Händler in ihren AGB selber festlegen können.
Wie drück ich das jetzt freundlich aus? Nein, nein und nochmals nein. Das ist völlig falsch.
bleibt bei nein -- @CalleMalle sollte richtig lesen ... da heisst es wird ein... .. also erst wenn es eines gibt. ----- aber trotzdem sind die Verkäufer im Fachgeschäft bei ungetragenen Schuhen recht kulant
Sorry CalleMalle, aber das ist so was von falsch. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht! Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen (z.B. Versandhandel), nicht im Geschäft. Rückgabe und Umtausch im Geschäft sind eine reine Kulanzangelegenheit.