graumeliert am 07.11.2009 um 20:07 Uhr
Ich habe von einem Bekannten gehört, dass es Fälle gibt, in denen die Krankenkasse die Praxisgebühr erstattet und übernimmt. Leider konnte er mir nicht genau sagen, wann diese Fälle eintreten. Weiß einer von euch, in welchen Fällen man diese Gebühr wieder rückerstattet bekommt?
Den Fall der Befreiung von der Praxisgebühr / Rezeptgebühr / Krankenhaustagegeld hatte ich vor 2,5 Monaten bei meinem Vater - er ist Rentner. Habe mich hier bei der AOK erkundigt. Wenn Du als Berufstätiger 2% Deines Einkommens (oder 1% als Rentner) für die o.g. Zuzahlungen ausgibst, kannst Du einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die rechnen Dir dann konkret bei Deinem Einkommen aus, wieviel Du im Jahr nur für solche Sachen zu zahlen brauchst. Wenn Du drüber bist, bekommst Du eine Befreiung - und den zuviel gezahlten Betrag zurück. Geh mal zu Deiner Krankenkasse und frage nach!!! Diesen Antrag mußt Du allerdings jedes Jahr neu bei der Krankenkasse stellen!

Du kannst dich lediglich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn du mit den Zuahlungen über einen Prozentsatz von 2% des Einkommens drüber bist.
Auch bei einem Arbeitsunfall muss man keine Praxisgebühr zahlen,so wars bei jedenfalls.Hatte nen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit,war nen Tag später beim Arzt,hab erst bezahlt,dann hab ich die 10 Euro wiederbekommen!
Neben der von Vesparoller und Kallehh schon erwähnten Möglichkeit gibt es Krankenkassen, die auf die PRaxisgebühr verzichten, d. h. sie am Ende des Jahres wieder an den Versicherten zurück überweisen. (Wohl aber als Werbegag zu betrachten)
Kyra700 am 8. November 2009 20:15 davon habe ich allerdings noch nie etwas gehört. Meine Schwester hat eine eher unbekannte Krankenkasse und die zahlen ihr einen Bonus, wenn sie ihre jährlichen Vorsorgeuntersuchungen bei den verschiedensten Ärzten nachweisen kann (Zahnarzt, Frauenarzt, Hausarzt usw.).
Alos, entweder nimmt man an verschiedenen Programmen der Krankenkasse teil, dann kann es einen Teil der Praxisgebühren wieder bekommen.Oder alles, mal bei deiner Krankenkasse nachfragen.
Zu der Befreiung:
Wenn man mit allen Zuzahlungen 2,01% seines Bruttolohnes (bereinigt) liegt, oder bei chronisch Erkrankten 1%, dann wird man von allen Zuzahlungen befreit. Diese 2%, bzw. 1% musst du immer zahlen. Auch Renter. Und jede Personengruppe über 18 Jahre unterliegt dieser Regelung. Infos auch hier bei deiner Krankenkasse
Kyra700 am 8. November 2009 20:14 und bei verheirateten zählen beide Bruttoeinkommen zusammen.

Hab ich noch nie gehört- ich weiß nur, daß man für Impfungen z.B. keinen 10.-ner zahlen muß oder Blutbildkontrollen
Kyra700 am 8. November 2009 20:13 dafür habe ich noch nie etwas zahlen müssen, immer nur einmal im Quartal 10 Euro für alle Ärzte und Leistungen.
wenn man sich einen programm anschließt ,wo man unterschreibt immer erst zum hausarzt zu gehen und nur mit überweisung zum anderen arzt. das gibt es bei der krankenkasse,wo dann auch die rückzahlung erfolgt

Das ist was total Neues was Du da schreibst, noch nie was von gehört. Frag Deine Krankenkasse
Kyra700 am 8. November 2009 20:12 noch nie gehört? Oh ha. Vielleicht bares Geld verschenkt? Du kannst auch alle Rechnungen, die in Zusammenhang mit deiner Gesundheit stehen (auch Brille oder andere Hilfsmittel) beim Finanzamt absetzen, allerdings musst du dafür die Rückzahlung der Krankenkasse angeben, für schon bereits erstattete Beträge. Das mache ich schon seit 15 Jahren so und es lohnt sich sehr.
Praxisgebühr bekommt man nicht erstattet. u. U. braucht man keine Rezeptgebühren zu bezahlen, wenn man bestimmte Vorraussetzungen erfüllt.
Kyra700 am 8. November 2009 20:10 Die Praxisgebühren fallen auch mit in den Posten der Eigenleistung und somit in die 1-2%-Regelung.
1 % gilt auch für chronisch Kranke, HartzIV-Empfänger und schwerbehinderte Menschen. Ich habe 50% Schwerbehinderung und brauche auch nur 1% zuzahlen, allerdings rechnet die Krankenkasse erst zum Jahresende ab und ich bekomme die Überzahlung zurück überwiesen. Wenn man verheiratet ist, wird das Gesamtbruttoeinkommen gerechnet. Sollte man wissen.