ist sehr wichtig

Die 90 qm stimmen, erkundige Dich aber auch nach der maximalen Miethöhe, die übernommen werden kann. Das richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
Ähm...das mit den 90 Quadratmetern ist nur ein Richtwert. Entscheidend ist nämlich nicht die Größe der Wohnung,sondern die Höhe der Miete. Jeder Ort hat einen Mietspiegel,in dem die ortsübliche Miete drinsteht. Wenn z.B. im Mietspiegel drinsteht,daß 7€/m2 üblich sind, heißt das,daß das Amt dir maximal 7€x90m2=630€ Miete zahlt. Mehr gibts also nicht. Hast du hingegen das Glück, z.B. nur 3,50€ pro Quadratmeter zu zahlen, "reicht" der Maximalsatz ja für mehr Quadratmeter und du kannst dir von den 630€ Mietsatz auch ne 180m2-Wohnung leisten. Es ist Blödsinn,daß das Amt dich zum Umzug zwingt,wenn du im Rahmen der maximal zahlbaren Miete bleibst. Denn das Amt würde ja nichts sparen,wenn du aus der 180m2-"Billigwohnung" in eine 90m2-"Normalwohnung" ziehst,obwohl die Miete hinterher genauso hoch wäre. Im Gegenteil..sie müssten dir den Umzug auch noch finanzieren.
da gibt es beim zuständigen amt vorlagen, die man sich besorgen kann. Einfach mal nachfragen.
Dies ist Regionalabhängig. Erkundige dich bei eurer Arge.
beim Amt kannst du erfragen wie hoch die Pauschale für 4 Personen ist. Das kommt auch immer auf den Bau und Baujahr an. Die Größe ist nicht so das entscheidene
wie einfach nur 90 qm und was muss ich darfür tun ist das denn rechtens denn wir wohnen gerade in einer drei zimmer wohung,und wie gesagt der platz reicht nicht aus
4 Leute haben Anspruch auf 90QM. Ob Du nun eine 9 Zimmer Wohnung a 10 QM hast oder 1 Zimmer 90qm ist dem Amt egal!