haallo leute :)
ich sitzt grad vor einer Buchhaltung eines Kleinunternehmers...komm jetzt aber bei einer kleinen Sache nicht weiter.. das wäre:
Mein Mandant kam in den Kalenderjahren 2004-2006 jeweils nicht über die Grenze von 17.500 EUR, im Jahr 2007 kam er erstmalig auf ein Umsatz über 22.000 EUR und für das Kalenderjahr 2008 sinds knapp 16.000 EUR.
Vor kurzem hatt dieser eine Erinnerung zur Abgabe der Steueranmeldungen 1.-4. Quartal 2008/ 1.-2. Quartal 2009 erhalten und die dazugehörigen Schätzungen..
Ich finde das irgendwie unberechtigt, da im §19 UStG steht, dass man von der Abgabe der USt-VA befreit ist, sollte man die 17.500 Euro im vorangegangenen KJ nicht überstiegen, und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.. :S
Für das KJ 2008/2009 habe ich keine USt-VA's abgegeben, aber wegen den Erinnerungen & Schätzungen bin ich jetzt ein bisschen verunsichert und als Azubi bisschen arm an Wissen :S
kann mir einer weiterhelfen ??
Für 2008 Regelbesteuerung. Für 2009 Kleinunternehmer möglich -- Einspruch gegen VZ-Bescheide einlegen. Optionsregelung zieht hier nicht, da nicht freiwillig zur Regelbesteuerung optiert wurde.
Das wäre meine Schnelleinschätzung ohne ins Gesetz geguckt zu haben.
Lg

Frag deinen Chef und bete, dass weder er noch der Klient das hier lesen!!!
Oder meinst du, hier sitzen lauter gelangweilte Steuerberater rum, die sich freudig und kostenfrei der Sache annehmen?
Wenn Du in der Ausbildung bist, solltest Du jedoch inzwischen gelernt haben, dass Du Firmeninterna auch immer in der Firma - also Eurem Steuerbüro - belässt.
Du glaubst hoffentlich nicht allen Ernstes, dass Dein Chef auch nicht weiß, was zu tun ist. Der ist nur der Meinung, dass Du selbstständig recherchieren solltest, allerdings auf keinen Fall so.
Das alles steht in Anweisungen, die Du in Eurem Büro finden solltest. Notfalls fragt man nach wirklich erfolgloser Suche die Kollegin, den Kollegen. Jeder weiß, dass seine Steuersachen beim Steuerberater nicht ausschließlich von ihm selbst geregelt werden, weil Azubis auch noch lernen müssen. Aber dass ein Azubi dieses im Internet breit tritt, dass ist wirklich unfassbar.

Oje nun weiss ich mal wieder mit was für Problemen mein Liebster sich täglich rumschlägt ....frage am besten jemanden der schon länger in eurer Kanzlei arbeitet, dafür biste ja Azubi damit du es dort lernst ;-) Und keine falsche Scheu DU hast ein RECHT auf Hilfe von Vorgesetzten bzw. andern die schon länger dort arbeiten;-)
Ziemlich mutig von Dir, schon als Azubi "nebenbei" andere Buchhaltungen zu machen... Lies bitte mal im §19 UStG, meiner Erinnerung nach steht da irgendwo, dass man an die Regelbesteuerung 3 (oder 5?) Jahre gebunden ist. Für 2008 kannst Du ja gleich die Jahreserklärung abgeben, aber um 2009 (mittlerweile 3 Quartale!) kommst Du nicht drum rum.
Interessant wäre zu wissen, ob Du Dich in irgendeinem Büro verlaufen hast oder ob Dein Mandant Dich gerade ernsthaft bedroht, verzweifelt auf der Suche nach einer Lösung :-)
Dann frag deinen Chef! Du kannst doch dem Mandanten nicht irgendwelche Schätzungen zumuten!
Jaa das ist ja mein Problem, ich wurde von meinem chef dazu beauftrag dies rauszufinden .. aber bis auf das was in meinen Steuertexten steht find ich ja nix .. nicht einmal paar beispiele im "Haufe" oder im internet.. komm immer auf das selbe, den § 19 und das wars ...
Du sagst, du bist in der Ausbildung?? Dann musst du doch auch Unterlagen haben oder einige Fallbeispiele in eurem Büro finden. Für mich ist das ganze Steuerrecht ein rotes Tuch, aber wenn ich erfahren würde, dass mein ganzer Steuerkram vom Azubi bei GF zusammengesucht wird, dann würde ich das Büro ganz schnell wechseln! Geh zu deinem Chef und bitte ihn um Hilfe! Du bist doch in der Ausbildung, damit er dir das beibringt!

interessant wäre zu wissen, ob der mandant USTR vereinnahmt hat
...also, und die trifft auch zu, wenn für 2009 nicht VORAUSSICHTLICH 50k überschritten werden. DH!