rosol am 25.03.2008 um 21:06 Uhr
In der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft Finkenweg 23,X-Stadt, wird u.a. der Beschluss gefasst,die auf der Grundstücks-grenze stehenden Bäume zu beseitigen und auf einem Mauersims einen Zaun zur Erfindung des Grundstückes zu errichten.
Wohnungseigentümer A. hat mit "nein" gestimmt.Der Beschluss wurde angenommen.Die Versammlung fand am 01.02. statt.Eine Kopie des Protokolles der Eigentümerversammlung mit dem oben zitierten Beschluss geht dem A. am 26.02. zu.
A. ist aus formellen und inhaltlichen Gesichtspunkten mit dem Beschluss nicht einverstanden.Welche Rechte stehen ihm zu?

Instinktiv: Keine, weil demokratisch, mehrheitlich beschlossen.

Einspruch; nötigenfalls Klage.
Beschlüsse, die wesentlich in die Substanz eingreifen, müssen einstimmig erfolgen.
unsuesslich am 25. März 2008 21:12 Wolf, ich widerspreche Dir in solchen Sachen auf keinen Fall!!!
Unabhängig davon ist die Widerspruchsfrist mit 4 Wochen, in diesem Fall aber leider vorbei! Heute ist der 25.März und der Beschluß war am 1.Februar!!!
WolfRichter am 26. März 2008 06:32 Stimmt. Auf das Datum hatte ich jetzt nicht geachtet.

Hier wird der Link nachgereicht
http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/_25.html
Bei der ersten Antwort kam dieser nicht mit.

Ich denke ebenfalls keine! Ich kann hier nichts erkennen, was wesentlich in die Substanz des Eigentums eingreifen würde! Mehrheitliche Entscheidung ist ausreichend!

Im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wird dies geregelt. Der §25 regelt den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.
die Widerspruchsfrist ist schon abgelaufen und damit der Beschluß unanfechtbar

Formelle Gründe wie etwa das Fehlen des Punktes auf der Tagesordnung in der Einladung zur Eigentümerversammlung oder zu geringe Teilnahmne und damit fehlende Beschlußfähigkeit könnten die Abstimmung rechtswidrig machen. Das heißt aber nur anfechtbar, nicht automatisch nichtig. Anfechtungsklage muss binnen eines Monats nach der Versammlung erhoben werden. Wenn die angegebenen Daten echt sind, kannst Du heute alles vergessen, da verfristet. Es kommt auf das Datum der Beschlussfassung und nicht auf den Zugang des Protokolls an.
Inhaltlich denke ich, dass es sich um einfach mehrheitlich zu regelnde Angelegenheiten handelt, die die überstimmten Eigentümer hinnehmen müssen.
Mich würde eher interessieren, wofür rosol ihre immer zum gleichen Thema gestellten Fragen benötigt. "Aufgaben" bestreitet sie ja vehement.
Kann Dir gerade nicht ganz folgen...
tippe mal auf Hausarbeit , Jurastudium
Rechtsanwaltsgehilfin??
seit wann studiert man das?
Ausbildung hierzu? Klassenarbeiten stehen vor der Türe? Aber egal - HerrLich hat Recht, habe es nur nicht gleich bemerkt.
eben oleandra, ich auch und darüber ist rosol sehr erbost. Bloß? Kein Mensch stellt solche Fragen, die immer einer Aufgabe entsprechen, als private Frage.