Michael143 am 08.09.2009 um 17:40 Uhr
Ich würde gerne wissen, wie viel man neben seiner Festanstellung monatlich hinzu verdienen darf, und wie das alles so mit dem AG etc. geregelt ist, und wie das mit Versteuerung etc aussieht. Hoffe es kann mir jemand das Gesetz nennen, in dem Fragen zu diesem Themengebiet beantwortet werden.
Wenn du keine Sozialleistungen empfängst, gibt es keine Grenze.
Der AG muss der Zweittätigkeit teilweise zustimmen, teilweise muss er nur informiert werden. Das steht aber üblicherweise in deinem Arbeitsvertrag, wenn deine Nebentätigkeit nicht dem Interesse des Hauptarbeitgebers widerspricht dürfte es keine Probleme geben.
Allerdings bist du dann mit deinem Zweitjob Steuerklasse 6, welche recht hoch besteuert wird.

Solange du mit dem Nebenjob nicht mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt kommst und der Hauptarbeitgeber nichts einzuwenden hat,ist das kein Problem.
Am einfachsten ist es mit einem 400-Euro-Job.

Frag mal die Politiker. Nebenberuflich kannst du machen was du willst.

Jeder darf nebenberuflich soviel verdienen wie er will - Hunderte, Tausende, Millionen von Euro.
Ob man die Nebentätigkeit (nicht das Einkommen) dem Arbeitgeber mitteilen muss, ergibt sich aus dem mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrag.
Du suchst nach dem Nebenberufsmaximalverdienstgesetz? Das gibt es nicht!
Wurde im zuge der Vereinfachung gestrichen.