Prowler am 16.11.2008 um 8:18 Uhr
• Gibt es dazu einheitliche Regelungen oder hängt das vom Ermessen des Richters ab? • Wird zwischen Zivil- und Strafprozess unterschieden? • Wie unterstützt und unterstützt das deutsche Recht den Bürger ohne größere juristische Kriegskasse, dass sie nach dem Sieg in einer großen juristischen Auseinandersetzung (gegen einen Konzern) nicht wirtschaftlich zerstört sind ?

lies mal bitte hier,denn alles u beschreiben,reicht der Platz nicht.

In der Regel ist es so das wer verliert auch entstandene Kosten übernimmt. Prozesskostenhilfe ist für Bedürftige möglich.

Es hängt auch davon ab, was für Anträge in der Klageschrieft gestellt wurden. Steht da zum Beispiel .. Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden, trägt jeder seinen Anteil selbst. Es gibt dazu immer einen Kostenfestsetzungsbeschluß vom Richter, der ist gültig, egal ob du verlierst oder gewinnst.