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Inanspruchnahme Widerrufsrecht - so ok?

gefragt von sommersonne001 am 02.10.2009 um 20:43 Uhr

Hallo, ein bekannter möchte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und hat mich gebeten, ein Schreiben aufzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete von dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag zurück. Gleichzeitig widerrufe ich meine Einzugsermächtigung. Somit haben Sie keinerlei Rechte mehr, Beträge von meinem Ihnen bekannten Konto abzubuchen.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

Passt das so oder soll ich das irgendwie anders schreiben?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


cheezy
beantwortet von cheezy am 2. Oktober 2009 20:45
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ich würde den vorletzten Satz folgendermaßen formulieren:

Ich bitte Sie, alle Abbuchungen mit Wirkung des Widerrufes einzustellen. Sollten zwischenzeitlich schon Abbuchungen angewiesen sein, so bitte ich Sie, diese zu stornieren.

Du kannst natürlich deine Formulierung so stehen lassen, wenn du willst.

Der Rest ist gut.

Kommentar von sommersonne001 am 2. Oktober 2009 20:48

gute idee, hab ewig überlegt, wie ich das schreiben könnte. danke

Kommentar von 3254030167a3cad585fd6b8e542ecc11smallcheezy am 2. Oktober 2009 20:50

bitteschön.

PS: sehe grad, dass zwischen "angewiesen" und "sein" noch ein "wurden" fehlt.


Weitere gute Antworten


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 2. Oktober 2009 20:44
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passt...


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Oktober 2009 20:44
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Ist okay.


Ch139is
beantwortet von Ch139is am 2. Oktober 2009 20:45
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