In Ebay nicht das Verkauft was auf dem Bild zu sehen war
Ich habe in Ebay eine Cd verkauft. Und habe Sie mit Cover Fotografiert. Jedoch in der selben Schriftgröße in die Beschreibung geschrieben " Ich weise darauf hin das die Musik ohne Covers ist" jetzt möchte mich der Käufer Anzeigen oder sein Geld wieder haben.
Und sowas kann man nicht in Ebay machem.
Ich habe es soch in meine BEechreibung hereingeschrieben. Wegen 8 Euro und nur weil da ein Papier Bild fehlt ! (Das Ich von dem Interpreten signiert bekam(Nicht auf dem Bild zu sehen, auf der Rückseite des Covers signiert))
Brauche Hilfe !! Wer ist im Recht !!
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solange es in deiner beschreibung steht ist es ok ...
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Du bist im recht. Wenn in der artikelbeschriebung ausdrücklich steht das etwas fehlt etc. dann hat der käufer den schaden. Ausserdem wird die person dich nicht anzeigen. Wer eine cd bei ebay bestellt ist keiner der viel geld rausschmeißt. Einfach schreiben das es beschrieben war und das wars.
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Es gab gerade ein Urteil, dass das Bild ebenfalls zählt und der Käufer erwarten darf, das zu bekommen, was er sieht.
Das Recht ist also wirklich auf seiner Seite.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Ein-Bild-ist-im-Online-Verkauf-ebenso...
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a. Wann liegt ein Mangel vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.
Kommentar von GeneralseverusGeneralseverus 03.02.2011was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun ??
Kommentar von RuediRuedi 17.02.2011Der Käufer hätte nur dann ein Recht gegen Sie, wenn die von Ihnen verkaufte nicht dem entsprochen hätte, was Sie im Kaufvertrag vereinbarten.
Da sie aber explizit schrieben, dass das Cover nicht mit verkauft wird, hätte der Käufer auch nicht davon ausgehen dürfen, dass das Cover hätte mitgeliefert werden müssen.
Kommentar von mcmomomcmomo 03.02.2011deshalb liegt bei dir KEIN mangel vor.
da die ware bei übergabe die im kaufvertrag vereinbarte beschaffenheit aufwies =
das heißt, du hast in deiner Beschreibung darauf hingewiesen, also bist du im Recht.
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" Ich weise darauf hin das die Musik ohne Covers ist"
Das ist ja auch blödsinnig formuliert.
Kommentar von GeneralseverusGeneralseverus 03.02.2011nicht deswegen blos der hat die Beschreibung nicht gelesen !
Nicht wirklich. Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen dem BGH-Fall und dem hier gemachten Sachverhalt:
Im BGH-Fall wurde ein Zubehör abgebildet, aber darauf wurde im Angebot nicht weiter eingegangen,
und
hier wurde zwar eine Sache abgebildet, im Text aber explizit darauf hingewiesen, dass die nicht Bestandteil des Angebotes ist.
Im ersten Fall durfte der Käufer also davon ausgehen, dass die Standheizung zum Angebot gehörte, weil sie auf den Fotos zu erkennen war und darüber nichts Weiteres geschrieben wurde. Hier war aber das Gegenteil der Fall.
Oder anders rum: Wenn auf dem Foto KEIN Cover zu sehen gewesen wäre, im Text aber gestanden hätte, dass es Bestandteil des Angebotes ist, hätte der Verkäufer das Cover dann weglassen dürfen, weil es auf dem Foto nicht zu sehen gewesen wäre?!