gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Immobilienkauf: Hohe oder niedrige Tilgungsraten beim Immobilienkredit bei niedrigen Zinsen?

gefragt von Edyalge am 28.06.2009 um 8:50 Uhr

Zur Zeit können sich ja alle Bauinteressenten über niedrige Zinsen freuen. Aber welche Tilgungshöhe sollte man beim Immobilienkauf auswählen, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren? Sollte ich die Immobilie lieber schnell abbezahlen oder lieber langfristig?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22515)
Geld (21508)
Immobilien (926)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Adusum am 29. Juni 2009 08:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Grundsätzlich bei einer selbstgenutzten Immobilie möglichst eine schnelle Tilgung wählen. Dabei gilt es jedoch auch, die Liquiditätsreserve und die monatliche Belastung im Auge zu behalten. Je nach dem ist eine "Basis-Tilgung" von 1% und eine ggf.jährliche Sondertilgung (die übers Jahr hinweg angespart werden kann) sinnvoller. So bleiben Sie flexibel. Bei Vermietung kann aufgrund der genutzten Steuervorteile eine geringe Tilgung - ggf.sogar eine Tilgungsaussetzung - Sinn machen. Letzteres allerdings auch nur dann, wenn die Rendite des gewählten Tilgungsersatzes höher liegt, als die andernfalls eingesparten Zinsen zzgl. des Steuervorteils. Ein Tilgunsersatz über einen Bausparvertrag kann ich nur sehr beschränkt empfehlen. Die Ansparzinsen sind miserabel. Zwar ist der spätere Darelehenszins in den derzeitigen verfügbaren Tarifen sehr gut. Jedoch fährt man in der Regel bei einem direkten Vergleich ALLER Punkte (auch Gebühren und dergleichen) ohne ein Bausparprodukt günstiger. Zudem führt später ein in Anspruch genommenes Bauspardarlehen zu einer wesentlich höheren Rate. Die i.d.R. sehr hohe Tilgungsrate führt allerdgins auch zu einer sehr schnellen Tilgung des Darlehens.


Weitere gute Antworten


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 28. Juni 2009 09:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei Selbstnutzung möglichst schnell, bei Vermietung eher langfristig. Aber beides nur, wenn Du Dir das wirklich leisten kannst. Zins und Tilgung sind nicht alles...


revilo1000
beantwortet von revilo1000 am 28. Juni 2009 09:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt sicher auf die eigene finanzielle Situation an. Da im privaten Bereich die Zinsen steuerlich nicht absetzbar sind, sollte man ggfl. mit einer mittleren Tilgung arbeiten und möglichst eine Sondertilgungsrate als Möglichkeit im Vertrag festhalten. Wenn genug Geld da ist in einen Bausparvertrag ansparen - die sind gut verzinst.


anonym
beantwortet von Marokiel am 29. Juni 2009 08:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für Selbstnutzer:Längerfristige Zinsbindung, z. B. 10 Jahre fest, 3% Tilgung, wenn sicher machbar, Sondertilgungsrecht an jedem Jahresende. Bausparvertrag eher nicht.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 1. Juli 2009 09:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du die Immobilie zum Eigenutz erwirbst, sollte du immer so schnell wie möglich tilgen. Das spart Zinsen.



MirkoOtto
beantwortet von MirkoOtto am 12. August 2009 10:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: bei eigengenutzten Immobilien so viel tilgen, wie es unter Berücksichtigung der eigenen Liquidität (an Sicherheitspolster denken) geht. Bei fremdvermieteten Objekten auch ohne Tilgung, wenn das steuerlich und wirtschaftlich im konkreten Einzelfall Sinn macht.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Fressen Verwaltungsgebühren zusätzliche Zinsen auf?

    Wann ist ein ansteigender Zinssatz sinnvoll?

    Wie kann ich mein Geld am Besten anlegen ??



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.