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"In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten 2 wochen der Beschäftigung einen

gefragt von EskiyaEskiya am 03.07.2009 um 21:00 Uhr

werktag,..."Das heisst also ich kann während der ersten 2 wochen einfach kündigen und abhauen?Ich versteh das mit dem "dauert 1 tag" nicht..Heisst das ich muss nach der Kündigung noch einen Werktag arbeiten?

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Kündigung x 2.773

anonym
beantwortet von alexthek am 3. Juli 2009 21:01
1x
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du kündigst morgens und bist am nächsten tag weg...


tabeah
beantwortet von tabeah am 3. Juli 2009 21:06
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Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis -täglich - mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden


anonym
beantwortet von gecko3004 am 3. Juli 2009 21:04
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damit sichert sich der Arbeitgeber/Chef dich einfach so ohne Nennung der Gründe zu feuern ... und das kann von einen auf den anderen Tag gehen ...

Kommentar von B35735630a8d3b3a16d379a632dbbc03smallEskiya am 3. Juli 2009 21:05

naja kann aber auch ma positiv sein ne=)


Formatter
beantwortet von Formatter am 3. Juli 2009 21:01
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Du schaust Dir das 10 Minuten an, sagst "Nee, kein' Bock drauf." und gehst.

Kommentar von B35735630a8d3b3a16d379a632dbbc03smallEskiya am 3. Juli 2009 21:04

Nee ich sag verpisst euch meint ihr ich gib 52% meines gehaltes an steuern oder wat?

Kommentar von 7990a611c8bc8984765afc6bc49b5408smalltabeah am 3. Juli 2009 21:11

52% ... mehr nicht ??


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