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Immobiliensicherung durch Grundbucheintrag

gefragt von sisae am 09.07.2008 um 8:51 Uhr

Hallo, hat schon gemand davon gehört, dass man Immobilien mittels eines Eintrages im Grundbuch schützen kann? Fall: meine 1-Zi-Whg. wird wohl Zwangsversteigert und es wird eine Restschuld bleiben (war eine überteuerte Immobilie) und ich muß jetzt den Rest auffangen. Da ich noch ein kleines Häuschen besitze, habe ich Sorge, dass die Bank versucht mit allen Mitteln (Hausverkauf, Lohnpfändung) an den Restbetrag zu kommen. Nun hat mir jemand angeboten, dies mittels eines Eintrages ins Grundbuch zu schützen (Details hat er nicht benannt) - allerdings kostet das viel Geld. (Bin generell bereit, der Bank das Geld zu zahlen, möchte aber mein Häuschen nic

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Immobilien x 972 Zwangsversteigerung x 108 Grundbucheintrag x 36

anonym
beantwortet von AALFI am 9. Juli 2008 09:09
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Wenn die Bank Deine Eigentumswohnung Zwangsvollstreckt bleibst Du so oder so auf den Restschulden sitzen. Für den Fall das Du noch ein Haus besitzt wird die Bank (sofern als Grunschuld eingetragen) auch einen Hausverkauf erzwingen insofern Du Dich nicht bereit erklärst die Schulden zu tilgen. Einen Veräußerungsschutz hättest Du nur durch ein sagen wir fragwürdiges Manöver welches den Kapitalschaden bei Dir im Zweifel eher überproportional ansteigen lässt. Von daher lieber Finger weg.

Kommentar von anjanni am 9. Juli 2008 09:18

Die Bank kann das Haus sogar ohne Grundschuldeintrag zur Tilgung der Restschuld heranziehen, da man immer mit seinem gesamten Vermögen haftet.


Tippse
beantwortet von Tippse am 9. Juli 2008 08:58
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Wenn die Immobilien Dir gehören und das auch im Grundbuch so steht, gibt es keinen Schutz. Wenn die Bank einen gerichtlichen Titel bekommt, schreiben die sich rein ins Grundbuch. Ich vermute, das dieses Angebot darauf hinauslaufen wird, das Grundstück auf die Dritte Person zu überschreiben... sehr riskant.


anonym
beantwortet von Seegeist am 10. Juli 2008 11:03
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Nicht auf solche Spielchen einlassen. Dann ist das Haus womöglich auch noch schnell weg, wenn der neue Gläubiger aus der dann eingetragenen Grundschuld eine Vollstreckung durchführt.


anonym
beantwortet von Rabbicook am 9. Juli 2008 13:01
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Allenfalls durch einen lebenslangen Niesbrauch der im Grundbuch eingetragen wird kann der Wert des Häuschens so gesenkt werden, daß sich vermutlich kein Käufer dafür findet. Frag mal bei einem Notar nach


anonym
beantwortet von Slizia am 9. Juli 2008 09:25
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Wie das ausgeht, wird doch auch davon abhängen, wie hoch die Restschuld ist. Da Du von Lohnpfändung sprichst, gehe ich mal davon aus, dass du ein geregeltes Einkommen hast. Dann lohnt es, über die Restschuldbegleichung mit der Bank noch einmal zu reden, falls der Betrag einigermaßen überschaubar ist. wie gesagt, wir pokern hier mit viel zu vielen Unbekannten. da können nur allgemeine Ratschläge kommen, die dir im Endeffekt nicht wirklich was nutzen. Lediglich, was alle hier gesagt haben - Finger weg von dubiosen Grundbuchmanipulationen - das gilt in jedem Fall.


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. Juli 2008 09:20
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bei einer Zwangsversteigerung werden eventuelle Wohnrechte oder dergleichen gelöscht. Ein Eintrag im Grundbuch bringt also nichts. So ein Eintrag würde aber nicht sehr viel kosten!!! Nur bei einem regulären Verkauf bleiben solche Rechte bestehen. Aber dann kauft wohl keiner. Du bist wahrscheinlich einem Abzocker aufgesessen


anonym
beantwortet von jockl am 9. Juli 2008 09:19
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Wäre ich "Bank", würde ich warten ob eine Restschuld überig bleibt. Wenn ja, würde ich die Restforderung bei Dir geltend machen. Dann bist Du am Zuge. Dann kannst Du direkt voll bezahlen, wenn nicht möglich, um ein sog. Restdarlehen bitten. Das muss die Bank nicht gewähren, sondern die kann sofort Zahlung verlangen. Wenn Du die Zahlungs-aufforderung nicht erfüllen kannst, was dann kommt - das kennst du ja schon. Die Bank kann sich hinsichtlich ihrer Restforderung im Zuge der Ausschöpfung entsprechender Rechtsmittel eine Sicherungshypothek auf Dein Häuschen im Grundbuch eintragen lassen. Das Angebot dieses Jemand bewegt sich in einer Grauzone der Legalität, ist so machbar aber von der Bank ggf. auch anfechtbar. Ich kenne die Möglichkeiten beider Seiten. Aber nicht in diesem Forum diskutierbar.


anonym
beantwortet von anjanni am 9. Juli 2008 09:17
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Natürlich wird die Bank mit allen Mitteln versuchen, die Restschuld getilgt zu bekommen. Das ist auch ihr gutes Recht. Im Hypothekenvertrag hast Du unterschrieben, daß Du mit Deinem gesamten Vermögen haftest - ohne Wenn und Aber.

Die erste einigermaßen sinnvolle Möglichkeit wäre, die 1-Zimmer-Wohnung zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Eine Zwangsversteigerung bedeutet immer Verkauf deutlich unter Marktpreis. Vielleicht kann man die ja noch vermeiden.

Jedenfalls gilt:

Ganz gleich, welche Vereinbarung Du jetzt über Dein Häuschen triffst: Du haftest auch mit dem, was es wert ist. Wenn Du jetzt die Eigentumsverhältnisse an dem Häuschen änderst, wird die Bank das anfechten.

Gibt es keine Möglichkeit, mit der Bank eine Zahlungsvereinbarung zu treffen? - Ich weiß ja nicht, wie hoch die Restschuld ist und ob Du die mit vernünftigen Raten aus Deinem regelmäßigen Einkommen in absehbarer Zeit tilgen kannst. Jedenfalls wäre genau das im Interesse der Bank. Du solltest mit den Leuten reden und nach einer Lösung suchen!


anonym
beantwortet von Slizia am 9. Juli 2008 09:03
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Ich weiß jetzt nicht, worauf dein Ratgeber sich da bezieht. Aber sowohl eine Eintragung eines Miteigentümers, als auch eine Hypothekeneinschreibung um den Wert zu mindern, bergen ein enormes Risiko in sich. Nämlich dass dein "Partner" diesen rechtsgültigen Vertrag dann eines Tages wirklich einfordert. Du hast keinerlei Sicherung dagegen, ganz abgesehen davon, dass ich mal vermute, dass z.B. eine Bank beim Verdacht eines Täuschungsmanövers auch rechtliche Möglichkeiten hat, die Sache zu prüfen. Ich würde, bevor ich dubiose Tricks versuche, die Sache mal einem Schuldenberater schildern und mir die Sache genau erklären lassen. Alles was man dir hier auf der seite wird raten können, werden schlussendlich auch nur Vermutungen sein, da wir die genauen umstände nicht kennen. so schwer wies fällt, aber mach lieber Nägel mit Köpfen und wende dich an die echten Sachverständigen für solche Fälle, anderenfalls bedauerst es womöglich sehr schnell.

Slizia


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. Juli 2008 09:01
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Krieg doch mal ein paar mehr Fakten raus.

Bis jetzt klingt es danach, als ob sich jemand auf Deine Kosten bereichern will.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. Juli 2008 08:58
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Im Ernstfall wird das Häusschen versteigert, die Grundschuld befriedigt und der Rest geht an die Bank. Was soll das dann bringen?


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