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In welchem Zeitraum muss man eine Mängelliste nach Einzug in neue Wohnung geschrieben haben?

gefragt von Nudelprinz am 22.01.2009 um 19:14 Uhr

Mein Kumpel ist vor fast zwei Monaten in eine neue Wohnung gezogen und hat inzwischen einige Mängel entdeckt. Damit es nicht später heißt, er sei das gewesen, möchte er das am liebsten irgendwie festhalten. Wie lange nach dem Einzug kann man so eine Mängelliste dem Vermieter denn noch vorlegen? Zwei Monate- geht das noch? Oder ist es schon zu spät?

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Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 22. Januar 2009 19:15
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Ich würde die Liste sofort vorlegen, so es versteckte Mängel waren. Ansonsten gab es doch wohl ein Übergabeprotokoll, oder?


albatros
beantwortet von albatros am 23. Januar 2009 13:15
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generell und allgemein ist der mieter verpflichtet, mängel schnellstmöglich nach feststellung dem vermieter mitzuteilen um größere schäden abzuwenden. außerdem könnte er auch max. 6 monate rückwirkend die miete wegen mängeln mindern. garnicht könnte gemindert werden, wenn die mängel ihm bereits bei einzug bekannt waren und er trotzdem eingezogen ist. das recht auf mängelbeseitigung besteht aber immer fort. bei mängelanzeige schriftform und nachweisbarkeit einhalten. immer gleichzeitig frist setzen und bei nichteinhaltung zur kenntnis geben, dass der mieter selbst die abstellung über einen handwerker veranlassen und die kosten ab dem übernächsten monat mit der miete verrechnen wird.


anonym
beantwortet von MelleMausi am 22. Januar 2009 19:16
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das hätte noch vor dem einzug passieren müssen..

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 22. Januar 2009 19:17

Gibt aber verdeckte Mängel, die man erst beim Wohnen bemerken kann. Man kann jeden Mangel an seinen Vermieter melden, muss es sogar.


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