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Impressumspflicht in privaten Blogs? Weiß jemand was KONKRETES?

gefragt von TatjanaaaTatjanaaa am 07.02.2008 um 13:16 Uhr

Hallo! Ich möchte mir evtl. ein Blog einrichten und habe versucht mich schlau zu machen, was man da beachten muss. Beim Impressum bin ich trotz Suche nicht schlau geworden. Manche behaupten, man muss auch im privaten Blog die volle Anschrift, Namen, Telefonnummer und emailaddy veröffentlichen, viele Blogs haben das aber nicht und ich möchte es eigentlich auch nicht. Weiß jemand was KONKRETS, wie das nun wirklich ist?


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 7. Februar 2008 13:31
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...Wird demnach ein privates Weblog über Wochen und Monate hinweg betrieben, ist hiernach ein nachhaltiges und dauerhaftes Handeln gegeben, sodass die weitaus meisten privaten Weblogs geschäftsmäßig betrieben werden und damit – ungeachtet der Einordnung als Tele- oder Mediendienst – in jedem Fall unter die Impressumspflicht fallen, die gemäß § 10 Abs. 2 MdStV bzw. § 6 TDG für alle geschäftsmäßigen Dienste gilt.

Das Impressum muss demnach auch bei privaten Weblogs mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  1. Name (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)

  2. Anschrift (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)

  3. Angabe von unmittelbaren (elektronischen) Kontaktmöglichkeiten (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr.2 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 2 TDG)

Bleibt die spannende Frage: Was passiert, wenn sich der Weblog-Betreiber nicht an die Impressumspflicht hält?

...In Betracht kommt allenfalls, dass ein „missgünstiger“ Dritter (von denen im Internet eine Vielzahl unterwegs zu sein scheint) die Fehlerhaftigkeit des Impressums der zuständigen Behörde meldet und diese gemäß § 12 TDG bzw. § 24 MdStV ein Bußgeldverfahren einleitet.

Immerhin kann ein fehlerhaftes Impressum mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- EUR bestraft werden, auch wenn bei einem privaten Weblog ein Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich wesentlich realistischer sein dürfte.

Denkbar wäre zudem, dass ein Dritter gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche gegen den Weblog-Betreiber de geltend machen will, hieran aber wegen fehlerhafter bzw. fehlender Angaben im Impressum gehindert wird und deshalb zusätzliche Kosten entstehen (Ermittlung von Name, Anschrift o.ä.). Diese Kosten könnten dann ggf. als Schadensersatz wegen Verletzung der Impressumspflicht geltend gemacht werden.

(ausführlich s.:http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/09/30/private-blogs-impressumspflicht/)

Kommentar von 42486d679fc885941f5037979bc99442smallTatjanaaa am 7. Februar 2008 13:37

50.000 Euro??? Da werden ja Massenmörder noch milder bestraft!

Was ich immer noch nicht verstehe ist: Warum ist es "geschäftsmässiges Handeln" wenn ich über Familienausflüge oder sonstiges belangloses Zeug bloggen würde? Nur weil ich das dann regelmäßig tue ist das "geschäftsmäßig"? Das ist der Punkt, den ich irgendwie nicht so ganz begreife.

Kommentar von 42486d679fc885941f5037979bc99442smallTatjanaaa am 7. Februar 2008 13:46

Noch eine Frage: wenn man dann schon gezwungen wird alle Daten preis zu geben, kann man sich dann wenigstens gegen Spammails usw. wehren? Ich bekomme ja so schon genug Spam. Wenn die emailaddy öffentlich wird, ist ja sicher noch mehr zu befürchten...

Kommentar von 5fbf813eb666e1513806fb9fc54c4d7esmalllinuxopa am 7. Februar 2008 13:55

Schreibe deine E-Mail in ein Bild: Bildbearbeitung, Funktion Texteingabe hat jede, da die E-Mail eingeben und als *jpg oder *.gif speichern.

Dieses Bild genügt den gesetzlichen Anforderungen, es muss nicht verlinkt sein, und die Adresscrawler können es nicht lesen.

Kommentar von Auskunft am 7. Februar 2008 13:51

Nachfrage 1: Wird im o.a. Link beantwortet.

Kommentar von 42486d679fc885941f5037979bc99442smallTatjanaaa am 8. Februar 2008 16:03

Ja, ich hab ja schon gelesen, dass es kurzerhand als "geschäftsmässiges Handeln" eingestuft wird, wenn man regelmäßig blogt. Ich begreife nur nicht, was daran "geschäftsmässig" sein soll, wenn ich ein Hobby ausübe, ohne jede Absicht damit Geld zu verdienen??? Ich begreife die Logik nicht! Wenn ich über einen längeren Zeitraum täglich im öffentlichen Park joggen gehe, bin ich dann auch ein "geschäftsmässiger" Jogger? Mache ich mich etwa schon seit langem strafbar, weil ich es versäumt habe meinen vollen Namen, Anschrift, Telnr. und emailaddy auf den Jogginganzug drucken zu lassen?

Kommentar von Auskunft am 8. Februar 2008 16:22

"Geschäftsmäßig" ist Juristendeutsch und bedeutet offenbar nicht geschäftlich=kommerziell, sondern:

"Zwar gibt es keine im ganzen deutschen Recht immer eindeutige Definition von geschäftsmäßig, doch läßt sich zumindest in der Tendenz feststellen, daß "geschäftsmäßig" tatsächlich üblicherweise als "nachhaltig mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht" verstanden wird."

(siehe:http://www.stud.uni-giessen.de/~st8632/misc/jura/impressumspflicht.html)

Ob uns Nicht-Juristen das logisch erscheint oder nicht - es ist nun mal so.




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