bzw. was und in welchem Rahmen übernimmt der Staat anteile?
Unterhalt muss gegebenenfalls auch für Verwandte in gerader Linie gezahlt werden. Verwandt in gerader Linie sind Personen, die voneinander abstammen (z.B. Großvater, Vater, Sohn).
Die Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und kann bis an die Selbstbehalts-Grenze heranreichen. Dieser Selbstbehalt, also der Mindest-Eigenbedarf des Unterhaltsschuldners, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Mehr Informationen findest du hier: http://kuerzer.de/baEr3t5Nh
Für so spezielle Fragen zum Unterhalt empfehle ich Dir dieses Forum, da wird Dir geholfen http://forum.isuv.org/
Ich denke, es ist ein moralische Pflicht, seine in Not geratenen Eltern zu unterstützen, so wie es die eigenen Mittel erlauben.
Wer sich dieser moralischen Pflicht entzieht, kann gesetzlich dazu gezwungen werden. Kinder auch für Eltern und es wird geprüft, wie hoch die geforderte Hilfe sein wird.
Insgesamt finde ich es traurig, als Eltern Hilfe von Kindern einklagen zu müssen.
Kinder haften grundsätzlich für ihre Eltern, sollten diese zum Pflegefall werden. Klar stehen die Kinder den Eltern gegenüber moralisch in der Pflicht. Das versteht sich m. E. eigentlich von selbst. Andererseits kommen bei einem erheblichen Pflegeaufwand (Pflegestufe II + III) relativ schnell große Geldsummen zusammen. Das habe ich schon oft erlebt. Haben die Kinder was angespart, ist das Geld schnell weg. Übrigens denke ich, der Gedanke daran, vom eigenen Kinde abhängig zu sein, ist vielen Eltern" auch nicht wirklich Recht. Übrigens gibt's hier ein interessantes Portal rund ums Thema Pflege:
Schau mal unter: Ist es möglich, dass man mit dem Großteil des Gehaltes für den Unterhalt der Mutter aufkommen muss?
Da habe ich meine Meinung dazu gesagt - mehr kann ich nicht sagen..
Hier meine dortige Meinung:
Der sog. Elternunterhalt sieht hohe Freibeträge für die unterhaltsverpflichteten Kinder vor - eben, weil die in der Regel ihre eigene Familie haben. Wer als unterhaltsverpflichtetes Kind arbeitet, hat schon deswegen mindestens einen Freibetrag von 1250 EUR - hinzu kommen Freibeträge für die eigene Frau (wenn sie nicht oder nur geringfügig arbeitet) und für die eigenen Kinder in Höhe des Kindesunterhalts lt. Tabelle (auch bei Zusammenleben). Da bleibt für die Pflege der Mutter in der Regel nichts mehr übrig. Selbst die eigene Altersvorsorge kann man mit 5 % des Bruttoeinkommens gegenrechnen. Am besten einfach mal googeln unter dem Stich- wort "Elternunterhalt". Generell würde ich mir darüber jetzt noch keine Gedanken machen, weil im Gegensatz zum Kindesunterhalt die Eltern ihre eigene Bedürftigkeit nachweisen müssen. Damit sich die Angehörigen nicht gegenseitig in einer derart angespannten Lage zerfleischen, verlangt der Gesetzgeber nicht, dass sich die Eltern direkt an die Kinder wenden, sondern die Eltern müssen - wenn eigene Einkünfte nicht ausreichen - sich an das Sozialamt zwecks Übernahme evtl. Heimkosten wenden. Das Sozialamt wendet sich dann an die Kinder und fordert sie auf, ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen. Und dann beginnt das o.g. Prozedere mit den Freibeträgen pp. Aber:
Wer sich als Kind seiner Eltern die Mühe macht und seine Eltern nicht ins Heim abschiebt, wird dafür von diesem Staat bestraft! Ich kann selbst zusammen mit meiner Frau ein Lied davon singen. Wir beide haben die Mutter und Grossmutter meiner Frau - also 2 Pflegefälle - 1991 nicht abgeschoben, sondern zu Hause von Pflegediensten betreuen lassen. Mit der Konsequenz, dass es für die ambulante Pflege viel weniger Pflegegeld gab und wir (damals beide berufstätig) die darüber hinausgehende Pflege aus moralischen Erwägungen mit Krediten finanziert und damit unsere eigene Existenz zerstört haben. Hätten wir beide ins Heim abgeschoben, hätten wir wegen der relativ hohen Freibeträge überhaupt nichts zahlen brauchen. Damals (ohne Pflegeversicherung und mit unmenschlichen Pflegeverhältnissen in den Heimen) hätten wir aber nicht mal unseren ärgsten Feind ins Heim abgeschoben. Jetzt sind wir beide in der Insolvenz - und das alles nur, weil wir menschlich gehandelt haben. Ich kann allen, die jemals in eine solche Lage kommen, nur raten, sich zu entscheiden: entwder Menschlichkeit oder Geld! Eine andere Wahl gibt es in dieser Gesellschaft nicht! Allerdings fällt heute die Entscheidung zum Heim leichter, weil die Bedingungen heute in der Regel auch menschlicher geworden sind - davon konnte man Anfang bis Ende der 90er Jahre im Osten (bin aus dem Osten) wahrlich nicht reden...
In fast jedem Fall werden Kinder zum Unterhalt der Eltern verpflichtet. Man kann nur hoffen daß das Einkommen unterhalb der Freibeträge liegt. Es gibt natürlich wenige Ausnahmen die im Einzelfall geprüft werden
der Enkel ist nicht für die Großeltern sondern nur für die Eltern unterhaltspflichtig
Doch. Wenn die Eltern tot sind und der Enkel Alleinerbe ist. §§92,92a BSHG