gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

In ein Berufszweig gezwängt, wo man gar nicht hin möchte - dürfen die das?

gefragt von Eisblume2009 am 03.11.2009 um 8:51 Uhr

Es geht um meine Maßnahme und zwar hatte ich gestern mit meiner SB nochmal drüber gesprochen, d ie meinte, ich hätte gefälligst die kaufm. Maßnahme zu machen Darauf hin sagte ich, das ich das nicht kann und auch nicht möchte. Selbst bei der Teamleitung kann ich jetzt nicht mehr landen, weil die das denen auch schon so ge- sagt hat. Ich dachte jetzt auch die Schule wäre auf meiner Seite, selbt die hat jetzt gestern noch meine SB mobilisiert und die sind jetzt auch nicht mehr auf meiner Seite. Es geht darum, das ich 8 Wochen lang dort bin oder sein soll und dann Buch- haltung, Lager & Logistik und Wirtschaftslehre machen soll. 1. ich komme gar nicht aus dem Bereich, habe auch nie vor dort zu arbeiten. 2. Mein schlechtetes Fach war in der Handelsschule Wirtschaftslehre, die ich a uch aus mangelnden Interesse abgebrochen hatte damals und in dem Fach ne glatte 5 hatte und mit Lager & Logistik kann ich überhaupt nix anfangen und Buchhaltung kann ich aufgrund meiner akuten Rechenschwäche nicht machen. Diese wurde auch vom Amt getestet. Hab ich denn normal überhaupt keine Chance heile aus der Sache rauszukommen? Ich bin schon kurz davor einen Anwalt für Arbeitslosenrecht (gibt es) einzuschalten, damit ich die Maßnahme nicht beginnen muss. Sonst bleibt mir nur die Krankmeldung übrig. Die können doch einen nicht zwingen oder? Hab ja auch noch irgendwie ein Recht.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Schule x 23.248 Anwalt x 810 Maßnahme x 42

kikkerl
beantwortet von kikkerl am 3. November 2009 09:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich war auch kurz arbeitslos und man hatte mir für 8 wochen was aufgezwungen... und ich habe uniabschluss. bin trotzdem nicht daran gestorben und die maßnahme hat spaß gemacht. ausserdem gehen die 8 wochen so schnell vorbei du kannst es nicht glauben...


anonym
beantwortet von Morti am 3. November 2009 08:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mir ist nicht so richtig klar um welche Form Maßnahme es sich handelt. Bei 8 Wochen wäre es eine kurze Bildungsmaßnahme.

Kommentar von Eisblume2009 am 3. November 2009 08:57

ach so ich vergaß 4 Wochen Praktikum sind noch hinten dran und man kann mir nicht erzählen, das ich in 8 Wochen die komplette Buchführung mit meiner akuten Rechenschwäche beherrsche, jemals was von Wirtschaftslehre verstehe oder Lager & Logistik mache. Ich wollte damals schon nicht, wo ich die Handelsschule abgebrochen habe in den kaufm. Bereich, weil das absolut nicht meinen Interessen entspricht, aber beim Amt hört mir keiner zu.

Kommentar von Morti am 3. November 2009 09:02

Vielleicht kannst du sie mit konkreten Vorschlägen überzeugen. Nur zu sagen "ich will nicht" ist etwas schwach. Sag ihr was du willst. Dann kann sie dir zielgerichtet helfen.

Kommentar von Eisblume2009 am 3. November 2009 09:08

wie oft soll ich noch meine konkreten beruflichen Ziele darlegen? Die hört mir einfach nicht zu.


Engas
beantwortet von Engas am 3. November 2009 08:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich weiß nicht ob sie dich zwingen können, aber sieh es mal von der anderen seite. aus dieser maßnahme wirst du ganz bestimmt irgendetwas mit rausnehmen. und du zahlst dafür nichts. ich habe auch kurze zeit von alg II gelebt, und habe mit alles mitgemacht was sie mir angeboten haben. du hast doch nichts zu verlieren.

Kommentar von Eisblume2009 am 3. November 2009 09:02

nur was soll ich dann mit mangelnden Desinteresse anfangen? Ich bin schon deswegen fix und fertig, weil die mich da quasi zwingen. Das geht doch auch nicht und nachdem Grundgesetz hat jeder Mensch ein Recht auf freie Meinung und Bildung. Das hab ich letztens erst noch geprüft. Gelernt habe ich übrigens im juristischen Bereich. Nix mit kaufm.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 3. November 2009 08:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da bist Du relativ machtlos. Manchmal ist man wohl dem SB völlig ausgeliefert. Ich kenne jemanden, der nun einen Kurs in richtiger Rechtschreibung machen muss. Der sitzt nun da und kapiert rein gar nichts, weil er Analphabet ist.

Kommentar von Eisblume2009 am 3. November 2009 09:55

Da kann ich jetzt nur jedem Empfehlen einen Anwalt einzuschalten, weil der sagt, so geht es auch nicht. Es kann nicht sein, das man zu was gezwungen wird, irgendwo habe ich noch das Menschenrecht oder wie war das mit dem Grundgesetz zu verstehen? Habe deswegen auch schon schlaflose Nächte.


anonym
beantwortet von Willabacho am 3. November 2009 08:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eigentlich kann mann doch froh sein eine Tätigkeit zu haben, mach es doch einfach..vlt lernste ja trotzdem was dabei


soust
beantwortet von soust am 3. November 2009 10:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mir scheint, Du hättest Dich anfangs mehr gegen diese Weiterbildungsrichtung wehren müssen, jetzt sind sowohl das Kind wie auch das Bad schon ausgeschüttet und Du machst Dir nur alle Seiten zum Gegner, wenn Du ihnen mit Anwalt kommst. Bring diese Zeit hinter Dich und erzähle Deinen Betreuern in der betreffenden Firma einfach sachlich, dass Dir diese Maßnahme aufgezwungen wurde und Du in dem Bereich wirklich schwach auf der Brust bist. Vielleicht findest Du ja innerhalb der Maßnahme einen kleinen Bereich, in dem Du etwas Nützliches lernen kannst. Da der eher geringe Erfolg schon abzusehen ist, kommt dann Dein/e SB sicher von selber auf den Gedanken, dass Du dafür nicht taugst. Wenn dann keine neuen Vorschläge kommen, kannst Du ja mal bei ihrem oder ihrer Vorgesetzten um ein Gespräch nachsuchen und ihm/ihr Deine Lage erklären.

Kommentar von Eisblume2009 am 3. November 2009 14:56

Die Situation ist wirklich ziemlich festgefahren, aber sie will das gar nicht hören, was ich beruflich möchte, was meine Stärken sind. Ich weiß nicht, was sie damit bezwecken will. Es ist ja nicht so, das ich nicht arbeiten will, sondern das nicht arbeiten kann und ich möchte ja auch gerne nach meinen Neigungen usw. gehen. Ich habe mir jetzt nen Anwalt genommen, der mich dabei auch unterstützen will, endlich mein Recht zu bekommen. Ist zwar auch nicht grad schön und alles, aber in Deutschland wohl leider nicht mehr anders machbar. Ich spiele schon kurz mit dem Gedanken auszuwandern. Hab echt die Nase voll.


anonym
beantwortet von Nasenbaerli am 3. November 2009 08:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also versuch doch nochmal mit den Leuten zu reden. Eine Krankmeldung ist auch keine Lösung für das Problem, am Ende must du es zu einem anderen Zeitpunkt nachholen. Mach doch selbst Vorschläge, wo du lieber hinwillst, evtl. kommst du so weiter.

Kommentar von Eisblume2009 am 3. November 2009 08:58

hab ich gestern schon noch versucht mit der SB zu reden, da hat die mir sowieso den Hörer aufgeknallt. Die einzige Lösung erscheint mir eh jetzt nur ein Anwalt zu sein. Ich habe auch Belege Zeugnisse usw. die ich vorbringen kann. Mit fünfen kommt man in dem Bereich ja sowieso nicht weiter oder?


turalo
beantwortet von turalo am 3. November 2009 08:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erstmal: Was ist denn " eine SB"? Weshalb will man Dich in einen Beruf hineindrängen, den Du gar nicht machen willst? Wie alt bist Du? Gehst Du noch zur Schule? Wo liegen Deine Interessen?

Kommentar von MartinPii am 3. November 2009 08:55

sachbearbeiter

Kommentar von Eisblume2009 am 3. November 2009 08:56

SB ist Sachbearbeiterin. Für mich ist das reine Schikane, das was ich machen möchte, da könnt ich genauso gut gegen eine Wand reden. Meine liegen im sprachlichen und gestalterischen Bereich. Ich bin 35 Jahre alt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Festplattenreciver empfängt prosieben,kabel1,und sat 1 nicht

    Aufklärung momentan

    Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.