ist das nur sowas wie Gewohnheitsrecht, dass man die kranken Tage gutgeschrieben kriegt oder ein echter Rechtsanspruch?
Es ist ein Anspruch, allerdings ist es an die gleichen Voraussetzungen geknüpft, wie Krankheit während normaler Arbeit: Am ersten Tag morgens krankmelden, Krankschreibung muss am dritten Tag beim Betrieb vorliegen.

ein echter anspruch. zum arzt gehen - krankmeldung beim arbeitgeber vorlegen

Sehr wichtig ist aber, dass Du auf keinen Fall wegen der Krankheit den Urlaub einfach um die entsprechende Anzahl Tage verlängern darfst !
Das habe ich an anderer Stelle auch schon mal gesagt... Warum dürfen hier so viele Fragen nochmal gestellt werden?
komaberl18m und Dirk PEETERS haben vollkommen recht!
Die Realität sieht aber meistens so aus, dass der Arbeitgeber die Krankmeldung im Urlaub sehr negativ auffasst. (Aus eigener Erfahrung!)