tina1960 am 30.06.2009 um 22:46 Uhr
wenn man ein freistehendes Einfamilienhaus auf einem Erbpachtgrundstück und ein Einfamilienhaus mit eigenem Grundstück in bester Wohnlage erbt, wonach richtet sich der Pflichtteil, den man ausbezahlen muss? Die Häuser sind aus den 60er Jahren aber beide in gutem Zustand. Im Testament ist für beide Häuser zusammen nur eine Summe von 200.000€ angegeben,das erscheint mir viel zu wenig. Richtet sich der Pflichtteil nach dem Verkehrswert, oder nach dem Verkaufswert. (Was ist,wenn der Erbe das Haus mit Grundstück behalten will)?
http://www.pflichtteilrechner.de/050wiewerdennachlassgegenstaendebewertet.html
Hilfreich zum Thema Nachlassbewertung/Immobilienbewertung sind auf der genannten Internetseite auch die Fragen Nr. 42-49.

wird evtl. nach dem Einheitswert berechnet der deutlich unter Verkehrswert liegt. Verkehrswert bedeutet nicht das der auch erziehlt werden kann.

Im Zweifel wird wohl jemand einen Gutachter beauftragen (meistens der, der den Pflichtteil haben will) - und dann wird der Wert geschätzt und der Pflichtteil berechnet, der ausbezahlt werden soll. Alternativ können sich ja beide im Grundbuch eintragen lassen.