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In welchem Zeitraum muss mann einen Arbeitsunfall melden?

gefragt von Dee16 am 28.02.2008 um 23:15 Uhr

Hallo, mein Freund arbeitet bei UPS. Vor zwei Tagen ist ihm ein Packet von ca.20kg auf den Fuß gefallen(Er hat Zeugen) Am nächsten Tag hat er sich krank gemeldet hauptsächlich wegen seiner Schulder und Gelenkschmerzen ohne die Sache mit dem Fuß zu erzählen da er noch keine zu großen Schmerzen hatte. Heute war er beim Arzt weil er kaum auftreten konnte.Der meinte zu ihm,er müsse die Sache als Arbeitsunfall melden. UPS meint aber, da er am Tag wo er sich krank gemeldet hat die Sache mit dem Fuß nicht angesprochen hat würden sie es nich mehr als Arbeitsunfall akzeptieren.Wie lange kann mann so eine Sache geltend machen?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. Februar 2008 23:19
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Wenn ein Arbeitsunfall geringfügig erscheint und erst spätern ein Arzt hinzugezogen und der Versicherer unterrichtet werden, wenn der wirkliche Umfang erkennbar ist, wird dies nicht als Obliegenheitsverletzung angesehen. Mach' das sofort schriftlich.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 28. Februar 2008 23:19
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Ein Arbeitsunfall ist auch nach 3 Tagen noch ein Arbeitsunfall. Evtl selber der Genossenschaft melden. L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Februar 2008 00:07

''Evtl selber der Genossenschaft melden.''

Braucht er nicht. Die BG bekommt ja den Bericht vom Arzt.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 28. Februar 2008 23:19
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Da hat UPS überhaupt keine Chance, denn ein Arbeitsunfall ist ein Arbeitsunfall. Schlimmstenfalls direkt bei der Berufsgenossenschaft anrufen und den Vorfall schildern. Die warten nur auf solche Spezies wie UPS.


Hilde Marie
beantwortet von Hilde Marie am 28. Februar 2008 23:20
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Der Arzt erstellt bei einem Arbeitsunfall einen entsprechenden Bericht für die Berufsgenossenschaft - sog. Durchgangsarzt-Bericht -, ob es nun dem Arbeitgeber gefällt oder nicht, verstehe auch nicht, was der AG dagegen haben soll. Dem Arzt nachträglich von dem Arbeitsunfall zu erzählen, ist nicht ungewöhnlich und kommt des öfteren vor.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 28. Februar 2008 23:25

Die Beiträge der Berufsgenossenschaft steigen pro gemeldeten Arbeitsunfall. Deswegen mögen AG das nicht so gerne;-).

Kommentar von Simple_avatar4smallHilde Marie am 28. Februar 2008 23:51

Habe ich nicht gewusst, wieder etwas gelernt! Danke!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Februar 2008 23:27

Sämtliche Paketdienste sind sehr AN-unfreundlich, da ist UPS keine Ausnahme. Die BG stuft dich in Gefahrenklassen ein, und wenn du viele Arbeitsunfälle hast, steigt auch dein Beitrag an die BG. Und da bei solch menschenunwürdigen Zuständen, die z.T. bei den Paketzustellern herrschen, ziemlich häufig solche Unfälle passieren, wollen die alles Mögliche ins Feld führen, dass es kein Arbeitsunfall war. Einem Bekannten haben sie in so einem Fall mal gesagt, dass er den Unfall selbst verschuldet habe und daher wäre es auch kein Arbeitsunfall.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Februar 2008 23:25
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Natürlich kann ein Arbeitsunfall noch später gemeldet werden, da häufig die Schwere des Unfalles erst nach ein paar Tagen erkannt wird.




Kommentar von Simple_avatar4smallHilde Marie am 28. Februar 2008 23:56

So ist es! Es kommt relativ häufig vor, dass AN erst nach Tagen merken, dass die Verletzung doch keine Lapalie ist und sie dann den Arbeitsunfall beispielsweise erst nach 2 oder 3 Tagen melden.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 28. Februar 2008 23:26
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Am besten sofort zu einem D-Arzt (=Durchgangsarzt), der einen D-Arzt Bericht erstellt, dabei wird die entsprechende BG unterrichtet. Ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, entscheidet in erster Linie der Arzt, die BG und nicht der Arbeitgeber - meines wissens!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Februar 2008 01:02

Hausärzte haben dafür auch [Berichts-]Formulare (F 1020) und rechnen mit der BG ab.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Februar 2008 23:27
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ein arbeitsunfall muss innerhalb von 48 stunden gemeldet werden.

egal ob verletzt oder nicht, man sollte vorsichtshalber doch meldung machen, auch bei bagatellen, hat die erfahrung immer wieder gezeigt.

http://ec.europa.eu/employmentsocial/missoc/2002/ppart8_de.htm

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Februar 2008 23:31

Wie mans nimmt. Ich wollte auch mal einen Arbeitsunfall bei meinem AG melden, der ließ sich aber nicht darauf ein, weil ich nur einen Tag krankgeschrieben wurde.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. Februar 2008 23:33

er wäre aber verpflichtet gewesen eine unfallmeldung aufzustellen, schon wegen der evtl. spätfolgen muss das gemacht werden.

es kann sich manchmal noch viel später der schaden erst rausstellen, daher muss meldung erfolgen.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Februar 2008 23:46

Nun, Spätfolgen habe ich keine. Seither laufen zwar immer kleine Männchen um mich herum und warnen mich vor Gefahren, sie reden manchmal recht laut, aber das macht nichts, weil sie ohne hin kein anderer ausser mir hört...

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Februar 2008 00:13

@tanzwiesel: ich hatte die spätfolgen eigentlich nicht auf dich bezogen, aber es kann sich bei einem arbeitsunfall der nur ein schnitt im finger war, doch noch später was rausstellen was auf diesen unfall zurückzuführen ist.

bei den unfallversicherungen wird der fall erst nach 2 jahren abgelegt, bis dahin kann man noch spätfolgen geltend machen.

also, ich wollte das nicht auf dich bezogen haben...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 29. Februar 2008 00:43

Aber ich, ich konnte mir das wieder mal nicht entgehen lassen, xy ;-)

ich gelobe Besserung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2008 23:35

Das sind die in Portugal geltenden Regelungen, die du da verlinkt hast.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. Februar 2008 23:39

das gilt überall in der eu genau so, mein schwiegersohn hatte erst letzte woche deswegen einen lehrgang, da er eine firma hat und das als geschäftsführer ständig erneuern muss.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2008 23:48

''das gilt überall in der eu genau so''

Nein, tut es nicht. http://kuerzer.de/gAFCX8gbB (und wenn du im Menü deiner verlinkten Seite mal links die blauen Begriffe klickst, dann kannste das sehen)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. Februar 2008 23:53

@bitmap: da war ich ja noch gnädig mit meinen 48 stunden, denn in deutschland ist es unverzüglich zu melden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Februar 2008 00:02

Ja, vom Arbeitgeber oder Arzt. Unverzüglich ist aber nicht sofort, sondern ''ohne Verzug''. Wenns der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht meldet, kann ders nicht an die BG melden. Aber das ist schon unterwegs zur BG, weil der Arzt es ja nun aufgenommen hat als Arbeitsunfall.


sheewa
beantwortet von sheewa am 28. Februar 2008 23:36
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Das das Paket drauf gefallen ist hat er ja gleich gemerkt. Die Schmerzen kamen erst später

Was ist denn daran unglaubwürdig Enrico Serve?

Bei meinem Geschiedenen haben sie erst nach 4 Tage festgestellt das er sich die Große Fußzehe gebrochen hatte. Ist er deswegen auch unglaubwürdig?

Kommentar von Enrico Serve am 28. Februar 2008 23:43

ist ja nicht negativ gemeint, aber man kann es sich halt etwas schwer Vorstellen das man es nicht gleich bemerkt und es dem Arzt sagt..ist ja nichts dabei sowas passiert ab und zu mal..hätte es nur gleich gesagt an seiner Stelle ...aber wird sicher auch jetzt noch durchgehen als Arbeitsunfall ...

Kommentar von Gutefrage.net Support am 29. Februar 2008 10:47

Liebe/r sheewa,

bitte achte zukünftig darauf, das Kommentarfeld zu nutzen, um auf eine bestimmte Antwort einzugehen, damit der Zusammenhang nicht verloren geht.

Vielen Dank für dein Verständnis, Marie vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Februar 2008 11:12

Das hat sie doch gemacht.

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 29. Februar 2008 13:55

Wenn die Seite von GF hängt kann ich wohl nichts dafür, was in letzter Zeit wohl häufiger vorkommt!


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. Februar 2008 00:11
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''(4) 1Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem die Unternehmer von dem Unfall oder von den Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit Kenntnis erlangt haben. 2Der Versicherte kann vom Unternehmer verlangen, daß ihm eine Kopie der Anzeige überlassen wird.''

http://kuerzer.de/QYWmNoSdL

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Februar 2008 00:14

nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 28. Februar 2008 23:25
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Ich kenne das nur so, dass man einen Arbeitsunfall- auch wenn man meint, es sei nichts passiert-, sofort dem Arbeitgeber melden soll und dieser meldet ihn dann an die Berufsgenossenschaft.

Für diese Unfälle sind dann spezielle Ärzte bzw. Unfallstationen zuständig und Krankengeld heißt dann Verletztengeld und kommt von der BG.

Dein Freund soll darauf bestehen, dass der Unfall gemeldet wird und die entsprechenden Zeugen angeben.

Außerdem sollte er seine Verletzung von einem speziellen Unfallarzt ansehen und behandeln lassen.


anonym
beantwortet von Enrico Serve am 28. Februar 2008 23:28
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Also irgendwie klingt es unglaubwürdig das er erst ein paar Tage später bemerkt das auf seinen Fuss ein 20 Kg Paket gefallen ist, dies müßte er schon unmittelbar kurz danach spüren!...es wird schwer dem Arbeitegeber gegenüber dies Glaubhaft darzustellen...Mfg.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Februar 2008 23:30

Nicht unbedingt. Meine Schwester ist mal mit dem Fuß umgeknickt und hat vor lauter Schreck auch erst zwei Tage später gemerkt, dass da was nicht in Ordnung sein kann. Sie hatte einen Bänderanriss.

Kommentar von Enrico Serve am 28. Februar 2008 23:35

Ausnahmen bestätigen die Regel, ich konnte mir es nur nicht Vorstellen das bei so einem Gewicht der Schmerz erst drei Tag später spürbar ist...

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 28. Februar 2008 23:32

Was ist denn daran unglaubwürdig? Bei meinem Geschiedenen haben sie erst nach 4 Tage festgestellt das er sich die Große Fußzehe gebrochen hatte.

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 28. Februar 2008 23:36

Das das Paket drauf gefallen ist hat er ja gleich gemerkt. Die Schmerzen kamen erst später.

Was ist denn daran unglaubwürdig?

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 28. Februar 2008 23:36

upppps doppelt

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Februar 2008 23:48

Sehe ich genauso, sheewa. Mittlerweile hören wir wohl alle schon die Flöhe husten, weil so viel ungereimtes Zeug hier eingestellt wird. Aber hier sehe ich nun wirklich keinen Grund dafür.

Kommentar von Simple_avatar4smallHilde Marie am 28. Februar 2008 23:57

DH!


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