MojitoTom am 29.10.2009 um 19:46 Uhr
Ein vor mir fahrender Pkw-Fahrer musste an einem Zebrastreifen plötzlich abbremsen, weil dort ein Radfahrer auf seinem Rad die Straße überquerte. Glücklicherweise ist nicht geschehen.
Das ist Euch sicher auch schon so gegangen, dass Ihr in ähnlichen Situationen plötzlich reagieren musstet.
Wie ist jedoch die Rechtslage, wenn ich als Autofahrer nicht mehr plötzlich an einem Zebrastreifen halten kann und es mit einem Radfahrer zu einem Unfall kommt.
Auf der einen Seite darf der Radfahrer den Zebrastreifen nur zu Fuß überqueren.
Andererseits denke ich, dass ein Autofahrer am Zebrastreifen auch jederzeit bremsbereit sein muss.
Bild/er:

der radfahrer ist schuld weil er kein vortritt hat
wenn er über den zebrastreifen wollte dann hat er vortritt!
sparcoracer am 29. Oktober 2009 19:48 nur wen er ZUFUSS ist
MojitoTom am 29. Oktober 2009 19:49 Auch als fahrender Radfahrer?
sparcoracer am 29. Oktober 2009 19:50 ne nur wen er absteigen würde hätte er vortritt
ungererbad am 29. Oktober 2009 20:00 @sparcoracer: So isses!!!

Du bist Schuld...
MojitoTom am 29. Oktober 2009 19:49 Warum?
topshot24 am 29. Oktober 2009 19:51 StVO § 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
D musst jederzeit rechtzeitig anhalten!!
§1 Straßenverkehrsordnung oder so
MojitoTom am 29. Oktober 2009 19:50 Wenn jedoch weit und breit kein Fußgänger in Sichtnähe ist und der Radfahrer unerwartet und plötzlich fahrend den Fußgängerüberweg überquert?
ungererbad am 29. Oktober 2009 19:55 Das hat mit dem §1 nichts zu tun. Der Zebrastreifen ist für Fussgänger gedacht. Wenn ich auf jeden Radfahrer achten müsste und immer bremsbereit sein müsste, käme ich überhaupt nicht mehr vorwärts. Und der §1 gilt AUCH für Radfahrer. Manchmal kommt man zu der Überzeugung, der § gälte nur für Autofahrer.
an den zebrastreifen sollte man grundsätzlich langsam heran fahren und so stellt sich die frage erst garnicht das man bremsbereit sein muß ,man ist es dann . kann also solch eine situation kaum entstehen ,sei denn der radfahrer oder fussgänger kommt aus dem nichts ,man konnte nicht erkennen das er die absicht hatte die strasse zu überqueren
MojitoTom am 29. Oktober 2009 19:54 Aber wer macht das schon, wenn kein Fußgänger in Sichtweite ist?
Kaum einer reduziert an einem Zebrastreifen seine Geschwindigkeit auf 10 km/h oder ähnlich, nur um bremsbereit zu sein.
ungererbad am 29. Oktober 2009 19:56 Der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist nicht für Radfahrer gedacht!!!
Also ich kann immer nur sagen, du mußt im Straßenverkehr immer mit den Anderen mitdenken, egal ob Du mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß unterwegs bist. Immer so fahren, dass Du jederzeit bremsen kannst. Mehr kann ich echt nicht sagen, außer sei immer auf der Hut.
MojitoTom am 29. Oktober 2009 19:54 Dann müsste der Radfahrer aber auch für mich mitdenken. ;-)
Im Grunde genommen schon, immer wachsam sein zu jeder Zeit.

Naja du mußt Umsichtig fahren und das schwächste Verkehrsmitglied bekommt recht.
MojitoTom am 29. Oktober 2009 19:52 Dann braucht das schwächste Verkehrsmitglied also nicht mehr mitdenken?
Amducias am 29. Oktober 2009 19:54 Naja theoretisch doch, praktisch ist man aber in der Situation als Autofahrer z.T. leider der Depp. Hin und wieder siehst ja schon daß du für gewisse Leute immer mitdenken mußt...
ungererbad am 29. Oktober 2009 19:58 Genau!! Und Radfahrer benutzen den Zebrastreifen ganz selbstverständlich. Autofahrer MÜSSEN hier ja anhalten, ganz gleich ob ich Fußgänger bin oder mit einem 40-Tonner über den Zebrastreifen gehe/fahre. Irrtum!

Der Fussgängerüberweg ist NUR und nur für Fußgänger gedacht. Die STVO nennt auch noch Rollstuhlfahrer etc. etc., NICHT aber Radfahrer. Klar darf man einen Radfahrer nicht auf die Hörner nehmen. Bei einem Unfall bist Du als Autofahrer (leider) i.d.R. mit 2/3 beteiligt.

Wenn du als PKW-Fahrer jemanden vom Zebrastreifen putzt, bist du der Unfallverursacher. Du kannst dich nicht darauf berufen, dass der, den du weggeputzt hast, ein Radfahrer war, der regelkonform den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad befuhr! Möglicherweise bekommt der Radfahrer eine Teilschuld.
Mmmh, womit hab ich recht?
mit deiner frage!