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Immer diese Radfahrer

Frage von MojitoTom MojitoTom

Ein vor mir fahrender Pkw-Fahrer musste an einem Zebrastreifen plötzlich abbremsen, weil dort ein Radfahrer auf seinem Rad die Straße überquerte. Glücklicherweise ist nicht geschehen.


Das ist Euch sicher auch schon so gegangen, dass Ihr in ähnlichen Situationen plötzlich reagieren musstet.

Wie ist jedoch die Rechtslage, wenn ich als Autofahrer nicht mehr plötzlich an einem Zebrastreifen halten kann und es mit einem Radfahrer zu einem Unfall kommt.


Auf der einen Seite darf der Radfahrer den Zebrastreifen nur zu Fuß überqueren.

Andererseits denke ich, dass ein Autofahrer am Zebrastreifen auch jederzeit bremsbereit sein muss.

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Antworten (9)

  • 1
    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Wenn du als PKW-Fahrer jemanden vom Zebrastreifen putzt, bist du der Unfallverursacher. Du kannst dich nicht darauf berufen, dass der, den du weggeputzt hast, ein Radfahrer war, der regelkonform den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad befuhr! Möglicherweise bekommt der Radfahrer eine Teilschuld.

  • 1
    Antwort von ungererbad ungererbad

    Der Fussgängerüberweg ist NUR und nur für Fußgänger gedacht. Die STVO nennt auch noch Rollstuhlfahrer etc. etc., NICHT aber Radfahrer. Klar darf man einen Radfahrer nicht auf die Hörner nehmen. Bei einem Unfall bist Du als Autofahrer (leider) i.d.R. mit 2/3 beteiligt.

  • 1
    Antwort von Amducias Amducias

    Naja du mußt Umsichtig fahren und das schwächste Verkehrsmitglied bekommt recht.

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Dann braucht das schwächste Verkehrsmitglied also nicht mehr mitdenken?

    Kommentar von Amducias AmduciasAmducias

    Naja theoretisch doch, praktisch ist man aber in der Situation als Autofahrer z.T. leider der Depp. Hin und wieder siehst ja schon daß du für gewisse Leute immer mitdenken mußt...

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    Genau!! Und Radfahrer benutzen den Zebrastreifen ganz selbstverständlich. Autofahrer MÜSSEN hier ja anhalten, ganz gleich ob ich Fußgänger bin oder mit einem 40-Tonner über den Zebrastreifen gehe/fahre. Irrtum!

  • 1
    Antwort von baerli2000 baerli2000

    Also ich kann immer nur sagen, du mußt im Straßenverkehr immer mit den Anderen mitdenken, egal ob Du mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß unterwegs bist. Immer so fahren, dass Du jederzeit bremsen kannst. Mehr kann ich echt nicht sagen, außer sei immer auf der Hut.

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Dann müsste der Radfahrer aber auch für mich mitdenken. ;-)

    Kommentar von baerli2000 baerli2000baerli2000

    Im Grunde genommen schon, immer wachsam sein zu jeder Zeit.

  • 1
    Antwort von Lousyl Lousyl

    an den zebrastreifen sollte man grundsätzlich langsam heran fahren und so stellt sich die frage erst garnicht das man bremsbereit sein muß ,man ist es dann . kann also solch eine situation kaum entstehen ,sei denn der radfahrer oder fussgänger kommt aus dem nichts ,man konnte nicht erkennen das er die absicht hatte die strasse zu überqueren

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Aber wer macht das schon, wenn kein Fußgänger in Sichtweite ist?
    Kaum einer reduziert an einem Zebrastreifen seine Geschwindigkeit auf 10 km/h oder ähnlich, nur um bremsbereit zu sein.

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    Der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist nicht für Radfahrer gedacht!!!

  • 1
    Antwort von Dudy1 Dudy1

    D musst jederzeit rechtzeitig anhalten!!

    §1 Straßenverkehrsordnung oder so

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Wenn jedoch weit und breit kein Fußgänger in Sichtnähe ist und der Radfahrer unerwartet und plötzlich fahrend den Fußgängerüberweg überquert?

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    Das hat mit dem §1 nichts zu tun. Der Zebrastreifen ist für Fussgänger gedacht. Wenn ich auf jeden Radfahrer achten müsste und immer bremsbereit sein müsste, käme ich überhaupt nicht mehr vorwärts. Und der §1 gilt AUCH für Radfahrer. Manchmal kommt man zu der Überzeugung, der § gälte nur für Autofahrer.

  • 1
    Antwort von topshot24 topshot24

    Du bist Schuld...

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Warum?

    Kommentar von topshot24 topshot24topshot24

    StVO § 26 Fußgängerüberwege

    (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
    
    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Kann ich leider nicht lesen. :-)

    Kommentar von topshot24 topshot24topshot24
  • 1
    Antwort von sparcoracer sparcoracer

    der radfahrer ist schuld weil er kein vortritt hat

    Kommentar von DevinearKK DevinearKKDevinearKK

    wenn er über den zebrastreifen wollte dann hat er vortritt!

    Kommentar von sparcoracer sparcoracersparcoracer

    nur wen er ZUFUSS ist

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Auch als fahrender Radfahrer?

    Kommentar von sparcoracer sparcoracersparcoracer

    ne nur wen er absteigen würde hätte er vortritt

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    @sparcoracer: So isses!!!

  • 1
    Antwort von eliag eliag

    haste recht

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Mmmh, womit hab ich recht?

    Kommentar von eliag eliageliag

    mit deiner frage!

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