gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Immobilienverkauf und Kauf über den gleichen Makler, jedesmal 3 % Gebühren?

gefragt von queentrixi am 24.01.2008 um 10:54 Uhr

Liebe Freunde, habe mein Haus einem Immobilienmakler angeboten. Bei Verkauf zahle ich lt. Vertrag 3 % Provision vom Verkaufspreis. Der gleiche Makler vermittelt mir eine Eigentumswohnung. Hier fallen wieder 3 % Provision zur Kaufsumme an. Muss ich denn alles doppelt zahlen?(Natürlich will und muss er auch Geld verdienen)Mein Bauchgefühl und mein Geldbeutel sagen nein, mein Kopf ja. Wer hat recht? Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. Liebe Grüsse queentrixi


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (12140)
finanzen (7930)
immobilien (346)
ähnliche Fragen

Reply


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 24. Januar 2008 17:19
7x
Thumb_up

Das Du für den Verkauf der Immobilie 3 % zahlen sollst ist schon ungewöhnlich aber rechtens. Wird häufig nur gemacht, wenn die Immobilie schwer zu verkaufen ist. Hättest Dich vielleicht vorher etwas bei anderen Maklern umschauen sollen. Kleinere Maklerfirmen lassen da schon auch mit sich handeln.

Kommentar von katzenfrau am 25. Januar 2008 08:10

Es ist keineswegs ungewöhnlich für den Verkauf einer Immobilie eine Provision zu verlangen. Es ist eine Dienstleistung, genau wie eine Immobilie anzubieten. Wo liegt der Unterschied? Für den Verkäufer wird sogar mehr getan, als für den Käufer.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. Januar 2008 10:56
4x
Thumb_up

Du zahlst nichts doppelt. Das sind zwei völlig verschiedene Geschäfte. Für jedes einzelne entsteht bei entsprechender Vereinbarung ein Provisionsanspruch des Maklers.


vampire
beantwortet von vampire am 24. Januar 2008 10:56
3x
Thumb_up

Da muß man schlicht und einfach verhandeln.


anjanni
beantwortet von anjanni am 24. Januar 2008 10:56
2x
Thumb_up

He - das sind doch zwei Verträge! Natürlich gelten die jeder für sich!

Daß die Provision erfolgsabhängig und kaufpreisabhängig ist, mag Dich ärgern. Aber es ist zulässig. Du brauchst mit dem Makler ja keinen Vertrag zu machen... Man kann Häuser und Wohnungen auch privat kaufen oder verkaufen.


anonym
beantwortet von maltem am 24. Januar 2008 10:57
2x
Thumb_up

Das sind zwei unterschiedliche Verträge, die du mit dem Makler abschließt: Einen für den Kauf, und einen für den Verkauf. Sofern du mit dem Makler nichts anderes vereinbart hast, fallen jedesmal die vollen 3% an.





Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 25. Januar 2008 08:31
2x
Thumb_up

Zwei Geschäfte, zweimal Gebühr. Ist doch klar-oder??

Arbeitest Du umsonst.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 24. Januar 2008 10:59
1x
Thumb_up

Dein Kopf hat Recht. Was mit dem Maler vereinbart ist, muss als Provision bezahlt werden. Als Käufer hat man in den seltensten Fällen einen Verhandlungsspielraum. Als Verkäufer kann man, wenn es sich nicht um eine problematische und schwer verkäufliche Immobilie handelt, oft eine niedrigere oder gar keine Verkaufsprovision auszuhandeln, da ohne angebotene Immobilie der Makler noch nicht einmal die Käuferprovision verdienen kann. Alles Verhandlungssache.


anonym
beantwortet von katzenfrau am 25. Januar 2008 08:09
0x
Thumb_up

Einerseits kann ich einigen der anderen recht geben, außer dem, der meint, es wäre ungewöhnlich, für den Verkauf einer Immobilie eine Provision zu verlangen. Du hast dir einfach den falschen Makler ausgesucht. Sicher haben die anderen recht, wenn sie sagen, es sind zwei verschiedene Geschäfte, aber letztlich ist es ein Folgegeschäft und der Makler hätte das Angebot überhaupt nicht hereinbekommen, würdest du bei ihm nicht auch etwas kaufen. Wäre er fair, würde er nur eine Provision verlangen. Ich arbeite in einem Immobilienbüro und wir machen es so.

Kommentar von excabe am 25. Januar 2008 12:05

Wenn Du in einem Immobilienbüro arbeitest, dann solltest Du eigentlich auch wissen, wer letztendlich Dein Gehalt bezahlt. Immer in jedem Fall der Kunde. Da Du auch nicht umsonst arbeitest und wahrscheinlich als erste schreien würdest, wenn Dein Gehalt nicht kommt, überlege nochmals Deine Meinung.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 16. März 2008 07:56
0x
Thumb_up

Es handelt sich hier um zwei von einander unabhängigen Vorgängen , so solltest Du das jedenfalls sehen !

Wenn der Makler zweimal vermittelt dann steht ihm auch die entsprechende Honorierung zu ! Man kann sich sicher einigen, auf einen Teil der Provision zu verzichten, denn der Makler erhält ja noch zwei gebühren obendrauf ! Reine Verhandlungssache !


anonym
beantwortet von Ludwig Klammer sen. am 26. April 2008 07:49
0x
Thumb_up

Bei einem Kopplungsgeschäft (Kauf und Verkauf) ist durchaus eine Minderung der Courage bei geschicktem verhandeln zu erzielen. Das aber immer schriftlich im Maklerauftrag festhalten!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.