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In wie weit geht ein Vertrag in die Erbmasse über?

gefragt von MiststuequeMiststueque am 05.11.2009 um 11:21 Uhr

Wenn meine Eltern Laufzeitverträge haben. Gehen die mit in die Erbmasse über? Wenn ja, welche § liegen dem denn zugrunde?

Merci vielmals.

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Recht x 35.154 Vertrag x 1.863 Erbe x 776

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


hanselplop
beantwortet von hanselplop am 5. November 2009 12:10
1x
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Hilfreichste Antwort

wenn du ein erbe übernimmst dann auch alles an vermögen/schulden/verträge

schlägst du das erbe aus bleibt dir sowas erspart

Kommentar von 7f333ebe321ea191eaeda0f81c35e62dsmallMiststueque am 5. November 2009 15:23

Danke :-)

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 5. November 2009 22:59

Du kannst aber Dauerschuldverhältnisse nach § 314 BGB aus wichtigem Grund kündigen;

Kommentar von 7f333ebe321ea191eaeda0f81c35e62dsmallMiststueque am 8. November 2009 12:03

Aye.. danke!!

Mir war doch so...


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anonym
beantwortet von waltghaupt am 6. November 2009 16:45
0x
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Verträge gehen voll in die Erbmasse über genauso wie Schulden und Vermögen - entweder akzeptieren oder Erbe ausschlagen.



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