Habe gehört, dass es Ausnahmen gibt, die ermöglichen, die günstige studentische Krankenversicherung auch über das 30 Lebensjahr hinaus in Anspruch zu nehmen. Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
Sofern das Studium im Inland absolviert wird sollte dies nicht möglich sein. Die sinnvolle Konsequenz ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Sofern es um möglichst weitreichende medizinische Versorgung geht und erweiterten Behandlungsmethoden, ist die Krankenzusatzversicherung auch eine gute Alternative.
Wer als Aupair oder Praktikant ein Jahr im Ausland arbeiten möchte, der kann sich mit dieser hier aufgeführten Auslands-Krankenversicherung absichern. Diese Aupair-Krankenversicherung ist auch für Auslandspraktika geeignet und kann für 365 Tage abgeschlossen werden. Ebenfalls für das J1-Visum für USA Aufenthalte ist dieses Versicherungspaket geeignet.
http://www.wittisberg.de/ausland-student-krankenversicherung.htm
Ergänzung: Die Aupair - bzw. Auslandspraktikum - Krankenversicherung ist bis einschl. 35.Lebensjahr abschließbar.
Wer sein Studium im Ausland absolviert, der kann sich sogar bis zum Alter von 35 Jahre mit einer Studenten-Krankenversicherung absichern. Diese Versicherung kann für die Zeit des Studiums im Ausland abgeschlossen werden, maximal 5 Jahre.
http://www.studenten-versicherung-ausland.de/
Das ist eine speziell für Studenten, Sprachschüler, Stipendiaten und Doktoranten entwickelte Auslands-Krankenversicherung mit den wichtigen optional zubuchbaren Zusatzversicherungen Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung.

Es gibt ja auch die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung für Studenten http://private-studenten-krankenversicherung.de/
in keinem Fall, außerdem endet es auch in jedem Fall mit Abschluß des 14. Semesters auch schon vor dem 30. Lebensjahr. Tip: Arbeite einfach in einem Job in dem du mehr als 400 Euro verdienst, dann bist du gestezlich versichert und zahlst weniger als in der studentischen Krankenversicherung, da der Arbeitgeber die Hälfte zahlt

Du musst einfach weiter studieren!!! ;-(((
nein! Man muß sich ab 30 normal freiwillig versichern mit dem Mindestbeitrag der bei ca. 150 Euro liegt
Zum Einen, wenn es „bestimmte familiäre, persönliche oder in der Art der Ausbildung (Erwerb des Abiturs in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges) liegende Rechtfertigungsgründe“ gibt. Zum Anderen können Wehr- oder Zivildienstzeiten eine Verlängerung bewirken, falls sie nicht schon bei der kostenlosen Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus herangezogen wurden.