In wiefern hafte ich als Schüler für einen Abiball, der nicht die kosten gedeckt hat?

5 Antworten

Auch wenn es keinen formellen Vertrag gibt, bildet das Organisationsteam eine GbR. Sie haften gesamtschuldnerisch für Defizite, die sich aus der Planung und Durchführung ergeben.

Das muss man wissen, wenn man sich damit beschäftigt.

Also bin ich als Schüler, der nicht im Organisationsteam ist, nicht dazu verpflichtet 40€ zu zahlen?

@Misteldreig

Einklagen könnten die anderen das jedenfalls nicht.

Gibt es darüber etwas Schwarz auf Weiß? Gibt es eine offizielle Einladung, in der z.B steht, dass ihr herzlichst eingeladen seid, Teilnahme .... Euro pro Person, etc? 

In dem Fall dürfen keine Nachforderungen erhoben werden, der Organisator haftet.

Wenn das nicht der Fall sein sollte, solltest du klären, ob die Schüler im Auftrag der Schule gehandelt haben, denn dann haftet der Veranstaltelter, in diesem Fall die Schule. 

Bezahlen würde ich an deiner Stelle erst mal gar nichts, und abwarten, was sich ergibt. Meistens verlaufen solche Forderungen im Sande. Im übrigen gilt, dass zumindest eine ordentliche Abrechnung präsentiert werden muss, aber auch dann würde ich erst mal in Ruhe abwarten.

Wer bestellt bezahlt. So lautet die Regel.

Es wäre sicher fair die Unkosten zu teilen wenn es sich um 40€ handelt und die sich "einfach" verkalkuliert haben. Auch wenn sie Trottel sind. Ihr habt ja auch Spass gehabt.

Das kommt sicher drauf an, was vorher vereinbart ist, was es kostet. Ob eine GBR entstanden ist, ob die beiden vertetrungsberechtigt waren, das alles wird sich wahrscheinlich nicht genau klären lassen, wenn keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.

Man kann auch nicht im Nachhinein irgendwelche Nachforderungen stellen. Das muss schon nachvollziehbar sein und angemessen.

Da kann man sicher verweigern die Zahlung mit der Begründung, dass die beiden ihren Rahmen zur Vertretungsberechtigung überschritten haben. Müssen die beiden dann halt gucken, ob sie klagen.

Anzeige ist Blödsinn, interessiert keinen. Sie müssen das Geld vor dem Amtsgericht versuchen einzuklagen.


Hier haben wohl einige Leute etwas gebucht, ohne sicherzustellen dass alle Kosten gedeckt sind. Eine Nachforderung wird hier juristisch nicht umsetzbar sein.

Auf welcher Basis sollte dann eine Anzeige möglich sein. Es werden nur sinnfreie Drohungen ausgesprochen. Es müssen jetzt diejenigen, die das Restaurant gebucht haben klären, wie es zu dieser hohen Preisdifferenz kommt.