In der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft Finkenweg 23,X-Stadt, wird u.a. der Beschluss gefasst,die auf der Grundstücks-grenze stehenden Bäume zu beseitigen und auf einem Mauersims einen Zaun zur Erfindung des Grundstückes zu errichten.
Wohnungseigentümer A. hat mit "nein" gestimmt.Der Beschluss wurde angenommen.Die Versammlung fand am 01.02. statt.Eine Kopie des Protokolles der Eigentümerversammlung mit dem oben zitierten Beschluss geht dem A. am 26.02. zu.
A. ist aus formellen und inhaltlichen Gesichtspunkten mit dem Beschluss nicht einverstanden.Welche Rechte stehen ihm zu?
Mich würde eher interessieren, wofür rosol ihre immer zum gleichen Thema gestellten Fragen benötigt. "Aufgaben" bestreitet sie ja vehement.
Kann Dir gerade nicht ganz folgen...
tippe mal auf Hausarbeit , Jurastudium
Rechtsanwaltsgehilfin??
seit wann studiert man das?
Ausbildung hierzu? Klassenarbeiten stehen vor der Türe? Aber egal - HerrLich hat Recht, habe es nur nicht gleich bemerkt.
eben oleandra, ich auch und darüber ist rosol sehr erbost. Bloß? Kein Mensch stellt solche Fragen, die immer einer Aufgabe entsprechen, als private Frage.