Antipasta am 29.04.2008 um 9:47 Uhr

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist ein Staatsvertrag aller deutschen Bundesländer und die Rechtsgrundlage für die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von allen Rundfunkteilnehmern erhobenen Rundfunkgebühren. Er ist zu unterscheiden von dem ihm zugrunde liegenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, in dem u.a. die Höhe der Gebühren festgelegt wird. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist zuletzt durch den neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 31. Juli 2006 geändert worden. Die Änderung trat am 1. März 2007 in Kraft.
(de.wikipedia.org)
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf