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In welchem Gesetz steht etwas darüber, wieviel man nebenberuflich verdienen darf?

gefragt von Michael143Michael143 am 08.09.2009 um 17:40 Uhr

Ich würde gerne wissen, wie viel man neben seiner Festanstellung monatlich hinzu verdienen darf, und wie das alles so mit dem AG etc. geregelt ist, und wie das mit Versteuerung etc aussieht. Hoffe es kann mir jemand das Gesetz nennen, in dem Fragen zu diesem Themengebiet beantwortet werden.

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anonym
beantwortet von LeaLaun am 8. September 2009 17:43
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Hilfreichste Antwort

Wenn du keine Sozialleistungen empfängst, gibt es keine Grenze.

Der AG muss der Zweittätigkeit teilweise zustimmen, teilweise muss er nur informiert werden. Das steht aber üblicherweise in deinem Arbeitsvertrag, wenn deine Nebentätigkeit nicht dem Interesse des Hauptarbeitgebers widerspricht dürfte es keine Probleme geben.

Allerdings bist du dann mit deinem Zweitjob Steuerklasse 6, welche recht hoch besteuert wird.


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lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 8. September 2009 17:53
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Solange du mit dem Nebenjob nicht mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt kommst und der Hauptarbeitgeber nichts einzuwenden hat,ist das kein Problem.

Am einfachsten ist es mit einem 400-Euro-Job.


Realito
beantwortet von Realito am 8. September 2009 17:47
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Frag mal die Politiker. Nebenberuflich kannst du machen was du willst.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 8. September 2009 17:45
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Jeder darf nebenberuflich soviel verdienen wie er will - Hunderte, Tausende, Millionen von Euro.

Ob man die Nebentätigkeit (nicht das Einkommen) dem Arbeitgeber mitteilen muss, ergibt sich aus dem mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrag.


anonym
beantwortet von rejo52 am 8. September 2009 17:44
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Schau mal hier nach: www.minijob-zentrale.de


anonym
beantwortet von Mietnormade am 8. September 2009 17:42
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Du suchst nach dem Nebenberufsmaximalverdienstgesetz? Das gibt es nicht!

Wurde im zuge der Vereinfachung gestrichen.


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