gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Inakasso-büro

gefragt von rosinante am 02.01.2008 um 14:37 Uhr

Am 11.12.07 habe ich einen besonderst stabilen Trolley für 124,00 Euro über das Internet (für den „Gang nach Canossa“) bestellt. Der Rechnungsbetrag sollte am 13.12.07 abgebucht werden. Leider nicht möglich, kam zu einem Storno. Daraufhin hat die Firma geschrieben, ich solle bis zum 31.12.07 den Betrag plus Stornokosten überweisen, sonst käme Inkassobüro. Ich antwortete ,dass ich erst am 15.02.08 das Geld, nebst ihrer Kosten überweisen werde. Sie haben nicht geantwortet–kann ich dies als positive Zusage werten?Inzwischen sind mir Zweifel gekommen,damit sich nicht noch ein Inkassobüro dazwischen schaltet, und mit erhöten Kosten/Ärger zu rechnen ist. Danke und viele Grüße rosinante


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Inkassobüro (4)
ähnliche Fragen

Reply


spackenmann
beantwortet von spackenmann am 2. Januar 2008 14:42
7x
Thumb_up

wenn du so ein teures teil bestellst solltes du auch das geld dafür haben...außerdem hast du das teil bestellt und sofort bekommen...warum soll der händler jetzt fast 6 wochen auf sein geld warten ???? (ohne die zeit vorher) ach so...er wird sich nicht darauf einlassen und die sache wohl einem inkasso übergeben...ansonsten währe er sehr kulant...


anjanni
beantwortet von anjanni am 2. Januar 2008 15:00
4x
Thumb_up

Offenbar hast Du was bestellt, was Du nicht bezahlen kannst... Machst Du das öfter? Dann solltest Du Dich an eine Beratungsstelle wenden, bei der Dir geholfen wird, mit Deinem Geld besser umzugehen.

Und zum konkreten Fall:

Natürlich kann die Firma das auch direkt einem Inkassobüro übergeben, da sie Dir ja bereits eine Zahlungsfrist (Termin) genannt haben.

Wenn Du Glück hast, werten Sie den von Dir genannten Termin als Zahlungsangebot und warten das erst mal ab. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Allerdings rennen Firmen oft hinter so viel Geld her, daß sie auch keine Lust haben, unnötige Inkasso-Gebühren zu zahlen für Leute, die zahlungsunfähig sind. Also sieh zu, daß Du bis 15.02. wirklich bezahlt hast!


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 2. Januar 2008 16:19
4x
Thumb_up

Du schreibst schon in einer anderen Frage, dass Du ab und zu Dinge bestellst, die Du nicht fristgemäß bezahlen kannst. Du brichst also vorsätzlich Verträge - solche Leute verdienen keine Nachsicht. Da helfen nur Strafen, sonst lernen die es nicht.

Keine Antwort ist keine Zustimmung - vielleicht ist der Firma die Zeit zu schade, Ihrem Geld weiter hinterherzubetteln. Das kostet sie ja noch mehr Zeit und damit Geld. Du hast noch Glück, wenn da nur Inkassogebühren dazukommen. Wenn ein Kunde das mit mir macht, bekommt er nach der abgelaufenen Frist sofort Post vom Anwalt. Das kostet den Säumigen dann oft mehr, als die offene Rechnung. Ich kümmere mich nicht mehr persönlich um darum, ich widme meine Zeit lieber den ehrlichen Kunden.

Kommentar von rosinante am 2. Januar 2008 16:36

ergo von Vertragsb


Marvello
beantwortet von Marvello am 2. Januar 2008 14:42
2x
Thumb_up

die müssen ertmal "Mahnen" in gewissen Abständen, bevor sie ein Inkassobüro einschalten. Mach mal den Vorschlag, das du vlt. auf 2x zahlst.

Kommentar von Regenmacher am 2. Januar 2008 14:57

Quatsch, das vorher Mahnen ist nicht nötig. Nach dem neuen Schuldrecht bist du nach 30 Tagen im Zahlungsverzug.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 2. Januar 2008 15:10

Die haben schon eine Frist gesetzt. Das Mahnen ist total überflüssig.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 2. Januar 2008 15:48

Die 30-Tage-Regelung gilt einem Verbraucher gegenüber nur, wenn er in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung gesondert darauf hingewiesen wurde. Ansonsten muss gemahnt werden, es sei denn, dass - wie hier - eine Zahlungsfrist gesetzt wurde.


medicangel
beantwortet von medicangel am 2. Januar 2008 14:43
1x
Thumb_up

das wird die insoweit nicht beeindrucken das die deshalb das normale Mahnverfahren nicht weiter voran treiben.





Tippse
beantwortet von Tippse am 2. Januar 2008 14:53
1x
Thumb_up

ja, kann ich auch nicht ganz verstehen warum du dinge kaufst, die du nicht bezahlen kannst. klagen können die nicht, da du nicht zahlungsunwillig sondern zahlungsunfähig bist. dem inkassobüro können die die sache sehr wohl übergeben.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 2. Januar 2008 15:24

wieso sollten die nicht klagen können.Wenn man vorsätzlich etwas bestellt in dem Wissen es nicht bezahlen zu können,so lautet der Begriff dafür Warenkreditbetrug,was hat das damit zu tun ob du zahlungswillig bist?

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 2. Januar 2008 17:14

zahlungswillig = man will die ware bezahlen, sei es später oder auf raten.
zahlungsunwillig = man will nicht bezahlen
zahlungsunfähig = man kann nicht bezahlen, weil man das geld nicht hat.
kann ja mal passieren, dass man plötzlich durch unvorhergesehe ereignisse einen vorübergehenden finanziellen engpass hat, dann lehnt das gericht eine klage ab, weil kein grund zur klage besteht, da man die schuld nicht bestreitet und diese auch so rasch als möglich begleichen will.
klar, wenn man sowas dann dauernd abzieht, ist das betrug! ich wollte nur dem fragesteller keinen betrug unterstellen und bin daher davon ausgegangen, dass es sich eben um so einen unvorhergesehen engpass handelt!

Kommentar von rosinante am 3. Januar 2008 03:08

Ich wollte doch nur, die Rechnung etwas später bezahlen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 2. Januar 2008 15:01
1x
Thumb_up

Bezahl am besten jetzt sofort den Betrag den Du bezahlen kannst.

Dann bittest Du am besten nochmal in einem Fax um Aufschub der Restzahlung. Du kannst auch direkt Anrufen und das Klären und um bestätigung per Brief bitten.

Du könntest Dir das Geld aber auch von einem Familienmitglied oder Freund vorstrecken lassen und dann später es dem Freund zurückzahlen.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Hatte jemand schon mal folgendes Problem...??

    Rücktritt vom Vertrag möglich???

    Rücktritt vom Vertrag möglich???



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    parkunfall

    Festanstellung und 2 Nebenjobs

    Welche Möglichkeiten, wenn Onlineshop nach Reklamation / Rücksendung das Geld nicht zurückü

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.