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In welchen Fällen muß ein Prozessgegner im Falle seiner Niederlage meine Anwaltskosten übernehmen?

gefragt von ProwlerProwler am 16.11.2008 um 8:18 Uhr

• Gibt es dazu einheitliche Regelungen oder hängt das vom Ermessen des Richters ab? • Wird zwischen Zivil- und Strafprozess unterschieden? • Wie unterstützt und unterstützt das deutsche Recht den Bürger ohne größere juristische Kriegskasse, dass sie nach dem Sieg in einer großen juristischen Auseinandersetzung (gegen einen Konzern) nicht wirtschaftlich zerstört sind ?


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ralli16
beantwortet von ralli16 am 16. November 2008 08:47
1x
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lies mal bitte hier,denn alles u beschreiben,reicht der Platz nicht.

http://www.schotterblume.de/index.php?navid=20


regideur
beantwortet von regideur am 16. November 2008 08:27
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In der Regel ist es so das wer verliert auch entstandene Kosten übernimmt. Prozesskostenhilfe ist für Bedürftige möglich.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 16. November 2008 08:43
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Es hängt auch davon ab, was für Anträge in der Klageschrieft gestellt wurden. Steht da zum Beispiel .. Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden, trägt jeder seinen Anteil selbst. Es gibt dazu immer einen Kostenfestsetzungsbeschluß vom Richter, der ist gültig, egal ob du verlierst oder gewinnst.


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