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Information neuer AG beim alten AG

gefragt von kodiaksakodiaksa am 26.06.2008 um 7:50 Uhr

Im Zuge neuer Bewerbungsgespräche ist mir aufgefallen, dass bei zwei Firmen im Personalbogen angekreuzt werden musste/konnte, ob ich den AG berechtige, sich bei meinen alten AG über mich zu informieren. Allerdings waren das Zeitarbeitsunternehmen. Bei anderen Betrieben habe ich so etwas nie gesehen. Heißt das, dass die das generell machen dürfen? Oder muß ich , wenn nicht gewünscht, selbst darauf hinweisen? Warum ist so etwas nicht einheitlich geregelt. Ich möchte dem eigentlich nicht zustimmen, da ich immer selbst gekündigt habe. Es gibt ja die Arbeitszeugnisse, die ich vorlege und ich finde, das reicht.

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Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 26. Juni 2008 07:57
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Es kommt sehr häufig vor, dass sich neue AG Informationen bei den früheren Firmen des Bewerbers einholen. Wenn man das verhindern will, sollte man das im Anschreiben vermerken, z.B. mit "Da ich mich in ungekündigter Stellung befinde, bitte ich sie, die Bewerbung vertraulich zu behandeln".


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 26. Juni 2008 09:16
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Du musst natürlich nicht zustimmen. Aber wie das so immer ist, Angebot und Nachfrage bestimmen das Geschäft. Wenn Du was von denen willst und nichts zu verbergen hast, stimme zu. Stimmst Du nicht zu, könnte der neue Arbeitgeber denken, der/die war nicht gut in der vorherigen Stelle. Also lass ich die Finger davon.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 26. Juni 2008 09:35

Da bin ich wohl falsch verstanden worden. Ich meine, dass ich diese Einverständniserklärung nur bei Zeitarb.AGs vorgelegt bekommen habe. Ich kannte das nicht und wollte wissen, ob das bei normalen Firmen jederzeit passieren kann, auch ohne Einwilligung oder den Bewerber zu informieren. Also, wie das rechtlich ist.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2008 10:09

Ja, inoffiziell. Wenn die Arbeitgeber sich kennen, wird das gemacht. Aber so geschickt. Man fragt den anderen Arbeitgeber:"Würden Sie diesen oder jenen wieder einstellen?". Der andere Arbeitgeber sagt nein. So hat er nicht viel gesagt, keine Auskunft gegeben, sondern nur "NEIN" gesagt. Rechtlich ist jede Frage beim anderen Arbeitgeber verboten. WEnn Du das rausbekommst, kannst Du dagegen angehen. Aber was bringt es. Auch wenn der Arbeitgeber Dich einstellt, in der Probezeit bist Du wieder weg. Wer will schon einen Arbeitnehmen, der gegen einen anderen Arbeitgeber vorgegangen ist.


anonym
beantwortet von AALFI am 26. Juni 2008 08:42
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Wenn Du bei einem Zeitarbeitgeber beschäftigt warst wird Dein neuer AG beim Kunden nachfragen und nicht bei dem Zeitarbeitgeber. Üblicherweise haben die Leiharbeiter ja wenig mit der Zeitarbeitsfirma zu tun sondern arbeiten beim Kunden. Und genau der Eindruck des Kunden ist das entscheidene Kriterium.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Juni 2008 08:31
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Man muss dem ja nicht zustimmen. Aber gerade bei Zeitarbeitsunternehmen kann ich das schon nachvollziehen. Da kann ein "schwarzes Schaf" den ganzen Laden ruinieren.


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