Gestern Abend wurde ich gefragt, ob man, wenn man eine Straftat begangen hat und sich dann selbst anzeigt, auch die Belohnung, die evtl. ausgesetzt bekommen würde. Ich hab natürlich nein gesagt, weil es mir ziemlich unlogisch vorkam. Aber wo steht das? Welches Gesetz und welcher Paragraph sagt was darüber?

Da gibt es im BGB den § 242 der das gesamte Rechtsleben betrifft: danach ist der Schuldner (also hier derjenige, der die Prämie ausgelobt hat) nur verpflichtet, die Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Es verstieße also gegen Treu und Glauben und "die guten Sitten", demjenigen, der den Schaden angerichtet oder eine Straftat verübt hat, dafür belohnt zu werden. I.ü. ist der Bregiff "Treú und Glauben" ein sogenannter "unbestimmter Rechtsbegriff" der allein der richterlichen Auslegung unterliegt.

Es ist nicht konkret gesetzlich geregelt, ergibt sich aber einerseits daraus, daß mit Hinweis stets der auf einen anderen gemeint ist (ähnl. Bsp. "Mörder ist, wer einen Menschen tötet." -§ 211 StGB- gleichwohl ist Selbsttötung nach deutschem Recht nicht strafbar. Nein; nicht aus praktischen Gründen - Anstiftung ist hier mangels Haupttat auch nicht strafbar - rechtssystematisch), darüberhinaus könnte man noch § 73 StGB (Verfall des aus der Straftat erlangten) in Verbindung mit dem alten Rechtsgrundsatz: "dolo petit, qui petit, quod statim reditutus est" heranziehen.
Hoffe, dass ich es richtig verstanden hab. Danke.

eine Fangprämie wird für Hinweise, die zur Ergreifung eines Täters führen ausgelobt und wenn ich mich selbst stelle, dann habe ich ja logischerweise keine Hinweise gegeben..so mal ganz formell gesehen.
sonne55 am 31. August 2007 12:57 sehr gut erklärt
Genau genommen, hast du dann ja einen Hinweis gegeben. Meine Logik sagt ja, dass das nicht sein darf. Aber, wo steht das?
glaube das bedarf wohl keiner gesetzestexte und paragraphen.
dann lass ich mich doch gleich mal zur fahndung ausschreiben und gebe dann den hinweis daruf, wo ich mich befinde.
vielleicht kann ich auf die art mein taschengeld aufbessern :o))
In unserem Lande soll etwas nicht gesetzlich geregelt sein? Das kann ich mir nur schwer vorstellen.;-)
kannst ja mal die stpo durchlesen.
wenn eine belohnung ausgesetzt wird, steht dann immer mit da:
"Von der Auslobung ausgeschlossen sind die Täter und ihre Gehilfen, sowie alle Personen, die Kraft Gesetz oder Amt zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet sind. "
gefunden in einem aktuellen fall zu kunstraub.
Ah. also steht es doch irgendwo. Konnt ich mir auch nicht anders vorstellen. Danke
Das währe nicht nur unlogisch sondern auch ungerecht. Es würde ja gerade zu schwehren Straftaten ermuntern.
Richtig.

kenne zwar den paragraphen nicht, aber es ist doch wohl klar, dass man sich nicht durch widerrechtliche massnahmen auch noch legal finanziell bereichern kann. eine selbstanzeige kann maximal strafbegünstigend wirken.
Das sagte mir meine Logik ja auch, aber wo steht das? das muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein. Trotzdem Danke.
sonne55 am 31. August 2007 13:08 vielleicht meldet sich ein jurist dazu
Mal schauen. Wär nicht schlecht.
Du musst unterscheiden zwischen Belohnungen, die von staatlichen Stellen und solchen, die von Versicherungen ausgesetzt werden.
Bei ersteren muss in keinem Gestz stehen, weil es im "Kleingdruckten" der Belohnungsankündigung steht.
Werden solche Belohnungen für die Wiederbeschaffung von Gegenständen ausgesetzt kannst du als Dieb natürlich kassieren.
Viele geraubte Kunstgegenstände wurden auf diesem Wege von den Versicherungen "zurück gekauft".
Interessant. Danke
Prima. Danke.