Mein Kumpel ist vor fast zwei Monaten in eine neue Wohnung gezogen und hat inzwischen einige Mängel entdeckt. Damit es nicht später heißt, er sei das gewesen, möchte er das am liebsten irgendwie festhalten. Wie lange nach dem Einzug kann man so eine Mängelliste dem Vermieter denn noch vorlegen? Zwei Monate- geht das noch? Oder ist es schon zu spät?

Ich würde die Liste sofort vorlegen, so es versteckte Mängel waren. Ansonsten gab es doch wohl ein Übergabeprotokoll, oder?

generell und allgemein ist der mieter verpflichtet, mängel schnellstmöglich nach feststellung dem vermieter mitzuteilen um größere schäden abzuwenden. außerdem könnte er auch max. 6 monate rückwirkend die miete wegen mängeln mindern. garnicht könnte gemindert werden, wenn die mängel ihm bereits bei einzug bekannt waren und er trotzdem eingezogen ist. das recht auf mängelbeseitigung besteht aber immer fort. bei mängelanzeige schriftform und nachweisbarkeit einhalten. immer gleichzeitig frist setzen und bei nichteinhaltung zur kenntnis geben, dass der mieter selbst die abstellung über einen handwerker veranlassen und die kosten ab dem übernächsten monat mit der miete verrechnen wird.
das hätte noch vor dem einzug passieren müssen..
Arwen45 am 22. Januar 2009 19:17 Gibt aber verdeckte Mängel, die man erst beim Wohnen bemerken kann. Man kann jeden Mangel an seinen Vermieter melden, muss es sogar.