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Immobilie steuerfrei erben trotz Vermietung des Objekts?

gefragt von Sidekick91 am 07.04.2009 um 11:11 Uhr

Ich habe in einer Finanzzeitschrift gelesen, dass Kinder oder Ehepartner eine Immobilie steuerfrei erben können, wenn Sie noch 10 weitere Jahre in dieser Immobilie leben. Was ist denn, wenn die Immobilie vermietet wird anstatt selbst drin zu wohnen (Ich habe ein eigenes Haus)? Müsste ich für das Erbe dann Steuern zahlen?

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anonym
beantwortet von StefCY am 21. April 2009 13:46
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Eine beliebte Lösung, Erbschaftsteuer zu umgehen, ist die Überschreibung einer Immobilie auf eine von den Eigentümern der Immobilie gehaltene Gesellschaft in einem EU-Land ohne Erbschaftssteuer.

Im Fall eines Erbfalles würden so die Aktien der Gesellschaft vererbt (übertragen) werden. Die Besitzverhaeltnisse auf der Ebene der Immobilie bleiben unveraendert.

Zypern ist ein Land, welches sich gut dazu eignet und bei Leuten, die diese Lösung waehlen, bevorzugt genutzt wird. Weitere Einzelheiten dazu: www.shandaconsult.com

Schönen Tag!


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 9. April 2009 11:29
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Ab 2009 sowohl selbstgenutzes ! Wohneigentum im Einfamilienhaus und selbstgenutzte Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäuser steuerfrei. Gilt auch für Lebenspartner (gleichgeschlechtlich, eingetragen)sowie Ehegatten und Kinder sowie Enkel.Bei Erwerb von Todes wegen (keine Schenkung.
Gilt jetzt im Inland und in der EG Das Wichtigste:

Muß durch den Erblasser selbst genutzt worden sein, oder er war aus dringendem Grund (Heimunterbringung) an der Selbstnutzung gehindert.

Unverzügliche Nutzung durch der Erben.

Zwischenvermietung vor Selbstnutzung durch den Erben ist schädlich.

Rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung für die Vergangenheit, wenn innerhalb von 10 Jahren nicht mehr durch Erben selbst genutzt (außer zwingende Gründe stehen dem entgegen, wie Krankheit Heimunterbringung, dies ist nicht entgültig ausdefiniert)

Bei Kindern und Enkeln gilt die Befreiung nur, wenn nicht über 200 qm Wohnfläche.

DER FREIBETRAG VON 400000 wird ZUSÄTZLICH gewährt !!!

Neuregelung führt zu lustigen Fallbeispielen, wenn Geschwister mit ins Spiel kommen und eine Kapitalvermögen, der andere aber die selbstgenutzte Immobile erbt.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. April 2009 11:15
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Die erben nicht steuerfrei, sondern haben hohe Freibeträge. Kind 400.000, Ehegatte 500.000. Das Denken begint oberhalb der Freigrenzen.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 9. April 2009 11:20

Da liegts Du voll daneben. Erbschaftssteuerrecht komplett renoviert.


anonym
beantwortet von Benjamin am 7. April 2009 11:12
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Ja, für den Betrag, der über die Freigrenze hinaus geht.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 7. April 2009 11:15

... und dann natürlich noch die Mieteinkünfte!

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 9. April 2009 11:31

Die Frage betraf die Erbschaftsteuer.

Deine Antwort ist falsch.

Ich verstehe nicht, dass man hier immer wieder falsche Antworten liest.

Haltet Euch doch bitte zurück, wenn Ihr keine Fachkenntnisse habt.

Richtige Antwort siehe unten.

Kommentar von Benjamin am 9. April 2009 23:27

Wir reden hier von vermieteten, d.h. nicht selbstgenutzen Immobilien !!

Ich verstehe nicht, dass man hier immer wieder falsche Kommentare liest.

Halte Dich doch bitte zurück, wenn Du die Frage nicht richtig lesen kannst.


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