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in disco beraubt und krankenhausreif (intensivstation) geschlagen wurden

gefragt von TeandeMTeandeM am 30.08.2009 um 21:26 Uhr

ich habe heute folgenden sachverhalt erfahren. für die richtigkeit davon kann ich aber nicht garantieren da ich es tel. von der schwester des verletzten erfahren habe.

ein bekannter (der verletzte) von mir wurde warscheinlich beobachtet wie er sa. früh am geldautomaten geld abgehoben hat. danach ist er zum taxistand gegangen um ein taxi nach hause zu nehmen. es war kein taxi da, also ist er in die benachbarte disco gegangen und hat am tresen neben dem eingang ein bier bestellt und auf das nächste taxi zu warten. gleich nach dem bestellen oder danach beim trinken des bieres soll er von der seite einen sehr starken schlag bekommen haben (mit bierglas, -flasche??). daraufhin soll er wieder zur tür raus geschaft wurden sein, und auf die strasse geworfen. ein paar zufällig vorbeikommende passanten haben, als er vorm eingang der disco lag, ihn aufgefunden und haben notarzt, polizei verständigt. jedenfalls ist er ins krankenhaus mit intensivstadion gekommen und für einen tag ins künstliche koma gelegt wurden. nun, das geld war weg und die security der disco will angeblich nix bemerkt haben.

nun zur frage. kann man den discobetreiber oder/und securityfirma zivilrechtlich verklagen? wenn ja, wegen was (unterlassene hilfeleistung, vernachlässigung der pflichten o.ä.)?


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anonym
beantwortet von naitsirk am 30. August 2009 21:45
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Hilfreichste Antwort

In einer Disco wird es mit Sicherheit Zeugen geben. Gäste, Barbedienungen, Security, Betreiber.

Hier handelt es sich um Offizialdelikte (gefährliche Körperverletzung, Raubdelikt), d.h. es wird hier die Polizei ermitteln müssen - auch ihne Antrag.

Wenn der / die Täter gestellt werden, müssen die für alles aufkommen (Schmerzensgeld, Schadenserstz, Krankenhauskosten, Verdienstsausfall).

Deinem Bekannten alles Gute!

Kommentar von naitsirk am 30. August 2009 21:49

Ach so und Nachtrag: evtl ist der Betreiber zum Teil haftbar, nämlich aus der sogenannten "Ingerenz". D.h. ein Diskothekenbetreiber haftet aufgrund der besonderen "Gefahr" unter bestimmten Umständen für seine Gäste. Das könnte hier der Fall sein, wenn dein Bekannter bewußtlos im Eingangsbereich lag. Der Betreiber hat m.E. dafür Sorge zu tragen, daß seine Gäste sicher nach Hause kommen, wovon man bei einem bewußtlosen Herumliegen direkt vor der Kneipe wirklich nicht sprechen kann.


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Liberator
beantwortet von Liberator am 30. August 2009 21:28
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die Disco ist garantiert Videoüberwacht!!! Krieg das mal raus. Wenn die die Bänder nicht rausrücken wollen auf rechtlichem Wege, ist da ja wohl irgendwas im Busch...

Kommentar von Marcosen am 30. August 2009 21:29

seit wann sind Discos videoüberwacht?

Kommentar von 0bacda12b34fde47a7dccc02d806f90asmallLiberator am 30. August 2009 21:30

Alle Discos in denen ich bisher war, sind videoüberwacht, insbesondere der Eingangsbereich!!

Kommentar von 9f928aa65a273a14ab9587f03d2293bbsmallKeckermann am 30. August 2009 21:30

Genau so isses DH !!!!

Kommentar von Marcosen am 30. August 2009 21:32

also entweder mir ist das noch nie aufgefallen oder sowas gibts net überall weil ich hab des echt noch nie gesehn

Kommentar von tomsmama am 30. August 2009 21:32

In unseren Discos sind die Eingänge, sowie die Kasse Viedeoüberwacht


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 30. August 2009 21:29
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Nein....wenn sie es bemerkt hätten so wären sie sicherlich zur Hilfe gekommen.


Keckermann
beantwortet von Keckermann am 30. August 2009 21:29
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Falsch - Kommentar sollte woanders hin.


Biggi2007
beantwortet von Biggi2007 am 30. August 2009 21:31
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Es ist traurig, was Deinem Bekannten passiert ist.Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der Discobetreiber/Securityfirma zivilrechtlich verklagt werden kann. Wenn niemand etwas gesehen hat, war es auch keine unterlassene Hilfeleistung ect.Deinem Freund gute Besserung.


Abigail
beantwortet von Abigail am 30. August 2009 21:31
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In diesem Fall wird doch bestimmt die Polizei informiert sein.

Und die werden garantiert ermitteln ob es Zeugen gibt.


TeandeM
beantwortet von TeandeM am 30. August 2009 21:54
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das das ein staatsanwalt auch übernimmt denk ich mir auch mal, meine frage zielt in richtung nebenklage gegen betreiber oder so.

videoüberwacht ist es dort meines wissens nach nicht.

Kommentar von naitsirk am 30. August 2009 22:19

Dazu ist der geschilderte Sachverhalt zu dünn. Das müssen dann die weiteren Ermittlungen zeigen, wie man weiter vorgehen kann.

Kommentar von E45c445708fadff4bc6fa9b90d0fd43fsmallTeandeM am 30. August 2009 22:28

ich hab es auch von seiner schwester erfahren. und ihren zustand kann man vieleicht erahnen

Kommentar von naitsirk am 30. August 2009 22:36

Immer Ruhe bewahren. Mit einem klaren Kopf denkt es sich besser. Die Ermittlungen laufen, alles weitere wird sich ergeben. Um das geklaute Geld geht es auch nicht, sondern daß der Bekannte erstmal wieder auf die Beine kommt, dann sieht die Welt schon anders aus...


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