Hallo,
ich habe folgendes anliegen. Es gibt im Netz eine Domain, die wie mein Nachname lautet,...um es einfacher darzustellen heiß ich jetzt mal "Jan Johanson". Unter johanson.com und johanson.de führt ein gewisser "Peter Johanson" (nicht mit mir verwandt oder Ähnliches) eine webseite mit ein paar infos zu seinen wissenschaftlichen arbeiten...sehr sehr old school. die seite wurde von ihm auch schon seit mindestens 2-3 jahren nicht mehr geändert und liegt brach.
mir ist aufgefallen, dass es gar kein impressum gibt...lediglich (hinter 1-3 klicktiefe) eine email-adresse (ohne weitere angaben).
eine abmahnung wäre wahrscheinlich in ordnung. nur wer darf das machen? darf ich einen anwalt beauftragen, dies durchzuführen?
Wenn er zufällig so heißt wie Du, darf er natürlich auch seinen Namen nutzen. Abmahnungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn Du in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Gegenüber stehst. Das dürfte in Deinem Fall nicht zutreffen. Im übrigen finde ich Dein Anliegen grob asozial. Kleiner Tipp: Wenn Du ihn abmahnst, wird er sich einen Anwalt nehmen und DEINEN Internetauftritt seeeehr genau prüfen. Und glaub mir, ich hab noch nie einen rechtlich einwandfreien Internetauftritt gesehen. Die Rechtslage ist so schwammig, dass es sowas nicht geben kann. Die Gegenabmahnung ist Dir sicher und die hast Du auch verdient.

Wenn es Dir nur darum geht die Domain für dich zu nutzen, schreib ihm eine Mail und Frage nach ob er sie für dich frei gibt. Unter denic.de kannst Du auch die Adresse finden.

aha....... geh mal zum Anwalt, der mahnt mit 25000,00€ ab und dann teilt Ihr Euch die Gebühr von 2500,00 €. Ist doch ganz groß in Mode bei den Anwälten die keine Klienten haben, weil´se zu doof sind ihr Geld mit richtiger Arbeit zu verdienen.
bis neulich

bei einer privaten Website gibt es keine Impressumspflicht!

Ich vermute mal Du willst die Domain für Dich? Du kannst über einem Domainanbieter 1und1 oder damaingo versuchen die Domain vom Besitzter zu kaufen. Eine Abmahnung wäre wahrscheinlich sinnlos. Bei rein privaten Internet Seiten ist ein Impressum nicht zwingend nötig.
Dann kläre erst mal folgendes zum Impressum
"Der Gesetzestext (§ 5) besagt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“
Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#RechtslageinDeutschland)
Dein Anwalt wird sich freuen, den Sachverhalt klären zu dürfen!
Hast du denn Nachteile durch diese Art von Impressum ? Ansonsten kann's dir doch egal sein, oder ?
Warum? Weiß du wieviel Johanson ich kenne ist ein gebrauchlicher Name wie Schmitz
Wer ist der größte Lump im Land ?
Es ist und bleibt der Denunziant !
Versteh ich in diesem Zusammenhang nicht ???
Wo wird hier jemand denunziert?