Indirekte Vergewaltigung im Schlaf?

20 Antworten

Ich würde es eher als riesengroße Dummheit bezeichnen.

Um bei jemandem zu übernachten, bei ihm im Bett sogar, sollte man ihn schon sehr gut kennen und wissen, was Sache ist. Du kennst ihn noch nicht so gut (sonst wäre das nicht passiert) und legst dich zu ihm ins Bett?

Eine Vergewaltigung wird dir hier wahrscheinlich keiner abnehmen. Die Tatsache, dass du dich zu einem Jungen ins Bett legst, den du ganz offensichtlich noch nicht so sehr gut kennst, wird man möglicherweise eher DIR anlasten.

Der Schilderung zufolge könnte es eine strafbare Nötigung gewesen sein. Gaaaanz möglicherweise auch noch ein versuchter sexueller Mißbrauch Wiederstandsunfähiger. Wenn man wüßte, was er genau gemacht hat, kämen möglicherweise auch tatsächlich noch andere strafbare Inhalte dazu. Aus der Schilderung ist aber weder eine sexuelle Nötigung noch eine Vergewaltigung (auch keine "indirekte") zu erkennen. Und einen Tatbestand "Sexuelle Belästigung" gibt es in Deutschland nicht.

Ein Besuch bei der Polizei bringt weitere Aufklärung, denke ich. Und dabei kann Deine AUssage für sich genommen reichen, um einen Täter zu bestrafen. Dazu muß sie nur glaubwürdig sein.

Ich würde das nicht als Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung betrachten. Das wäre es, wenn du ihm gesagt hättest, dass du das nicht willst und er weitermacht, aber woher soll er wissen, dass du nicht willst, wenn du kein Ton sagst? Gibt ja auch schüchterne Frauen, die nicht aktiv sind, es aber eigentlich wollen.

Also, nochmal: es gab doch vor ein paar Jahren diesen Kriminalfall, der hier durch sämtliche Medien geisterte. Da hatte ein 16jähriger Junge ein KIND, ein 13jähriges Mädchen, "beschlafen" - und hier in Deutschland wurde er freigesprochen, weil nicht nachzuweisen war ob er wusste, dass es juristisch ein Kind war. In der Türkei allerdings verurteilt. Wie auch immer: jedenfalls waren da auch mehrere Personen im Raum und es wurde dem Mädchen zum Vorwurf gemacht, dass es sich nicht gewehrt hat. Wie also, meinst Du, würde ein Gericht oder Staatsanwalt Deine Geschichte bewerten - wo es doch noch nicht einmal zu sexuellem Verkehr kam?

Das ist wahrscheinlich sexuelle Belästigung: §3 AGG:

Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Wo die Betonung auf "unerwünscht" liegt und es wird schwer nachzuweisen sein, dass er genau wusste, dass es unerwünscht war, wenn sie kein Ton dazu gesagt hat.

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@chaostheorie314

Das ist wahr. Sie hat ja auch nicht einmal ansatzweise erwähnt das sie damit nicht einverstanden ist.

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