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In wieweit muss ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen?

gefragt von missmarmelade am 29.04.2008 um 14:51 Uhr

Ich habe ein Problem...ich bin selbständig und kriege noch Beihilfe von der Arge. Alle 6 Monate muß ich eine Gewinn-und Verlustrechnung aufstellen...das habe ich auch gemacht. Trotz vorliegenden Kontoauszügen wollen sie jetzt die Honorarabrechnungen und original Telefonrechnungen haben, obwohl alles aus den Kontoauszügen hervor geht. Muss ich dem jetzt nachkommen?


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wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 29. April 2008 14:54
2x
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Ich denke ja! Wobei ich aber die Originale nicht aus der Hand geben würde. Mach Kopien und leg sie samt Original vor - nimm aber die Originale wieder mit!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 29. April 2008 15:01
2x
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Ja, das solltest Du.

Die ArGen stehen vermehrt unter dem Druck, Kosten einsparen zu müssen. So sind ihnen die kleinsten Verstöße gegen ihre hausgestrickten Auflagen grade recht, um die Hilfeempfänger zu sanktionieren. Du solltest dagegen also nur angehen, wenn Du Dir das finanziell (wg. Wartezeit bis zur gerichtlichen Klärung) auch leisten kannst.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 29. April 2008 14:53
1x
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ja, musst du. du kannst ja auch private telefonrechnungen bezahlt haben.




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