gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


In welches Quartal gehören welche Belege?

gefragt von mallory7930 am 01.07.2009 um 15:07 Uhr

Hallo. Ich habe folgende Frage. Ein Unternehmen meldet quartalsweise die Umsatzsteuer. Wenn ich jetzt das 1. Quartal abschließen möchte und zum Steuerberater schicken will.. welche Belege gehören da mit rein? Schicke die Kontoauszüge und die dazugehörigen Belege mit.

Beispiel: Leistungsdatum der Rechnung: 28.03.2009 Zahlung: 12.04.2009 lt. Kontoauszug

Zählt das Datum auf der Rechnung, also dann mit in das 1. Quartal oder das Datum des Zahlungeingangs auf dem Kontoauszug, also mit in das 2. Quartal?

Vielen Dank für die Info.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Umsatzsteuer (236)
Rechnungswesen (170)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Annaberg am 1. Juli 2009 15:12
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Kommt drauf an, ob bilanziert wird oder Einnahme/Überschussrechnung erfolgt. Bei EÜ ist der Zahlungseingang maßgebend. Bei Bilanz Tag der Rechnungsstellung.

Kommentar von vlavielle am 4. Juli 2009 21:42

Das stimmt so nicht ganz es kommt darauf an ob man soll oder ist-Versteuerung gewählt hat. LG


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von vlavielle am 4. Juli 2009 21:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt darauf an ob Du die Soll- oder die Ist-Versteuerung gewählt hast. Da du ja selber sagst Du meldest quartalsweise an, tippe ich auf die Ist-Versteuerung. Das heisst du musst erst versteuern wenn das Geld eingeht, also die Rechnung vom 28.03.2009 kommt ins zweite Quartal. Solltest Du doch die Soll-versteuerung haben, dann gehört diese Rechnung gegen den Debitor ins 1te Quatel gebucht. die Zahlung löst dann keine Steuerbuchung mehr aus, da Du nur noch Bank an Debitor buchst. LG


anonym
beantwortet von NicoleL77 am 1. Juli 2009 15:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frag doch deinen Steuerberater, der wird´s wissen. Aber gefühlsmäßig würde ich sagen der Zahlungseingang zählt, weil dir dann ja das Geld auch zur Verfügung stand.

Kommentar von EnnoBecker am 1. Juli 2009 17:15

...also, da trügt mitunter dein Gefühl.

Kommentar von NicoleL77 am 1. Juli 2009 20:19

:-) ok...dann schwenke ich schnell um auf Rechnungsdatum g

Kommentar von EnnoBecker am 1. Juli 2009 21:08

...also, bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Beim Istversteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingegangen oder die Ansprüche verrechnet wurden.
.
Aber das hat mit der Buchführung nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 2. Juli 2009 07:14

Ich möchte die Antwort von EnnoBecker bestätigen, da als einzige richtig. Bei der Umsatzsteuer kommt es auf Soll- oder Istversteuerung an. Bei der Buchführung (betriebliche Steuern, Einkommensteuer) kommt es drauf an ob 4/3-Rechnung oder Bilanzierung.


anonym
beantwortet von Frerichs am 3. Juli 2009 04:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Entscheidend ist immer wann Leistung erbracht wurden.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.