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Immobilie geerbt, wie wird nun der Pflichtteil berechnet.

gefragt von tina1960tina1960 am 30.06.2009 um 22:46 Uhr

wenn man ein freistehendes Einfamilienhaus auf einem Erbpachtgrundstück und ein Einfamilienhaus mit eigenem Grundstück in bester Wohnlage erbt, wonach richtet sich der Pflichtteil, den man ausbezahlen muss? Die Häuser sind aus den 60er Jahren aber beide in gutem Zustand. Im Testament ist für beide Häuser zusammen nur eine Summe von 200.000€ angegeben,das erscheint mir viel zu wenig. Richtet sich der Pflichtteil nach dem Verkehrswert, oder nach dem Verkaufswert. (Was ist,wenn der Erbe das Haus mit Grundstück behalten will)?

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Erbe x 771 Testament x 279 Pflichtteil x 134

anonym
beantwortet von Kalima am 1. Juli 2009 10:50
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http://www.pflichtteilrechner.de/050wiewerdennachlassgegenstaendebewertet.html

Hilfreich zum Thema Nachlassbewertung/Immobilienbewertung sind auf der genannten Internetseite auch die Fragen Nr. 42-49.


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 30. Juni 2009 23:05
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wird evtl. nach dem Einheitswert berechnet der deutlich unter Verkehrswert liegt. Verkehrswert bedeutet nicht das der auch erziehlt werden kann.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 30. Juni 2009 22:49
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Im Zweifel wird wohl jemand einen Gutachter beauftragen (meistens der, der den Pflichtteil haben will) - und dann wird der Wert geschätzt und der Pflichtteil berechnet, der ausbezahlt werden soll. Alternativ können sich ja beide im Grundbuch eintragen lassen.


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