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In Rente wann man will??

gefragt von pokersveni am 15.11.2008 um 15:00 Uhr

Wir haben gerade ein kleines Streitgespräch mit einem Bekannten. er hat, wie jeder, seinen Rentenbescheid bekommen, worin aufgelistet ist, welche Rente er künftig zu erwarten hätte. er behauptet er könnte auch jetzt, mit 40 die Rente beantragen, und er würde sie auch bekommen, selbstverständlich mit deen dementsprechenden Abzügen! Ist das richtig? Ich kann mir das nicht vorstellen!


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anonym
beantwortet von laudi am 15. November 2008 15:06
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NEIN! Er würde die Rente NICHT bekommen. Du mußt entweder das Rentenalter erreicht haben (also je nachdem wie Alt ob Behindert etc. ca. mit 65 Jahre) ODER ein Arzt bescheinigt Ihm Arbeitsunfähigkeit, aber so aus "heiteren Himmel aufhören" und mit 35/40oder 50 Rente kassieren geht GARANTIERT nicht!!!


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 15. November 2008 16:29
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Meine Fresse stehen hier wieder viele lustige Aussagen.

Wenn er 1968 geboren ist ist die Regelaltersgrenze 67 Jahre. Er kann 3 Jahre früher in Rente gehen, muss dann aber je Monat vor 67 mit 0,3% Abzügen rechnen. Ein Leben lang !

Besonders lang Versicherte (35 Jahre rentenversichert) können je nach Geburtsjahr mit weniger oder ohne Abzüge ab 63 in Rente gehen. Für noch ältere Jahrgänge gibt es noch die Möglichkeit die Altersgrenze auf 62 herabsetzen zu lassen.

So, also vor dem 63. Lebensjahr läuft normal also garnichts mehr und mit 40 sowieso nicht !

Alternativ kann man nach längerer Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit wenn man vor 1952 geboren ist mit 60 in Rente gehen.

usw. usw. usw.


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 15. November 2008 15:01
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Das glaub ich auch nicht.


anonym
beantwortet von TimRobot am 15. November 2008 15:04
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Neee, nicht die Rente, die Pensionskasse! Aber habt ihr denn das in D???


anonym
beantwortet von paggio am 15. November 2008 15:15
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In Rente kann man frühesten mit 60Jahren und1 Tag.Aber auch nur,wenn man einen Schwerbehindertenausweis besitzt.Sollte man mit mit 55 Jahren "fertig" sein wird man Erwerbsunfähig und kann dann auch in Rente gehen.Was mich betrifft:Ich bin auch erst 60 und zu 50% schwerbehindert.Es lohnt sich diesbezüglich nicht zu streiten,da es bei jeden anders gelagert ist



anonym
beantwortet von paggio am 15. November 2008 15:16
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In Rente kann man frühesten mit 60Jahren und1 Tag.Aber auch nur,wenn man einen Schwerbehindertenausweis besitzt.Sollte man mit mit 55 Jahren "fertig" sein wird man Erwerbsunfähig und kann dann auch in Rente gehen.Was mich betrifft:Ich bin auch erst 60 und zu 50% schwerbehindert.Es lohnt sich diesbezüglich nicht zu streiten,da es bei jeden anders gelagert ist


anonym
beantwortet von paggio am 15. November 2008 15:17
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In Rente kann man frühesten mit 60Jahren und1 Tag.Aber auch nur,wenn man einen Schwerbehindertenausweis besitzt.Sollte man mit mit 55 Jahren "fertig" sein wird man Erwerbsunfähig und kann dann auch in Rente gehen.Was mich betrifft:Ich bin auch erst 60 und zu 50% schwerbehindert.Es lohnt sich diesbezüglich nicht zu streiten,da es bei jeden anders gelagert ist


anonym
beantwortet von paggio am 15. November 2008 15:18
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In Rente kann man frühesten mit 60Jahren und1 Tag.Aber auch nur,wenn man einen Schwerbehindertenausweis besitzt.Sollte man mit mit 55 Jahren "fertig" sein wird man Erwerbsunfähig und kann dann auch in Rente gehen.Was mich betrifft:Ich bin auch erst 60 und zu 50% schwerbehindert.Es lohnt sich diesbezüglich nicht zu streiten,da es bei jeden anders gelagert ist

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 15. November 2008 15:20

Bist Du im "Erklärwahn"? So richtig gut drauf heute!

Kommentar von paggio am 15. November 2008 15:59

Ne Ne.Mein Pc zickt rum


chris678
beantwortet von chris678 am 16. November 2008 02:10
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grundsätzlcih kannst du das nicht. es gibt aber ergänzend die Möglichkeit der Teilrente, was nicht vielen bekannt ist.

Kommentar von IchSchauMal am 16. November 2008 14:09

Ist nicht richtig :-)


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. November 2008 19:32
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Er bekommt keine Rente mit 40. Höchsten eine Erwerbsminderungsrente bei Erwerbsminderung.


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