gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Inkassogebühren+ Rechtsanwaltskosten?

gefragt von hcmember am 01.07.2009 um 16:20 Uhr

Hallo,

Habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall: Angenommen Person A Erhält von einem Inkasso-Unternehmen nach 2,5 Jahren einen Inkassobescheid über eine Rechnung von einem Car-Sharing-Anbieter. Da die Forderung berechtigt ist überweist Person A nach Überprüfung die Hauptforderung direkt an den Car-Sharing anbieter. Ca. 3 Wochen später kommt ein Brief von einem Rechtsanwalt in dem die Hauptforderung sowie die inkassomahngebuhren und die rechtsanwaltskosten gefordert werden. Wie sollte sich Person A hier am besten verhalten?

Über ein paar Meinungen würde ich mich freuen :)


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Inkasso (253)
Rechtsanwaltskosten (8)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 1. Juli 2009 16:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst einmal mit dem Rechtsanwalt klären, dass die Hauptforderung gezahlt wurde und erledigt ist.

Da ein Verzug vorlag, sind neben der Hauptforderung auch die Nebenforderungen zu zahlen.

Nach Klärung die Nebenforderungen zahlen zahlen, bevor es noch teurer wird.

Kommentar von rainerendres am 4. Juli 2009 09:49

Unglaubliche Empehlung Ich bin fassungslos


anonym
beantwortet von melboky2007 am 3. Juli 2009 21:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zunächst ist festzuhalten das es sich um die Vorposter anscheinend um einen einzigen User handelt
AndyArbeit am 1. Juli 2009 16:23 ----------- zj1000 am 1. Juli 2009 16:22 ------------- resy1964 am 1. Juli 2009 16:22 ------------- Gruiten am 1. Juli 2009 16:22 --------------- dani31 am 1. Juli 2009 16:23 ------------ Nicht besonders clever ---- Man achte auf die Uhrzeiten ;)


Anwalts UND Inkassogebühren ( beides zusammen) sind vor Gericht nicht durchsetzungsfähig Ich würde gegenüber dem RA die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen

Kommentar von rainerendres am 4. Juli 2009 09:45

Lustig ist aber auch das die Frage ebenfalls nur 2 Minuten vorher gestellt wurde - Ein Schelm der da Böses denkt ;)


zj1000
beantwortet von zj1000 am 1. Juli 2009 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ebenfalls bezahlen, da die Forderung ja auch schon vor 2,5 Jahren hätte bezahlt werden können ist Person A voll und ganz selbst dafür verantwortlich.


anonym
beantwortet von resy1964 am 1. Juli 2009 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Anwaltsgebühren und die Inkassomahngebühren muß Person A bezahlen. Sharinggesellschaft bitten, die Zahlung zu bestätigen und mit der Post an RA schicken. Dann okay. Aber Person A kommt um die entstandenen Zusatzkosten nicht drum herum.

Kommentar von melboky2007 am 3. Juli 2009 21:38

Aber ja doch ;)

Kommentar von rainerendres am 4. Juli 2009 09:47

Was diese Antwort soll ? Vertritt anscheinend das Inkassounternehmen


Gruiten
beantwortet von Gruiten am 1. Juli 2009 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es hätte an das Inkassobüro inkl Gebühren gezahlt werden müssen. Der Ursprungsgläubiger hat die Forderungen abgegeben und ist somit nicht mehr dafür zuständigt.

Die Mahnung vom RA ist richtig und diese Gebühren werden wohl auch gezalt werden müssen.

Aber vorher mal mit dem in Verbindung setzen und sagen das an die Autofirma gezahlt wurde. Vielleicht kann ja gehandelt werden udn die verzichtnen auf die Gebühren ( wenn man es nach einem Missverständnis) aussehen lässt.


Kommentar von melboky2007 am 3. Juli 2009 21:37

Wunschdenken ;) Aber ja doch


anonym
beantwortet von dani31 am 1. Juli 2009 16:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

inkasso gebühren sind immer zu zahlen und die vom RA auch wenn die rechnung der wahrheit entspricht

Kommentar von melboky2007 am 3. Juli 2009 21:36

Aber ja doch ;)

Kommentar von Drachentoeter am 12. Oktober 2009 12:53

Stimmt so nicht entweder das eine oder das andere. Auf den Inkassogebühren bleibt der Gläubiger sitzen wenn er eine Anwalt einschaltet, wei er sich nämlich fragen lassen Muss wieso er erst eine Inkassofirma beauftragt wenn er anschließend doch einen Anwalt nimmt. Auch der Gläubiger ist zur Schadensminimierung verpflichtet.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 12. Oktober 2009 12:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn überhaupt nur die Anwaltskosten Zahlen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Muß ich Inkassogebühren zahlen

    Ersatzfähigkeit der Inkassokosten

    acoreus: inkassounternehmen droht mir wegen verjährter Telefonrechnung!



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.