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industriemeister 2000 mündliche prüfung in " recht ", was kommt da an fragen auf mich zu ?

gefragt von halbermeisterhalbermeister am 02.07.2008 um 20:28 Uhr

ich habe die basisqualifikation in recht verhauen und muss ins mündliche. welche fragen werden dort gestellt ?

m.f.g.

halbermeister


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anonym
beantwortet von hochglanz am 2. Juli 2008 20:43
1x
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stelle hier die Basisqualifikation rein, und nenne uns, was du nicht beantwortet hast, dann können wir dir helfen, dass aus deinem Halbwissen ein Vollwissen wird.

Solche Fragen sind genau so konkret wie: Ach, sie wohnen in Berlin? Kennen sie einen Herrn Müller?

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 2. Juli 2008 20:50

ich habe keine ahnung wo das problem lag ! die basisqualiprüfungen sind für uns nicht verfügbar, somit ist nicht klar, wo die punkte verloren gingen. die fragen habe ich alle beantwortet, aber anscheinend nicht befriedigend ! und überhaupt ...was hat die basisquali mit den mündlichen fragen zu tun ? .....wenn's der selbe bullshit wäre, könnte man sich die schriftliche prüfung schenken. dein vergleich hinkt !

Kommentar von hochglanz am 2. Juli 2008 20:56

erwartest du nun hier von uns, dass wir deine Prüfung besprechen können? Überleg doch mal nach dem Sinn dieser Frage hier! Ich glaube ich kann verstehen, dass du "durchgefallen" bist.

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 2. Juli 2008 21:22

du solltest vielleicht erstmal eine frage als solche verstehen, bevor du was abseierst !

für solche die einen i.q von etwa 25 haben, ist eigentlich nicht zu erwarten, dass sie überhaupt verstehen, um was es geht !

eigentlich eine ganz einfach frage.

welche fragen werden in der mündlichen prüfung in recht für industriemeister gestellt?

kann jemand beantworten, der sich damit auskennt. also KEINE schuhverkäufer, pizzabäcker, dsds- kandidaten oder ähnliche hochleistungshirndillen.

Kommentar von hochglanz am 2. Juli 2008 21:47

wenn ich deine Spach- und Schreibweise sehe, dann ist es klar, dass du nicht in der Lage warst eine schriftliche Prüfung abzulegen und wenn du meinst durch Beleidugungen deine schwachen Lesitungen zu kaschieren, dann bist du falsch gewickelt, anstatt hier unklare Fragen in einer beängstigenden Schreibweise zu stellen, setzt dich hin und lerne. Du siehst ja am Zuspruch der reichhaltigen Antworten, wie klar und deutlich deine Fragestellung war. Von so einem "Industriemeister" möchte ich nie bedient werden und auf solche Typen kann unsere Wirtschaft gern verzichten. Wirtschaft

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 2. Juli 2008 22:16

ich bin heute abend hier durch zufall gelandet. hat sich jedoch sehr schnell herauskristallisiert, wer hier quasi " übernachtet ". und zu ziemlich zu allem, seinen dünnpfiff abgeben muss.

beleidigen ? das sagst DU ? :-)) ich werde dir dein privileg doch nicht streitig machen. also mach dich mal locker, zieh mal keine nebenluft.

du solltest mal fragen lesen, dann antworten wenn du diese verstehst und du antworten kannst.

und das kannst du anscheinend nicht ! du hast überhaupt keine ahnung worum es geht, sonst hättest du den ersten kommentar erst gar nicht geschrieben.

meine prüfung ( basisqualifikation ) hat mit der mündlichen nachprüfung NICHT das geringste zu tun !

wenn du dich beleidigt fühlst, dann ist das nicht mein problem. an selbstdarsteller und pseudo- wichtige war die frage nicht gestellt.

um die frage zu beantworten gehört ein gewisses insider wissen. und offentsichtlich hast du von der materie nicht die geringste ahnung. also, was machst du hier mit aller gewalt den foren deppen ?

wenn du schon nichts anderes mehr zu tun hast, dann hänge dich an die fragen, die deinem horizont entsprechen. oder geh mal wieder aus dem haus...wer tag- und nacht vor der kiste verbringt, verliert den bezug zum leben. vielleicht mal tanztee mit der seniorengruppe oder ne kaffeefahrt.

aber bitte mach mir einen gefallen, erzähl deine ergüsse nicht mir. ich kann mir schon vorstellen, dass das leben es nicht gut mit dir meint, aber ich kann nichts dafür. also nix für ungut und bläh bitte nicht bei mir ab.

Danke...

schönen abend noch, viel spaß die nacht durch und dir ein langes leben als forend...

m.f.g

Kommentar von hochglanz am 2. Juli 2008 22:30

...geistloses Gequatsche...


anonym
beantwortet von juli3 am 3. Juli 2008 19:17
1x
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Vor dem selben Problem stand ich vor 3 Jahren auch. Ich musste mit 41 Punkten in das Mündliche.

Die Fragen bezogen sich auf :

Arbeitsverträge, Einzelarbeitsvertrag. Kündigungsschutz, sozial ungerechtfertigte Kündigungen, Kündigungsfristen. und einiges aus dem Bundesurlaubsgesetz Betriebsrat,Urabstimmung.

Nach den Paragraphen wurde nicht gefragt. Es war um einiges einfacher als die Paragraphenreiterei im Schriftlichen.

Mehr Infos findest Du eventuell im - Meister 2000 Forum. Was hier dabei rauskommt, siehst Du ja.

Viel Glück, Ronny

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 9. Juli 2008 10:25

ich danke dir. ja leider hast du recht, hier kommt nicht viel rüber. der spacken der da wichtig rum labert, ist nicht einmal in der lage eine einfache frage zu verstehen.



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