Inkasso Brief.. BEZAHLEN ODER NICHT .!

BILD VOM BRIEF - (Geld, Unternehmen, Brief)

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer berechtigten Forderung müssen folgende Positionen bezahlt werden:

  • Hauptforderung
  • evtl. Verzugszinsen
  • Mahngebühren (2,50 € pro Mahnung sind Höchstgrenze)
  • evtl. Rücklastschritkosten in angemessener Höhe (ca 3,- € pro Buchung sind angemessen).

Nicht bezahlt werden müssen:

  • Kontoführungsgebühren
  • Inkassogebühren
  • Irgendwelche Ermittlungsgebühren, wenn dem Unternehmen deine Adresse etc schon bekannt war.

Es ist elementar wichtig, niemals Geld an das Inkassobüro zu überweisen, da dieses die Eingänge zuerst mit den eigenen (Fantasie)gebühren verrechnet (§ 367 BGB). Auch soll man niemals mit Inkassobüros Ratenzahlungen eingehen, kostet auch nur wieder unnötig Geld.

Die drohen gerne mit Gericht bzw. dem Mahnverfahren ziehen dies aber letztlich selten durch. Und selbst wenn, auch einem Mahnbescheid kann man widersprechen. Und vor Gericht entscheiden die Richter i.d.R. auch so wie oben beschrieben.

Ergänzung: Man sollte bei Überweisungen im Verwendungszweck sicherheitshalber dazu schreiben, wie es zu verrechnen ist. Beispiel "Nur HF+Zinsen+Briefporto". Bei Zinsen nur 5% über Basiszins.

Man sollte, um sicher zu gehen, was inhaltlich dort gefordert wird, eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordern und diese dann auseinandernehmen.

@mepeisen

Habe nach vielen Ratenzahlungsangeboten ect. eine Titulierungsankündigung erhalten, wie soll ich darauf reagieren?

Also verstehe ich das richtig... du hattest eine offene Rechnung. Die Firma hat dann ein Inkassounternehmen beauftragt die Schulden bei dir einzutreiben. Die offene Rechnung hast du dann anschließend bezahlt, allerdings nicht die Mahn- und Inkassogebühren?

GENAU

@Xurbo

Gibt es einen besonderen Grund, warum du die Mahngebühren nicht bezahlt hast... So wie das klingt, sind diese doch gerechtfertigt...

Nein, die lassen Dich nicht in Ruhe.

Wenn dann hättest Du die Rechnung beim Unternehmen bezahlen müssen, hast Du beim Inkassobüro bezahlt dann hast Du deren Rechnung annerkannt.

ICH SOLLTE JA AN DAS INKASSO UNTERNEHMEN ZAHLEN

@Xurbo

Klar wollen die das, die leben von der Unwissenheit anderer Leute.

@kevin1905

Waere natuerlich sinnvoll gewesen, an das Unternehmen zu zahlen, denen das Geld auch zusteht, damit waere dann die Rechnung selbst erst mal vom Tisch.

Das stimmt so nicht. Eine stilschweigende Anerkenntnis nur durch die Überweisung liegt erst einmal nicht vor. Gerade wenn man die strittigen Beträge zurückhält und ggf. in einem zusätzlichen Schreiben (das kann auch jetzt noch folgen) klar macht, dass man den Rest ablehnt.

Tja, so wie es aussieht, kommst Du da nicht mehr raus. Du wirst wohl alles bezahlen müssen. Mit 21 Jahren sollte man so etwas wissen.

Das Unternehmen hat halt eine Inkasso Firma damit beauftragt, das Geld zu beschaffen. Und dafür fallen halt Gebühren und Kosten an.

Zahl beim nächsten Mal direkt.

Inkassokosten zahlt der Gläubiger nicht der Schuldner.

Der Gläubiger ist verpflichtet die Kosten so gering wie möglich zu halten (§ 254 BGB). Ein Inkassobüro darf aber nichts anderes als Briefkästen zumüllen und verlangt dafür meist Gebühren jenseits dessen was ein Rechtsanwalt nach RVG abrechnen dürfte.

Daher geht die Mehrzahl der deutschen Gerichte davon aus, dass Inkassogebühren NICHT erstattungsfähig sind.

@kevin1905

Man lernt immer dazu Danke sehr :D

Das stimmt so nicht. Nach Meinung vieler Gerichte verstößt das EInschalten eines Inkassobüros regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht. Es gibt dazu auch genug Urteile. Man muss zwar ehrlicherweise sdagen, dass es nicht alle Gerichte so sehen. Aber eine gewonnene Klage wegen ausschließlich Inkassogebühren ist nicht bekannt.