Habe schon gegoogelt, finde aber den Paragraphen nicht, der diese Regelung enthält. Kann mir evtl. jemand weiterhelfen?

2 Minuten Google: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000..., §3

Ich kann mir nicht vorstellen das es Einschränkungen gibt. Das Finanzamt kennt Steuersparprogramme "Wiso" oder den "Konz" als Beraterkosten an!
:o( das war einmal, ist abgeschafft.
holzloewe am 31. Mai 2007 22:31 @xyungelöst
Ich setze alljährlich mein Steuersparprogramm erfolgreich als Beratungskosten ab!
Sorry, wenn ich mich einmische, aber ab der Steuererklärung 2006 gelten Beratungskosten nicht mehr als Sonderausgaben. Ein dafür vorgesehenes Feld wie in der Erklärung 2005 noch, wirst du dieses Jahr nicht finden...
§ 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG): "Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen"
Nur die dort aufgeführten Personen dürfen in vollem Umfang steuerberatend tätig sein. Siehe Auch § 5 StBerG "Verbot der unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen" Bei Verstoß drohen 5.000 € Geldbuße (§ 160 StBerG)