Frage von Generalseverus 03.02.2011

In Ebay nicht das Verkauft was auf dem Bild zu sehen war

  • Antwort von zindagi007 03.02.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    solange es in deiner beschreibung steht ist es ok ...

  • Antwort von Baby2020 03.02.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du bist im recht. Wenn in der artikelbeschriebung ausdrücklich steht das etwas fehlt etc. dann hat der käufer den schaden. Ausserdem wird die person dich nicht anzeigen. Wer eine cd bei ebay bestellt ist keiner der viel geld rausschmeißt. Einfach schreiben das es beschrieben war und das wars.

  • Antwort von Duddits 03.02.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es gab gerade ein Urteil, dass das Bild ebenfalls zählt und der Käufer erwarten darf, das zu bekommen, was er sieht.

    Das Recht ist also wirklich auf seiner Seite.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Ein-Bild-ist-im-Online-Verkauf-ebenso...

  • Antwort von mcmomo 03.02.2011

    a. Wann liegt ein Mangel vor?

    Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.

    (Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html)

  • Antwort von Saarland60 03.02.2011

    " Ich weise darauf hin das die Musik ohne Covers ist"

    Das ist ja auch blödsinnig formuliert.

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