in welcher Reihenfolge kommt in einem Brief die Anschrift?

4 Antworten

Wenn man da was falsch macht ist dann die Kündigung ungültig?

Nein. Gem. § 568 BGB bedarf sie der schriftlichen Form, d. h. eines Schreibens mit eigenhändiger Unterschrift im Original und muss erkennen lassen, vom wem sie stammt, an wen sie gerichtet ist und welche Wohnung gekündigt wird.

Und sie sollte fristgerecht und nachweislich zugehen, also bezeugt offen übergeben oder als Einwurfeinschreiben versendet werden :-)

Nicht einmal der Kündigungszeitpunkt muss stimmen, es gilt andernfalls der gesetzlich oder vertraglich frühstmögliche Ablauf eines Monats gem. §§ 573c, 549 BGB.

In deinem Fall dürfte es sich jeweils nur um eine Person handeln, so wie sie im Mietvertrag auch benannt wurden.

Mustervorlagen finden sich im Netz nun reichlich: https://www.google.de/search?q=muster+mietvertragsk%C3%BCndigung&hl=de&pws=0&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=x8cFVcSkDMLuaJzZgqgF&ved=0CDoQsAQ&biw=1280&bih=681

G imager761

ganz oben links deine Adresse, eine wenig darunter die Empfängeradresse. Und auf jeden Fall per Einschreiben schicken

Oben links kommt der Absender, darunter dann der Empfänger.

Wenn du es nicht richtig machst, ist die Kündigung trotzdem nicht ungültig.

Oben links der Absender, unten rechts der Empfänger.