Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535-580a Übrigens: ein Gesetz steht nicht in einem Paragrafen, sondern umgekehrt stehen Paragrafen in einem Gesetz...
Oder genauer gesagt sind Gesetze in Paragraphen gegliedert. Die einzelnen "rechtlichen Inhalte" der Paragraphen bezeichnet man als Norm.
;-)

Die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB) regeln das Mietrecht.
''mietrechtsgesetz ''
Welches Landes eigentlich?