Miststueque am 05.11.2009 um 11:21 Uhr
Wenn meine Eltern Laufzeitverträge haben. Gehen die mit in die Erbmasse über? Wenn ja, welche § liegen dem denn zugrunde?
Merci vielmals.

wenn du ein erbe übernimmst dann auch alles an vermögen/schulden/verträge
schlägst du das erbe aus bleibt dir sowas erspart
Verträge gehen voll in die Erbmasse über genauso wie Schulden und Vermögen - entweder akzeptieren oder Erbe ausschlagen.
Danke :-)
Du kannst aber Dauerschuldverhältnisse nach § 314 BGB aus wichtigem Grund kündigen;
Aye.. danke!!
Mir war doch so...