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In welchem Bezug stehen Kindergeld, BAFÖG und Wasisenrente

gefragt von anna001anna001 am 12.09.2007 um 16:23 Uhr

Die entsprechenden Stellen überprüfen jeweils das Einommen um die Höhe des Bezuges bzw. den Anspruch überhaupt zu klären. Wer streicht zuerst oder welche Stellen können beraten?

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Recht x 35.191 Rente x 1.545 Kindergeld x 1.138 BAFÖG x 879

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. September 2007 16:30
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kindergeld und waisenrente haben keine kürzung zueinander.

können aber beim bafög als einkommen gewertet werden und dies evtl. in der höhe beeinflussen.

Kommentar von Simple_avatar8smallanna001 am 12. September 2007 16:39

siehe oben, alle drei überprüfen den die Bezugshöhe des anderen und soweit ich verstanden haben kürzen die sich gegenseitig. Aber wer als erster kürzen darf ist nicht klar. Vielleicht kürzen die sich gegenseitig solange, bis nichts mehr gezahlt wird :-)


bommel65
beantwortet von bommel65 am 12. September 2007 17:35
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Warum fragst du, wenn du doch dann alles selbst beantwortest? Und so oft?

Aber m. E. ist es erst Waisenrente, die Höhe kannst du hier nachlesen:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/fProgramme/aLeistungenfuerFamilien/s_563.html,

dann Kindergeld (falls WR nicht über 7.700,-) und falls es immer noch nicht reicht Bafög.

Aber mal ehrlich, wer bekommt soviel Waisenrente (7.700,- EUR/Jahr)??

Übrigens die Reihenfolge kannst du auf jedem zuständigen Amt zuverlässiger erfragen, oder?

Kommentar von Simple_avatar8smallanna001 am 1. Oktober 2007 15:39

Nein das ist leider nicht so klar, wie du dir das vorstellst. Und die Höhe der Waisenrente um die es geht ist weit geringer, aber das zustehnde Bafög, weil eben keine andere Einkünfte da sind - und wie man ja weiß ist Bafög ein Teilkredit. Dafür fällt aber dann Kindergeld weg? Mir jedenfalls ist hier gar nicht wirklich alles klar - nur manchmal weiß ich eben mehr als geantwortet wird.


anonym
beantwortet von 1975papillion am 12. September 2007 16:26
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soweit ich das weiß, hat die Waisenrente keinen Einfluß auf das Kindergeld.

Kommentar von Simple_avatar8smallanna001 am 12. September 2007 16:31

Leider doch, sie wird voll als Einkommen gerechnet und das Kindergeld wird gestrichen sobald ein jährliches Einkommen von 7.700 Euro überschritten wird und BAFÖG wird zum Einkommen hinzugerechnet . Im Bafög-Antrag muss aber auch angeben werden, wie hoch Kindergeld und Rente sind. Ich weiß absolut nicht, wer wann streicht oder wer zuerst streicht und was man angeben soll.


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