gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

In welchem Monat wird das Gehalt denn nun angerechnet?

gefragt von danimaus76danimaus76 am 23.09.2008 um 14:51 Uhr

Ich weiß das diese Fragen leidlich sind aber..Mein Freund hat seit dem 1.09. eine Arbeit weswegen wir auch v. Berlin nach Kempten umgezogen sind. Sein erstes Gehalt bekommt er erst am 15.10. für den September.Ich bin noch im Erziehungsurlaub. Da sein Gehalt noch zu gering ist bin ich hier zur Arge u. wollte Zuschüsse beantragen was man mir aber verweigerte. Erst nach der Aufhebung v. Berlin geht das. Nach viel Tel., faxen hab ich nun eine Aufhebeung mit falschem Datum. Wir sind offiz. gemeldet seit 1.09. auf der Aufhebung steht der 1.10. Das heißt wir haben seit 1.09. garnichts, denn Berlin hat die Zahlung gleich eingestellt. Meldebescheinigung u. alles habe ich gleich am 1.09. nach Berlin geschickt . In welchem Monat wird das Gehalt meines Freundes denn nun von der Arge angerechnet. Im Oktober wenn er es aufs Konto bekommt und man drüber verfügen kann oder im September für das der Lohn ist. Wir sind gerade hergezgen und stehen seit September ohne Leistungen da, obwohl wir uns überall ordnungsgemäß ab- u. umgemeldet haben. Rechnen sie es im September an, rechnen sie die 400 Kaution einer alten Wohnung ja mit auf und wir hätten denk ich keinen Anspruch für 09, was ja richtig ist. Rechnen sie es im Oktober an fehlen uns ja etwas vom September. Momentan haben wir keinen Cent u. ohne Bescheid keine Chance Hilfe zu bekommen. Hat jemand einen Tip was ich noch tun kann?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.217 Finanzen x 23.712 Geld x 22.652 Arbeit x 14.522 Gehalt x 1.484

larX42
beantwortet von larX42 am 23. September 2008 15:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tipp: Frage bei der jetzt zuständigen ARGE nach dem Einstiegsgeld nach §29 SGB II:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbii/29.html

Achtung: Es ist eine Kann-Leistung, die nach Ermessen geleistet wird. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht also nicht. Zum Thema, wann das Gehalt auf die Leistung welcher ARGE-Dienststelle (Berlin oder Kempten) angerechnet wird, kann ich wenig sagen, ausser dass eine klare Kommunikation deiner/eurer Situation gegenüber dem ARGE-Sachbearbeiter vor Ort weiterhelfen sollte. Wenn dein Mann aus langer Arbeitslosigkeit kommt und die Aussicht besteht, dass er langfristig nicht mehr hilfebedürftig nach dem SGB sein wird, finde ich es persönlich angemessen und gerechtfertigt, euch mit dem Einstiegsgeld (s.o.) zu unterstützen.
viel Erfolg :)
cu
larX



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Gehalt in der Gleitzone

    Wieviel Gehalt darf ich verlangen?

    wieviel Geld steht mir und meinen Kindern zu?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.