gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
64 

In welchem Gesetz steht, dass ein Täter eine ausgesetzte Belohnung nich kassieren darf?

gefragt von KatzentatzeKatzentatze am 31.08.2007 um 12:50 Uhr

Gestern Abend wurde ich gefragt, ob man, wenn man eine Straftat begangen hat und sich dann selbst anzeigt, auch die Belohnung, die evtl. ausgesetzt bekommen würde. Ich hab natürlich nein gesagt, weil es mir ziemlich unlogisch vorkam. Aber wo steht das? Welches Gesetz und welcher Paragraph sagt was darüber?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Gesetz x 2.107 Belohnung x 31 Täter x 20

Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 31. August 2007 13:06
14x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da gibt es im BGB den § 242 der das gesamte Rechtsleben betrifft: danach ist der Schuldner (also hier derjenige, der die Prämie ausgelobt hat) nur verpflichtet, die Leistung nach Treu und Glauben zu erbringen. Es verstieße also gegen Treu und Glauben und "die guten Sitten", demjenigen, der den Schaden angerichtet oder eine Straftat verübt hat, dafür belohnt zu werden. I.ü. ist der Bregiff "Treú und Glauben" ein sogenannter "unbestimmter Rechtsbegriff" der allein der richterlichen Auslegung unterliegt.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 13:09

Prima. Danke.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 31. August 2007 13:20
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist nicht konkret gesetzlich geregelt, ergibt sich aber einerseits daraus, daß mit Hinweis stets der auf einen anderen gemeint ist (ähnl. Bsp. "Mörder ist, wer einen Menschen tötet." -§ 211 StGB- gleichwohl ist Selbsttötung nach deutschem Recht nicht strafbar. Nein; nicht aus praktischen Gründen - Anstiftung ist hier mangels Haupttat auch nicht strafbar - rechtssystematisch), darüberhinaus könnte man noch § 73 StGB (Verfall des aus der Straftat erlangten) in Verbindung mit dem alten Rechtsgrundsatz: "dolo petit, qui petit, quod statim reditutus est" heranziehen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 13:25

Hoffe, dass ich es richtig verstanden hab. Danke.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. August 2007 12:53
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eine Fangprämie wird für Hinweise, die zur Ergreifung eines Täters führen ausgelobt und wenn ich mich selbst stelle, dann habe ich ja logischerweise keine Hinweise gegeben..so mal ganz formell gesehen.

Kommentar von 3a9a6c526317b0ba0ab428bc3bb9872csmallsonne55 am 31. August 2007 12:57

sehr gut erklärt

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 12:57

Genau genommen, hast du dann ja einen Hinweis gegeben. Meine Logik sagt ja, dass das nicht sein darf. Aber, wo steht das?


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. August 2007 12:57
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

glaube das bedarf wohl keiner gesetzestexte und paragraphen.

dann lass ich mich doch gleich mal zur fahndung ausschreiben und gebe dann den hinweis daruf, wo ich mich befinde.

vielleicht kann ich auf die art mein taschengeld aufbessern :o))

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 12:58

In unserem Lande soll etwas nicht gesetzlich geregelt sein? Das kann ich mir nur schwer vorstellen.;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. August 2007 13:21

kannst ja mal die stpo durchlesen.

wenn eine belohnung ausgesetzt wird, steht dann immer mit da:

"Von der Auslobung ausgeschlossen sind die Täter und ihre Gehilfen, sowie alle Personen, die Kraft Gesetz oder Amt zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet sind. "

gefunden in einem aktuellen fall zu kunstraub.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 13:32

Ah. also steht es doch irgendwo. Konnt ich mir auch nicht anders vorstellen. Danke


anonym
beantwortet von froscheee am 31. August 2007 12:56
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das währe nicht nur unlogisch sondern auch ungerecht. Es würde ja gerade zu schwehren Straftaten ermuntern.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 12:58

Richtig.


sonne55
beantwortet von sonne55 am 31. August 2007 12:54
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kenne zwar den paragraphen nicht, aber es ist doch wohl klar, dass man sich nicht durch widerrechtliche massnahmen auch noch legal finanziell bereichern kann. eine selbstanzeige kann maximal strafbegünstigend wirken.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 12:56

Das sagte mir meine Logik ja auch, aber wo steht das? das muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein. Trotzdem Danke.

Kommentar von 3a9a6c526317b0ba0ab428bc3bb9872csmallsonne55 am 31. August 2007 13:08

vielleicht meldet sich ein jurist dazu

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 13:28

Mal schauen. Wär nicht schlecht.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 31. August 2007 13:13
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst unterscheiden zwischen Belohnungen, die von staatlichen Stellen und solchen, die von Versicherungen ausgesetzt werden.

Bei ersteren muss in keinem Gestz stehen, weil es im "Kleingdruckten" der Belohnungsankündigung steht.

Werden solche Belohnungen für die Wiederbeschaffung von Gegenständen ausgesetzt kannst du als Dieb natürlich kassieren.

Viele geraubte Kunstgegenstände wurden auf diesem Wege von den Versicherungen "zurück gekauft".

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 31. August 2007 13:17

Interessant. Danke


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.