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Immobilienverkauf: Wie geht Gemeinschaftswohnfläche in die Bewertung des Verkaufspreises mit ein?

gefragt von markusrosmarkusros am 27.04.2007 um 22:12 Uhr

Unser Onkel will zur Rente eine Eigentumswohnung versilbern und macht das zum ersten mal. Die Wohnung hat 48 qm plus anteilig 7 qm an Gemeinschaftswohnfläche. Der realistische qm Preis beträgt knapp 2000 € . Wie geht die Gemeinschaftswohnfläche üblicherweise in diese Rechnung mit ein? Mit dem selben Preis? Mit dem halben Preis oder gar nicht?

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ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 27. April 2007 22:38
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Den Wert der Wohnung nur anhand des Quadratmeter-Preises zu berechnen, dürfte schwierig sein. In den Wert der Wohnung fließen auch Ausstattung (Böden, Decken, Heizung, Sanitär, Fenster, Isolierungen etc.), die Lage, Kfz-Parkmöglichkeit usw. mit ein.

Wir hatten vor ca. 2 Jahren einen Makler in unserer Wohnung, der hat alle Wohnungsmerkmale aufgenommen und eine Art Gutachten erstellt. Das Gutachten hat er uns zwar nur vorgelesen (eine schriftliche Ausführung hätten wir erhalten, wenn wir ihm die Wohnung zum Verkauf überlassen hätten), aber so hatten wir eine relativ gute, realistische Berechnung des Wohnungswertes.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 28. April 2007 12:13

Die Gemeinschaftswohnfläche, sofern Du damit Garten, Hausflur, Waschkeller meinst, geht nicht in den Quadratmeterpreis mit ein. Wie schon gesagt, es zählt die reine Wohnfläche der Wohnung mit ihren Ausstattungsmerkmalen.



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