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In welchem Paragraphen ist geregelt, dass nur Steuerberater steuerlich beraten dürfen?

gefragt von komaberl18mkomaberl18m am 31.05.2007 um 21:54 Uhr

Habe schon gegoogelt, finde aber den Paragraphen nicht, der diese Regelung enthält. Kann mir evtl. jemand weiterhelfen?


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Reply


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 31. Mai 2007 23:10
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holzloewe
beantwortet von holzloewe am 31. Mai 2007 22:06
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Ich kann mir nicht vorstellen das es Einschränkungen gibt. Das Finanzamt kennt Steuersparprogramme "Wiso" oder den "Konz" als Beraterkosten an!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Mai 2007 22:08

:o( das war einmal, ist abgeschafft.

Kommentar von B92d2a9644034e53bf49337132ce2a69smallholzloewe am 31. Mai 2007 22:31

@xyungelöst

Ich setze alljährlich mein Steuersparprogramm erfolgreich als Beratungskosten ab!

Kommentar von Simple_avatar2smalllambada am 1. Juni 2007 07:52

Sorry, wenn ich mich einmische, aber ab der Steuererklärung 2006 gelten Beratungskosten nicht mehr als Sonderausgaben. Ein dafür vorgesehenes Feld wie in der Erklärung 2005 noch, wirst du dieses Jahr nicht finden...


jheart
beantwortet von jheart am 1. Juni 2007 13:09
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§ 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG): "Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen"

Nur die dort aufgeführten Personen dürfen in vollem Umfang steuerberatend tätig sein. Siehe Auch § 5 StBerG "Verbot der unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen" Bei Verstoß drohen 5.000 € Geldbuße (§ 160 StBerG)




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