In der WG sind nicht bei der Stadt gemeldet. Wer zahlt die Rundfunkgebühren?

6 Antworten

Der Brief der GEZ kommt automatisch. Die anderen der WG müssen sich natürlich auch bei der Stadt anmelden, sofern sie dort ihren Hauptwohnsitz haben. Die GEZ wird dann gemeinsam gezahlt, bzw. einer überweist und sammelt von den anderen das Geld ein, das ist normalerweise der Hauptmieter. Ausgenommen sind diejenigen, die sich befreien lassen können - das ändert aber am Gesamtbetrag nichts.

Eine Verweigerung der Zahlung wird später sehr teuer...

manuelito123 
Fragesteller
 21.11.2016, 12:25

Wir sind sogesagt alle "Hauptmieter". Keiner streckt irgendwie für den anderen voraus oder muss irgendwas eintreiben. Naja nur den Rundfunkbeitrag muss ich jetzt sogesagt von den "eintreiben".

Ich weiß, dass sich auch Mahngebühren bei Nichtzahlung anhäufen, aber ich habe noch paar Wochen Zeit um den Betrag zu zahlen. Allerdings finde ich es ungerecht alles alleine, auch wenn vorerst, zahlen zu müssen und hinterm Geld herzurennen :(

Was ich nicht verstehe, dass die ungemeldet da leben können ohne irgendwelche Konsequenzen davonzutragen. Deswegen frage ich ob und wie ich der Stadt Bescheid geben kann, dass in der Wohnung noch 2 andere Personen leben. Von sich aus werden die das wohl nie machen.

CharaKardia  21.11.2016, 17:57
@manuelito123

Du kannst sie bei der Stadt natürlich anschwärzen, Ordnungsamt oder Bürgerbüro wären da die richtigen Orte. Normalerweise muss man sich innerhalb einer Frist von wenigen Wochen dort mit (Zweit-)Wohnsitz melden.

Einer ist leider immer der Leidtragende und es ist tatsächlich so, dass du es nun erstmal vorstrecken musst und darauf vertrauen musst, dass die anderen es dir später anteilig wieder geben.

Wenn der Beitragsservice von dir das Geld haben will, dann musst du wohl oder übel zahlen, denn er kann sich aus einer Mehrheit von Zahlungspflichtigen denjenigen heraussuchen, den er in Anspruch nimmt. Du hast dann aber einen Erstattungsanspruch von 17,50 € pro 3-Monatszeitraum gegen deine Mitbewohner. Du kannst diesen Anspruch letztlich auch einklagen, da alle Bewohner sog. Gesamtschuldner sind, die dem Zahler zum anteiligen Ausgleich verpflichtet sind.

So lange du zahlst, können sich deine Mitbewohner gegenüber dem Beitragsservice darauf berufen, dass du bereits für die Wohnung zahlst. Dazu müssen sie dem Beitragsservice deinen Namen und deine Beitragsnummer mitteilen. Vielleicht ist es hilfreich zur Durchsetzung deiner Ausgliechsforderung, wenn du ihnen diese erst nach Zahlung ihres ersten Anteils bekannt gibst.

Natürlich sind deine Mitbewohner bei der Meldebehörde meldepflichtig. Wenn sie sich nicht melden, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bedroht ist. Wenn du sie nun bei der Meldebehörde anzeigst, werden sie wissen, wem sie das zu verdanken haben. Keine richtig gute Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben. Aber hinweisen auf ihre gesetzliche Pflichten solltest du sie schon.

Einer aus der WG muss bezahlen. Dabei ist es der Rundfunkgebührenstelle egal wer. 

Wie ihr den Betrag untereinander verrechnet ist euer Problem. Hat einer aus der WG eine Befreiung könnt ihr von dem keinen Anteil fordern.

Nur der Wohnungsgemeldete ist zur Zahlung verpflichtet, alles andere ist dessen Problem! (Wer bezahlt denn Nebenkosten usw.? Erhöhe doch die Miete, oder rausschmiss)


manuelito123 
Fragesteller
 21.11.2016, 12:18

Jeder bezahlt die Nebenkosten. Alle sind "Hauptmieter", aber ich als Mitmieter kann ja nicht die Miete erhöhen oder die einfach rausschmeißen. Das muss der Vermieter machen, was aber nicht Gegenstand dieser Diskussion ist.

Es kann ja nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist und für alle blechen soll.

Kann man denn der Stadt sagen, dass nicht nur ich in der Wohnung wohne, sondern auch die anderen beiden?

Bist Du die Hauptmieterin musst Du um Befreieung anzuchen. Die Gebühr müssen aber anteilig alle bezahlen soferne Du keine Befreiung hast. 

CharaKardia  21.11.2016, 11:28

Sobald einer in der Wohnung wohnt, der nicht befreit ist, muss auch gezahlt werden - unabhängig vom Hauptmieter.