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Inkasso nach 12 Jahren ?????

gefragt von prontosaurusprontosaurus am 23.10.2008 um 11:04 Uhr

Hallo,

Also, ich hatte vor ca. 12 Jahren einen Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen. Dieser Vertrag existiert seit Jahren nicht mehr!

Mittlerweile bin ich einige male umgezogen, hab mich auch immer ordnungsgemäß umgemeldet u.s.w. Nun ruft gestern meine alte Vermieterin an (Dort habe ich vor ca. 12-13 Jahren gewohnt) und erzählt mir das Sie Post bekommen hat (Sie steht als Empfänger?!?) Das ein Inkassounternehmen für irgendeine Telefonrechnung von mir knapp 1200 Euro haben will ?!? Erstmal ist es irre lang her, ich kann mich nicht erinnern mal irgendeine Rechnung nicht bezahlt zu haben, ich habe auch nie eine Mahnung bekommen!

Vor allem warum schicken die sowas an eine uralte Adresse?

Was soll ich denn jetzt machen?

Ich habe mir beruflich vor ca. 1 jahr eine Schufa-Auskunft angefordert, da waren keine Einträge! Sonst hätte ich doch dort einen Eintrag oder?


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maiki01
beantwortet von maiki01 am 23. Oktober 2008 11:06
7x
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wenn du keinen Mahnbescheid über die Summe bekommen hast, ist es verjährt. Vergiss es. Vor allem wenn die Ex Vermieterin als Empfänger auf der Rechnung steht


nura1
beantwortet von nura1 am 23. Oktober 2008 11:08
4x
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Ignorierren, die wohlen dich über den Tisch ziehen. Solche Inkassounternehmen gibt es viele. auf keine diskussionen einlassen und vorallem nichts zahlen.


pitch
beantwortet von pitch am 23. Oktober 2008 11:06
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Hast Du die Rechnung selber gesehen?

ich würd erstmal nicht zahlen.


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 23. Oktober 2008 11:08
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Die Sache ist alter Käse und lägst verjährt. Ich würde erst mal gar nicht reagieren - wieso auch, du hast nie Post bekommen... :-)


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 23. Oktober 2008 11:20
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ich kann nicht allen Antworten zustimmen; es kann durchaus sein, dass bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt; es kann sein, dass Du diesen wegen Umzuges oder anderer Umstände nicht bekommen hast; der Titel gilt 30 Jahre, der Gläubiger kann damit immer wieder kommen; ein Schreiben eines Inkassobüros an Deine alte (zeitlich, nicht körperlich) Vermieterin kann zu nichts führen; ich gehe allerdings davon aus - so schlau sind die Inkassountrnehmen schon - dass bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt; wenn vollstreckt wird, dann muß mitgeteilt werden aus welchem Titel; lass das von einem Fachmann prüfen (Anwalt etc.)

Kommentar von MarianneW am 23. Oktober 2008 11:31

Korrekt.


anonym
beantwortet von fritzbecker am 23. Oktober 2008 11:10
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Lass dir deine gesamte Akte zu diesem Vorgang vom Inkassounternehmen zuschicken. Wenn sie Forderungen an dich haben, sind sie auch Beweißpflichtig.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. Oktober 2008 12:47

ich würde mir nichts zuschicken lassen; immerhin will das Inkassounternehmen etwas vom (angeblichen) Schuldner; die müssen erst einmal reagieren und dann der Schuldner


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 23. Oktober 2008 11:12
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Laß den Bescheid von einem Anwalt prüfen. Der kann sehen, ob es schon vorherige Mahnbescheide gab, wohin sie gingen und was weiter geschehen ist. Und dann kann er auch Widerspruch einlegen. Das solltest du auf keinen Fall selbst machen. Auch wenn die Schulden schon bestanden haben, ist es nicht zwangsläufig, dass man auch einen Schufaeintrag hat. Das ist Sache des Gläubigers, ob er die Schuld eintragen läßt.


dock69
beantwortet von dock69 am 23. Oktober 2008 11:26
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Falls ein Gerichtstitel vorliegt, kann 30 Jahre gepfändet werden.


prontosaurus
beantwortet von prontosaurus am 23. Oktober 2008 13:26
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Aber wenn doch ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet worden wäre, hätten die dann auch nicht meine aktuelle Adresse wo ich seit über 5 Jahren wohne?? Wenn es doch übers Gericht geht, prüfen die das doch??

Hätte ich dann nicht ein Schufa-Eintrag?

Soll ich mal bei dem Telefonunternehmen anrufen?

Was soll ich denn jetzt nur machen? Ich hab natürlich keine Rechtsschutzversicherung, was ich danach natürlich sofort ändern werde!

Kommentar von D454aad892ac25b9c7c91ab137df35dbsmallbublegum am 29. Oktober 2008 19:26

Telefonrechnungen Verjähren schon nach nur drei Jahren, ichkann mir nicht Vorstellen das du 12 Jahre lang keinerlei Post bekommen hast, da ist was faul außerdem steht auf solchen Briefen immer, "Wenn unzustellbar, an Absender Zurück." Ich würde mir das erst mal zeigen lassen.


anonym
beantwortet von latinustochter am 27. August 2009 13:59
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Alles im Grünen, würde ich sagen. 1.) verjährt 2.) selbst schuld wenn sie deine adresse nicht ermitteln konnten, da du ja ordnungsgemäß gemeldet warst.

lass dir die rechnungen mal zeigen, deine alte vermieterin kann dir ja viel erzählen... außerdem, was öffnet sie denn deine post, sag mal?


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