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In welchem Zeitraum sollte über einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation entschieden weden?

gefragt von wertverlustwertverlust am 09.05.2008 um 18:37 Uhr

Ich habe im August 2007 einen Antrag auf medizinische Reha gestellt. Der Antrag wurde mit Schreiben v. 9.10.07 abgelehnt. Am 12.10.2007 legte ich Widerspruch mit Begründung ein. Im Februar 2008 wurde ich zu einem ca. 120 km vom Wohn- und Arbeitsort entfernten Gutachter geschickt, der sich nicht über die Chancen geäußert hat. Wie lange sollte ich mich noch gedulden? Immerhin sind seit Antragstellung bereits 9 Monate ins Land gegangen. Ich bin 58 Jahre alt und habe bisher noch keine Reha in Anspruch genommen. Kann ich evtl. einen Neuantrag stellen ohne dass über den alten Antrag entschieden wurde?

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Rehabilitationsmaßnahme x 2 Neuantrag stellen x 1

wertverlust
beantwortet von wertverlust am 29. November 2008 23:07
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Hallo Froeschle123, am 30.07.2008 habe ich von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen ablehnenden Bescheid erhalten. Dagegen habe ich dann, weil frustriert, nichts mehr unternommen. Aber gut, dass ich wieder mal an die Sache erinnert wurde.
Welche Erfahrungen hast Du gemacht?


Froeschle123
beantwortet von Froeschle123 am 29. November 2008 20:00
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Hallo Wertverlust, wie ging die Sache denn aus? Wann hast du eine Entscheidung bekommen? Ich habe zur zeit das gleiche Problem. Wäre schön, wenn Du mir antworten könntest. Fröschle


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 9. Mai 2008 19:55
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Was steht denn in dem Gutachten drin?

Wurde die ReHa gutachterlich überhaupt befürwortet bzw. kostensparende, ambulante Möglichkeiten empfohlen?

Ansonsten mit haus- und fachärztlichen Testaten nachhaken, dass sich durch die bisherige Verweigerung der Reha der Gesundheitszustand verschlechtert hat und bei zukünftiger Verweigerung weiter verschlechtern wird.

Natürlich nur, wenn das einer gutachterlichen Überprüfung standhalten kann.

Diese Testate schickst du per Einschreiben/Rückschein dem Leiter der Stelle, die entscheidet.

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 9. Mai 2008 22:21

Die Reha wurde, wie bereits berichtet, ursprünglich abgelehnt und es wurden, wie Du es geschrieben hast, ambulante Möglichkeiten empfohlen. Gegen die Ablehnung habe ich und auch mein Hausarzt begründeten Widerspruch eingelegt. Und wie schon beschrieben, wurde ich im Februar 2008 gutachterlich untersucht. Leider hat mir der untersuchende Arzt, auch auf meine Nachfrage, nicht erklärt, ob er die Reha befürwortet oder nicht, vielmehr hat er darauf verwiesen, dass die Angelegenheit von der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter bearbeitet wird. Und jetzt warte ich seit Februar 2008 auf ein Ergebnis. Wie gesagt, ich bin Neuling und habe keine Ahnung wie lange eine Bearbeitung überhaupt im Normalfall dauert. Allerdings habe ich hier im Forum gelesen, dass der Antrag in spätestens 14 Tagen entschieden wird. Ich denke jedoch, dass es sich hierbei um eine Anschlussheilbehandlung handelt, was ja bei mir nicht der Fall ist. Muss ich nun geduldig weiter warten oder was kann ich tun??

Kommentar von DrSeltsam am 10. Mai 2008 06:25

Wenn du nicht wie vorgeschlagen vorgehst, wird dir durch Zeitablauf vorgeführt, dass die gesamte ReHa unnötig wäre.

Du darfst eine zugrundeliegende Erkrenkung nicht unbehandelt, musst daher ambulant weiterbehandeln lassen.

Jetzt ist es Tatfrage, ob sich dein gesundheitszustand gebessert hat, unverändert geblieben ist oder sich sogar verschlechtert hat.

Das sollte jedoch nicht nur der Hausarzt, sondern vielmehr wenigstens ein Facharzt für deine Erkrankung begutachtungssicher feststellen.

Dir ist also schon mitgeteilt worden, was du im eigenen Interesse zu tun hast.

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 10. Mai 2008 14:01

Das bedeutet für mich, weiterhin in ambulanter Behandlung bleiben, sowohl beim Hausarzt als auch beim Internisten und beim Psychotherapeuten. Das ist genau das Dilemma, da ich ganztags berufstätig bin. Falle ich jedoch für 3 Wochen ganz aus, gibt es einen Ersatz für mich. Warum versteht das niemand? Hätte es einen Sinn einen erneuten Antrag zu stellen?

Kommentar von DrSeltsam am 10. Mai 2008 14:11

Vielelicht versteht es niemand, weil du es vorher nicht geäußert hast?

Es bleibt auch jetzt nicht wirklich logisch nachvollziehbar.

Ambulante ärztliche Behandlungstermine kannst du auch bei Berufstätigkeit wahrnehmen.

Gegenwärtig wirkst du auf mich so, als wolltest du "auf Biegen und Brechen" eine stationäre ReHa-Maßnahme durchdrücken, die möglicherweise gar nicht stationär erforderlich ist.

Bevor du einen neuen Antrag einreichst, sprich das bitte mit den dich behandelnden Ärzten genauestens ab.

Aus deinen bisherigen Äußerungen läßt sich für einen neuen Antrag keine Erfolgsaussicht erkennen.

Kommentar von Simple_avatar4smallwertverlust am 11. Mai 2008 18:47

Ich danke Dir für Deine Antworten.

Derzeit nehme ich ambulante ärztliche Behandlungstermine möglichst ausserhalb meiner Arbeitszeit in Anspruch. Dies gelingt jedoch nicht immer, da sowohl Psychotherapeuten als auch Physiotherapeuten anscheinend minutenweise ausgebucht sind. Ich möchte nichts "auf Biegen und Brechen" durchdrücken. Kann ich eigentlich Einsicht in das erstellte Gutachten nehmen? Falls ja, wo kann ich das beantragen? Beim Gutachter oder bei der Deutschen Rentenversicherung BUND?

Kommentar von DrSeltsam am 11. Mai 2008 19:00

Das Gutachten stellt eine Arztsache dar, infolgedessen sollte es dein Arzt abfordern.

Der Gutachter wurde von der RV beauftragt, die Untersuchung ist abgeschlossen, das Gutachten liegt bei der RV, die RV ist Entscheidungsträger, daher sollte es dort abgefordert werden.

Dein Arzt geht nach Erhalt das Gutachten mit dir - im Zweifel kassenärztlich kurz - durch.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 9. Mai 2008 18:53
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Hast Du schon mal angefragt wegen einer Entscheidung beim Sacharbeiter? Wenn das nichts nützt: Dienstaufsichtsbeschwerde. Den Neuantrag würde ich erst stellen, wenn Du eine eindeutig Ablehung bekommen hast. Wobei man dann auch noch Rechtsmittel einlegen könnte.


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