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in deutschlan verkauft und derkeufer will das auto zurück geben was soll ich jetzt tuhn

gefragt von wolk1982wolk1982 am 30.04.2009 um 11:13 Uhr

ich habe ein opel an ein polnischen keufer verkauft mit einem motor mangel das habe ich mehrmals am telefon mitgeteilt und in darauf hingewisen .trozdem hatt er 2 seiner bekanten zu abholung des wahgens geschikt die haben das auto abgeholt und sind ca.30km damit gefahren und hatten ein motorschaden.haben mir das auto bis vor die tür geschlept und hatten gesagt das nach 2 tagen wird das auto mit einem anhänger abgeholt .am nechsten tag hatt mich der rechtsanwalt des keufers angerufen und droht mir mit einem garichtsferfahren weil ich angebli das auto mit einem motorschaden verkauft habe und das nicht mitgeteilt habe mein kauffertrag weist denn keufer(abholler) darauf hin das der opel ein motormangel aufweist und nicht mit garanti oder rückgaberecht und ect. verkauft wird zusezlich stand auch drinn das der keufer mit seiner unterschrift auf jegliche gewerleistung und rückgaberecht ferzichtet.laut dem polnischen rechtsanwaltes soll jetzt das gericht in polen entscheden was geschehen soll.laut dem polnischen rechtsanwaltes habe ich den anderen kauffertrag nicht deutlich ausgefült und da stähen nicht die keuferdaten und die unterschrift so mit ist der fertrag ungültig was ich aber nicht glaube da der abholer zu mir meinte er brauche die daten nur von mir.Meine frage ist was soll ich machen und was were richtig. leute helft mir mit euren erfarungen. MFG Wolf


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anonym
beantwortet von LadyWolverine am 30. April 2009 12:09
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erstmal: Bitte den Text vor dem Abschicken überarbeiten, dass man ihn lesen kann ohne jedes Wort zweimal überdenken zu müssen. dann: Was stand alles im Kaufvertrag drin? Bei solchen Geschäften nimmt man am Besten einen rechtlich abgesicherten, wie vom ADAC oder sowas außerdem: am Telefon etwas mitzuteilen ist nur dann rechtlich verwendbar, wenn es dafür Zeugen gibt, was sich als schwierig gestaltet. Solche Mängel gehören unbedingt in den Kaufvertrag!! Was du jetzt machen musst: Such dir deinerseits einen Rechtsanwalt, denn nur der kann die evtl. helfen!

Kommentar von 1533409d366ac132a9bccd7601b4fbadsmallwolk1982 am 30. April 2009 12:52

danke erstmal. leider bin ich im schriftlichen nicht so gut aber ich habe reingaschriben das der motor mängel hatt und das der keufer mit seiner unterschrift auf gewerleistung und garanti verzichtet.ich dänke das ich doch alles richtig beschriben hatte.



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