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Immer noch Ärger mit den Ex-Mietern!

gefragt von Madcat am 27.03.2008 um 3:49 Uhr

Trotz aller Terminangebote zur geforderten Einsicht in die Nebenkosten-Abrechnung, kommt unser Ex-Mieter nicht und droht mit Rechtsanwalt. Kann ein Rechtsanwalt uns da überhaupt angreifen? Wir haben alles pünktlich bezahlt, alle Unterlagen liegen sortiert bereit, aber der Ex-Mieter weigert sich zu kommen.Die Unterlagen sind aber nicht selbsterklärend und der Ex-Mieter nicht der "hellste".Selbst die Reinigungskosten haben wir weggelassen, da die Familie das Haus nicht besenrein verlassen hat....um Ruhe zu haben.... Die "liebe Familie" wohnt jetzt zwei Straßen weiter. Ist es irgendwo Gesetz, denen die Papiere hinterher zu tragen?Sie haben jederzeit bei uns offene Tür für die Einsicht!


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 27. März 2008 09:11
38x
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Mit Urteil vom 13.09.2006 (AZ.: VIII. ZR 105/06) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien der Rechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung aus Gründen von Treu und Glauben nicht in Betracht kommt, wenn ihm in zumutbarerweise Einsichtnahme in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegenden Abrechnungsbelege angeboten wurde. Etwas anderes können nur dann gelten, wenn dem Mieter ausnahmsweise die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden könne. Für viele Mieter- und Vermietervereine wird damit die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung aufwendiger, weil nunmehr regelmäßig davon auszugehen ist, dass eine Einsichtnahme vor Ort erforderlich ist. In jeder Betriebskostenabrechnung sollte der Vermieter auch zur Reduzierung seines eigenen Aufwandes eine Frist zur Einsichtnahme in die Betriebskostenbelege setzen.

http://kuerzer.de/76SVSdzIH


sender
beantwortet von sender am 27. März 2008 04:08
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Nur meine Meinung / kenne die Ausgangslage nicht / keine Rechtsberatung / bin kein Anwalt.

Mit einem Rechtsanwalt kann man gar nicht 'drohen'. Soll er sich doch einen 'nehmen', wenn er nicht der hellste ist.

Schick dem Mieter ein Einschreiben mit Rückschein, dass er die Nebenk.-Abr. nach Terminvereinbarung einsehen kann.

Mehr würde ich nicht tun.

Und wenn im Vertrag stand 'besenrein' ist das Haus zu verlassen, dann würde ich auch auf evtl. Reinigungskosten bestehen. Schließlich stehen diese Euch zu.

Kommentar von 21ea2c9c6c1ba23efaf7efaeb118a065smallfreefree am 27. März 2008 05:27

Sehe das ganz genauso wie Du - bin auch kein Rechtsverdreher ! DH für deine Meinung !

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 27. März 2008 16:27

Danke.


strick4a
beantwortet von strick4a am 27. März 2008 04:20
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Die Drohung mit dem Rechtsanwalt ist lächerlich, wenn für Deinen Ex-Mieter tatsächlich die Möglichkeit bestanden hat, Einsicht in die Nebenkostenabrechnung zu nehmen.

An Deiner Stelle würde ich diesem Herren eine Kopie der Abrechnung per Einschreiben zusenden, soll er doch sehen, wie er damit klar kommt; Du bist, soweit ich informiert bin, nicht verpflichtet, diese zu erläutern.

LG....strick

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. März 2008 07:34

die Abrechnung wird er ja schon haben. Aber alle Unterlagen für die Abrechnung ergeben manchmal schon einen halben DIN A4 Ordner. Dies zu kopieren und zu schicken macht nur Sinn wenn der Mieter weit weg wohnt und dann auch nur gegen Kostenerstattung

Kommentar von Simple_avatar6smallkaischrodt am 27. März 2008 08:00

Hallo, musst Du auch gar nicht. Der Vermieter hat Anspruch auf die Einsicht der Unterlagen! Er kann aber nicht verlangen, dass Ihm diese komplett zur Verfügung gestellt werden!

Wichtig ist, Deinem Ex-Mieter die Abrechnung zu kommen zu lassen und ferig! Am besten ein Schreiben hinzufügen, in dem steht, dass er gerne Einsicht in die Unterlagen nehmen kann + Erläuterung der Abrechnung! Die Drohung mit dem Anwalt, puh* Müdes lächeln und fertig!!


anonym
beantwortet von anjanni am 27. März 2008 09:22
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Du mußt Ihnen nur zumutbare Termine zur Einsichtnahme vorschlagen - mehr nicht. Wenn sie zwei Straßen weiter wohnen, haben sie ja "jederzeit" Gelegenheit, Dich aufzusuchen. Terminvorschläge würde ich ihnen per Boten in den Briefkasten werfen, damit Du "was in der Hand" hast. Der Bote kann Dir auch den Inhalt des Schreibens bestätigen - bzw. auf einer Kopie unterschreiben, daß das der Brief war, den Du eingeworfen hast.

Bekommst Du noch Geld von ihnen - oder verlangen sie was zurück?

Wenn Du noch Geld bekommst, schick Ihnen einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn sie was gegen Deine Forderungen einzuwenden haben, müssen sie dann halt mal handeln. Wenn sie Geld zurückverlangen, kannst Du Dich eh erst mal gemütlich zurücklehnen. "Drohen" mit einem Rechtsanwalt ist leeres Geschwätz. Wenn sie im Mieterverein wären, hättest Du längst was Entsprechendes gehört. Und dort ist für Mieter immer noch der billigste Rechtsanwalt.


auchmama
beantwortet von auchmama am 27. März 2008 08:11
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Laß ihn drohen, wenn er Freude dran hat!!! Bin auch kein RA, war aber Mieter und bin auch Vermieter. Wenn er die Belege in Kopie haben möchte, muß er die Kosten dafür ersetzen!!! Ergo, teile ihm einen Termin zur Einsichtnahme mit und lehne dich gelassen zurück!!! Hunde die bellen, beißen oft nicht....LG



anonym
beantwortet von Madcat am 27. März 2008 13:34
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Danke Euch allen!!

Kommentar von support am 28. März 2008 10:10

Liebe/r Madcat,

wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Madcat am 30. März 2008 21:53

Ja, vielen Dank, mache ich in Zukunft!


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