MichaelCH am 12.08.2009 um 12:09 Uhr
...limmen Lehrer
und zwar ging das ungefähr so:
ein schüler hat das englisch blatt vergessen, er hat es gesagt, und bekam einen eintrag... mein banknachbar hat es ebenfalls vergessen, ich habe aber mein blatt in die mitte gelegt.
der lehrer hat es gemerkt, und hat ihm 2 einträge gemacht (1mal wegen "betrugsversuch" und einmal wegen vergessen)
und der ********(....grippe)hund hat mir auch einen eintrag wegen "beihilfe zum betrugsversuch" gegeben.
darf er das überhaupt??? habe doch nur dem nachbar lesen lassen.
gibt es irgendein gesetzbuch (im internet) welches so schülerrechte *in der Schweiz beinhaltet??***
vielen dank im voraus!!!!

Das ist ja mal völlig übertrieben, wie der Lehrer gehandelt hat.
Gesetzbuch? Du bist doch von keinem Gericht verurteilt worden...:)
es wird bestimmt gewisse Richtlinien geben, nach denen er in einem Ermessensspielraum auch solche Einträge machen kann...und er hat es halt als Betrugsversuch gesehen
klar ist das ärgerlich, aber ich würde da keinen draus machen...abhaken...solch ein Eintrag interessiert doch nicht wirklich jemanden großartig - wenn es nicht gerade der zehnte oder so ist...
MichaelCH am 12. August 2009 12:24 es ist der erste, das ist ja das schlimme!
wegen so einem seich einen eitrag! der verdammt* lehrer!!!
ins konzentrationslager mit dem!
unser hauptlehrer ist eben so nett, und schenkt denen die keinen eintrag haben etwas kleines (wie mir letztes jahr)
wenn es der erste ist - vergiss es, nicht ärgern! Bringt eh nichts - und wie gesagt, da kräht kein Hahn nach (außer, dass es dieses Jahr dann vielleicht kein kleines Geschenk gibt)...
und solche Äußerungen wie deine mit dem Konzentrationslager...finde ich zigmal schlimmer...
MichaelCH am 12. August 2009 13:37 XD ;-) =)
Ginkgoblatt am 12. August 2009 16:55 Man könnte dich wegen Rassismus anzeigen.
MichaelCH am 12. August 2009 17:17 Rassismus???
Lol, meinst aber nicht etwa, dass ich das ernst meine? xD so bin ich also auch nicht.
dann sollte man solche Äußerungen aber ganz lassen - ich sag sowas nichtmal "im Spaß", eben, weil es alles andere als spaßig ist...

Der Eintrag wegen vergessen geht ja noch klar, aber Betrug... Ich mein du hättest das Blat auch nicht absichtlich hinlegen können... Aber die Idee zum Rektor gehen ist gut.

Ein Eintrag...
MichaelCH am 12. August 2009 16:56 ja, ist zum heulen, gell!!!!!?
Ginkgoblatt am 12. August 2009 16:57 Nein.
MichaelCH am 12. August 2009 17:20 nicht?

Ich find den Lehrer putzig!
aber mal im Ernst: so ganz unrecht hat er nicht, aber ich meine, es müsste nicht gleich ein Eintrag sein, eine mündliche Verwarnung täte es auch
MichaelCH am 12. August 2009 17:20 hmmm...
punkt 1. ja, wenn es einem nicht selber betrifft, hast du recht.
punkt 2. also ein eintrag ist wirklich zu übertrieben!!!!
Was ist schon ein Eintrag? Spätestens wenn das Jahr rum ist kräht kein Hahn mehr danach!

Wenn die Regeln dort so sind würde ich das garnicht so verkehrt finden..

War das ne Prüfung? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen wenn ihr das Blatt mitbringen musstet. Geht mal zum Rektor und klährt das mit dem. Andererseits was macht so nen simpler eintrag schon aus.
MichaelCH am 12. August 2009 12:13 war keine prüfung dieses ***** *****,***** ****.....